Bürgerinitiative

Bürgerinitiative

Bürgerinitiativen ermöglichen der Zivilgesellschaft die Teilnahme am politischen Geschehen. Doch so einfach ist das gar nicht. Was Bürger dabei zu beachten haben und welche Auswirkungen sie sich erhoffen können, wird hier erklärt.

Aufwand und Erfolg von Bürgerinitiativen können je nach Gebiet stark variieren – eine einheitliche Definition im deutschsprachigen Raum gibt es nicht. Deshalb muss zuallererst entschieden werden, ob das Problem kommunale, bundesweite oder gar europaweite Angelegenheiten betrifft. Politische Initiative ist oft mit Frust und Aufwand verbunden. Hier lest ihr wie es trotzdem klappt.

Bürgerinitiative starten: So geht's

Unter Bürgerinitiative versteht man erst einmal eine Personengruppe, die gemeinsam etwas in ihrer Umgebung verändern möchte. Dieser Zusammenschluss von Bürgern ist an keine bestimmte Organisationsform gebunden. Sie erleichtert lediglich die Koordination von weiteren politischen Maßnahmen, wie öffentliche Proteste oder Petitionen. Typische Belange sind Bauprojekte, Naturschutz oder Verkehrssicherheit in der Nachbarschaft.

"Not in my Backyard!" (NIMBY)
Dieser Ausdruck bezieht sich auf den Umstand, dass viele Initiativen aus der unmittelbaren Nachbarschaft hervorgehen – weil etwas "nicht in meinem Hinterhof" stattfinden soll.

Voraussetzungen um eine Bürgerinitiative zu starten

Der Nationalrat ist nur dann dazu gezwungen eine Bürgerinitiative zu verhandeln, wenn diese schriftlich vorgelegt wurde und sich auf Angelegenheiten bezieht, die in der Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache ist. Zusätzlich muss diese als Petition von einem Mitglied des Nationalrates überreicht oder als Bürgerinitiative von mindestens 500 österreichischen Staatsbürgern (Mindestalter: 16 Jahre) unterstützt worden sein (§ 100 Abs. 1 Z. 2 GOG-NR). Um eine Bürgerinitiative zu starten gilt grundsätzlich also;

  • Anliegen muss schriftlich vorgelegt werden
  • Anliegen muss eindeutig beschrieben sein
  • Es muss sich um eine Angelegenheit (Gesetzgebung/ Vollziehung) des Bundes handeln
  • Mindestesn 500 österreichische Wahlberechtigte haben unterzeichnet
  • Der Erstunterzeichner muss in der Wählerresidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein

Bürgerinitiative vorlegen

Eingereicht werden kann eine Bürgerinitiative jederzeit in der Parlamentsdirektion, auch in der tagungsfreien Zeit. Gebühren fallen dabei keine an, es wird jedoch um Terminvereinbarung für die Übergabe gebeten (unter +431 40 11 0 295). Bei der Einreichung muss der Erstunterzeichner ebenfalls seinen Hauptwohnsitz und eingetragene Wählerresidenz nachweisen. Für die Übergabe benötigt man somit: Einen Lichtbildausweis und einen Meldezettel.

Bürgerinitiative gründen leicht gemacht

Um eine Bürgerinitiative ins Leben zu rufen, müssen keine besonderen Anforderungen erfüllt werden. Trotzdem gelingt es vielen nicht, sich erfolgreich in politische Entscheidungen einzubringen. Deshalb ist der Verein "Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung" entstanden. Diese Plattform führt eine Liste bestehender Bürgerinitiativen in Wien, stellt Hilfsmittel zur Verfügung (z.B. Transparente, Verstärker, Megaphone) und gibt nützliche Tipps, um frustrierende Erfahrungen mit Behörden zu vermeiden.

Tipp: Vor der Neugründung sollten Listen bereits bestehender Bürgerinitiativen  durchgesehen werden.

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Bürgerinitiative vs. Petition

Die beiden Begriffe werden gern synonym verwendet, sind aber nicht dasselbe. Bei Petitionen handelt es sich um schriftliche Anfragen oder Beschwerden von Betroffenen an den Gemeinderat. Diese gehen oft von Bürgerinitiativen, also Personen mit gemeinsamen Interessen, aus.

Damit sich der Wiener Petitionsausschuss um das Anliegen kümmert, müssen mindestens 500 Wahlberechtigte das Anliegen schriftlich oder elektronisch unterstützen. Das Petitionsrecht stellt dabei sicher, dass Bürger sich ohne Folgen an die staatlichen Stellen wenden dürfen – und eine Antwort erwarten können.

» So melden Sie eine Demonstration an

Verwechslungsgefahr: Auf Bundes- und EU-Ebene haben Bürgerinitiativen und Petitionen wiederum andere Bedeutungen. Diese überschneiden sich zum Teil – daher die ständige Begriffsverwirrung.

Petition starten und unterstützen

Jeder Bürger im Alter von mindestens 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wien kann eine Petition beim Magistrat einbringen. Der Erstunterzeichner gilt als Ansprechperson und wird über den Fortschritt informiert. Am einfachsten lassen sich Petitionen auf der Online-Plattform einreichen und elektronisch unterschreiben.

Tipp: Das Anliegen sollte möglichst konkrete Forderungen enthalten – vage Formulierungen gilt es zu vermeiden!

Damit werden Regierende nicht zur Handlung gezwungen. Aber Petitionen zeigen, welche Themen der Bevölkerung wichtig sind. Diese Information ist für Politiker durchaus relevant und wird bei Sitzungen berücksichtigt.

Auskunft und Information:
MA 65 – Rechtliche Verkehrsangelegenheiten
Ungargasse 33 (Eingang Rochusgasse 18)
1030 Wien
Tel: +43 1 4000-3830
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr

Postalische oder persönliche Abgabe von Petitionen:
MA 62 Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
Lerchenfelder Straße 4 (3. Stock, Zi. 310)
1080 Wien
Tel.: +43 1 4000-89424
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr

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