Wahlkarte bzw. Briefwahl beantragen: So geht's

Wahlkarte die in Wahlurne gesteckt wird
© rangizzz - 133rf.com | Wählen Sie! Egal ob per Briefwahl oder Wahlkarte - Ihre Stimme zählt!

Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie zur Wahl verhindert sein oder sich nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten werden, gibt es die Möglichkeit, via Wahlkarte (innerhalb Österreichs) oder Briefwahl (Aufenthalt im Ausland) an der Wahl teilzunehmen. Wie das funktioniert, verraten wir hier.

Erstellt von: | aktualisiert am 23. September 2024
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Wahlkarte

Gedacht ist die Wahlkarte für all jene Wähler, die sich am Wahltag nicht am Hauptwohnsitz aufhalten, aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht zum Wahllokal kommen können oder aus sonstigen Gründen verhindert sind. Mit einer Wahlkarte sind Sie befähigt, Ihre Stimme auch außerhalb Ihrer Heimatgemeinde abzugeben.

Dies können Sie entweder vor einer Wahlbehörde in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich, aber auch mittels Briefwahl erledigen. Zu beachten ist eigentlich nur, dass – sollten Sie sich im Ausland aufhalten – lediglich eine Briefwahl möglich ist.

Achtung: Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben und persönlich zur Wahl gehen, müssen Sie diese auf jeden Fall zum Wahllokal mitbringen. Auch dann, wenn Sie doch in dem für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Wahllokal wählen gehen! 

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Wahlkarte beantragen

Die Wahlkarte können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich bei persönlichem Erscheinen, schriftlich oder online ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragen.

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!

  • Schriftlicher Antrag oder Online-Antrag: ist grundsätzlich bis spätestens am vierten Tag vor der Wahl möglich. Bei persönlicher Ãœbergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person kann der Antrag bis spätestens 12.00 Uhr am zweiten Tag vor dem Wahltag gestellt werden. 
  • Persönlicher Antrag: bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr.

» Jetzt online Wahlkarte beantragen

Hinweis: Wenn Sie Ihre Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können Sie auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, wenn Sie möchten.

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Briefwahl Ablauf

Voraussetzung für die Briefwahl ist eine Wahlkarte. Ist der Antrag erledigt,

  1. entnehmen Sie der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das ungummierte Wahlkuvert.
  2. Anschließend den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen.
  3. Danach den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das ungummierte Wahlkuvert legen, verschließen und in die Wahlkarte zurücklegen.
  4. Jetzt durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
  5. Schließlich können Sie das Wahlkartenkuvert zukleben und dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt.
Wann kann ich meine Wahlkarte spätestens abschicken?

Wenn Sie mittels Briefwahl wählen, muss die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag um 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen (zum Beispiel per Post, per Botin/Boten oder durch persönliche Abgabe). Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte können Sie aber auch am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal während der Öffnungszeiten der Wahllokale und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgeben.

Übrigens: Die Kosten für das Porto trägt immer der Bund, auch wenn Sie die Wahlkarte im Ausland abgeben.

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10. September 2024 - 17:55 Uhr

Slogan: Ob ich die Zukunft mitgestalten will? Fix! Mach auch du am 29. September dein Kreuzerl bei der Nationalratswahl. Du hast am Wahltag keine Zeit? Beantrage deine Wahlkarte im Wahlreferat MA Bezirksamt. Welches Recht nimmt man sich hieraus, das heißt in diesen Slogan sie zu duzen. Und jede Erwachsene Person die ins Wahllokal wählen geht kann ich - auch nicht duzen. Es ist eine bodenlose Frechheit wie die Magistrat, deren Beamten einer Respektlosigkeit von sich geben bzw. sie sollten differenzieren zwischen Kinder und Erwachsenen. Rathaus Wien die Beamten sollten Benimm-Regeln lernen!

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