Die Schweizer Demokratie: Aufbau und Funktion

Parlament in Bern mit blauer Kuppel
© Flooffy | Das Parlament in Bern ist Sitz der Schweizer Bundesversammlung

In kaum einem anderen Staat der Welt hat die Bevölkerung ein so großes Mitbestimmungsrecht wie in der Schweiz. Doch wie funktioniert das Schweizer Wahlsystem und auf welche Art und Weise wird dieses umgesetzt? Hier erhalten Sie einen Überblick über die direkteste Demokraktie Europas.

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In keinem anderen Staat der Welt wird die Demokratie so unmittelbar praktiziert wie in der Schweiz. Hier stellt das Volk selbst den Souverän dar. Das heißt, dass die Bürger einen großen Einfluss auf die Gesetzeslage haben und mittels Initiativen die Schweizer Verfassung ändern können. Im Unterschied zu anderen Ländern werden auch sämtliche Mitglieder des Parlaments von der Bevölkerung gewählt. Wie das Wahlsystem der Schweiz aufgebaut ist und wie die direkte Demokratie in der Praxis funktioniert, erfahren Sie hier.

Die Ebenen der Schweizer Politik

Das politische System der Schweiz operiert im wesentlichen auf drei Ebenen: Der Bundesebene, der kantonalen Ebene und der kommunalen Ebene. Mit Österreich verglichen ist das der Bund, die Bundesländer und die Gemeinden. Eine Besonderheit ist es, dass die Organisation von Bund, den Kantonen und den Gemeinden auf sehr unterschiedliche Art und Weise gehandhabt wird. Das heißt, dass diese in vielen Bereichen unabhängig und eigenständig agieren.

Auf der Bundesebene gibt es die Regierung (den Bundesrat), sowie ein Parlament. Auch die 26 Kantone und Halbkantone verfügen neben den Kantonsregierungen über eigene Parlamente. Bei den Gemeinden gibt es die Gemeinderegierung, sowie den Gemeinderat, wobei ein Fünftel aller Gemeinden sogar über ein eigenes Parlament verfügen.

Das Prinzip der Volksvertreter

In der Schweiz ist es üblich, dass Politiker als Volksvertreter gesehen werden. Das heißt in der Praxis, dass sie ihrer politischen Tätigkeit zum Großteil lediglich nebenberuflich nachgehen und daneben eine weitere Erwerbstätigkeit ausführen. Für ihr politisches Engagement werden sie in der Form von Sitzungsgeldern etc. entlohnt. Diese Handhabung ist durchaus ein zweischneidiges Schwert: einerseits stellt das Paralleldasein zwischen Politiker und normalem Erwerbstätigen durchaus eine Doppelbelastung dar, andererseits sind sie so stärker in ihrem Dasein als Zivilbürger verwurzelt.

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Der National- und Ständerat

Auf Bundesebene wird die Schweiz einerseits von einem Nationalrat und andererseits von einem Ständerat regiert. Beide sind gleichberechtigt und bilden zusammen die Bundesversammlung. Der Nationalrat vertritt die Interessen der Bevölkerung und der Ständerat die Interessen der 26 Kantone und Halbkantone.

Die Bundesversammlung bildet die Legislative und hat deshalb die Befugnis Gesetze zu erlassen. Außerdem sind ihre Mitglieder für die Wahl der Regierung (Bundesrat) zuständig. Diese bildet die Exekutive. Gewählt wird die Bundesversammlung von den wahlberechtigten Schweizer Bürgern. 

Der Schweizer Nationalrat umfasst 200 Sitze. Da jeder Kanton bzw. Halbkanton Anrecht auf je ein Mandat hat, bleiben 174 Sitze über. Bei diesen ist es so, dass ein Kanton umso mehr Sitze erhält, je größer die Bevölkerungszahl ist. So hat Zürich ein Anrecht auf 35 Mandate, während der bevölkerungsärmere Kanton Glarus lediglich einen Sitz hat

Der Ständerat verfügt über 46 Sitze. Die Kantone stellen jeweils 2 und die Halbkantone jeweils einen Ständerat.

Die Nationalratswahl

Im Vergleich zur österreichischen Nationalratswahl, wo die Wähler lediglich eine Partei wählen können und ev. Vorzugsstimmen abgeben können, gestaltet sich die Wahl des Schweizer Nationalrats als wesentlich komplexer. Diese basiert auf einen Proporzsystem, das heißt, dass die Wahl der Mitglieder des Nationalrats nach der Verhältnismäßigkeit erfolgt.

Im Vorfeld zur Wahl erstellen die Parteien Listen auf denen sie jene Namen aufgelistet haben, die für den Nationalrat kandidieren. Die Anzahl der Kandidaten richtet sich nach der Anzahl der Sitze, die dem Kanton zustehen. Der Wähler darf nun so viele Stimmen abgeben, wie der Kanton über Sitze im Nationalrat verfügt (also kann z.B. ein Zürcher 34 Stimmen abgeben).

Nun kann der Wähler zwischen einer leeren Liste oder einer ausgefüllten Liste einer Partei auswählen, wobei auf letztere jene Namen der Kandidaten stehen, die sich zur Wahl stellen.

Die ausgefüllte Liste

Wenn sich der Wähler für eine vorab ausgefüllte Liste einer Partei entscheidet, so hat er die Möglichkeit zum Streichen, Kumulieren oder Panaschieren.

  • Das Streichen: Der Wähler hat die Möglichkeit, einen oder mehrere Namen zu streichen. Er gibt diesen Kandidaten also keine Stimme. Belässt er es dabei, so werden, je nachdem wie viele Namen er gestrichen hat, diese Stimmen (auch Zusatzstimmen genannt) stattdessen der Partei selbst angerechnet. 
  • Das Kumulieren: Hier hat der Wähler die Möglichkeit, einem Kandidaten zwei Stimmen zu geben. Das erfolgt so, dass er einen Namen streicht und stattdessen den Namen eines anderen Kandidaten setzt, der ohnehin schon auf der Liste steht. Dieses Verfahren ist auch mehrere Male bei unterschiedlichen Kandidaten möglich.
  • Das Panaschieren: Streicht der Wähler einen oder mehrere Namen einer Liste und schreibt stattdessen den Namen eines Kandidaten der eigentlich für eine andere Liste kandidiert, so spricht man vom Panaschieren. So gesehen kann er mehreren Vertretern unterschiedlicher Parteien gleichzeitig seine Stimme geben.

 Die leere Liste

 Diese unterscheidet sich von der vorab ausgefüllten Liste lediglich, dass kein Streichen notwenig ist, da der Wähler selbst entscheiden kann, welche Partei und welche Kandidaten er auf dieses Papier setzt. Kulumieren und Panaschieren ist hier jedoch ebenfalls möglich.

Die Auszählung erfolgt folgendermaßen: Erst werden alle Stimmen die die jeweiligen Parteien erhalten haben addiert und durch die Anzahl der zu vergebenen Sitze+1 geteilt. Das Ergebnis gibt die Anzahl der Mandate die die Partei erhält. Die Sitze erhalten jene Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben. Dadurch, dass immer 1 Sitz addiert wird, bleiben die sogenannten Restmandate über, welche an die stimmenstärkste Partei gehen.

Ständeratswahl

Die Ständeratswahl wird in den meisten Fällen über das Majorzsystem durchgeführt, das heißt, dass der gewinnt, der die Mehrheit der Stimmen erhält. Die Wahl erfolgt in zwei Gängen. Zuerst müssen die Wähler auf die leeren Listen ihre präferierten Kandidaten eintragen, die sich zur Wahl stellen. Im ersten Wahlgang müssen die Kandidaten, die absolute Mehrheit erreichen um für den zweiten Wahlgang zugelassen zu werden. Beim zweiten Wahlgang genügt schließlich die relative Mehrheit: Die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen treten das Amt des Ständerats an.

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Formen der direkten Demokratie in der Schweiz

Die Schweiz ist dafür bekannt, dass die direkte Demokratie einen großen Stellenwert einnimmt. Das wird vor allem dadurch deutlich, Abstimmungen zu Volksinitiativen eine große politische Bedeutung zugeschrieben wird und diese auf politischer Ebene auch ernst genommen werden müssen.

Eine Inititaive kann sowohl von Bürgern, als auch von Bewegungen oder Parteien eingereicht werden. Sofern eine bestimmte Anzahl an Stimmen erreicht, wird eine Volksbefragung durchgeführt. Je nachdem, ob die Mehrheit zustimmt oder nicht, muss man sich auf politischer Ebene dementsprechend damit auseinandersetzen.

Konkret wird eine Initiative auf vier Ebenen behandelt:

  1. Jemand fordert eine Revision der Verfassung bzw. über Teile von dieser und sammelt die Mindestanzahl an Unterschriften
  2. Die Regierung (Bundesrat) setzt sich mit der Initiative auseinander und arbeitet einen neuen Gesetzesvorschlag aus.
  3. Über den Vorschlag wird im Parlament abgestimmt und dieser wird neu überarbeitet.
  4. Per Referendum wird das Volk über den neuen Gesetzesvorschlag abgestimmt. Stimmt dieses zu, wird das Gesetz geändert, stimmt es nicht zu,  wird das Gesetz nicht übernommen

Es gibt drei Formen von Initiativen:

1. Die eidgenössische Initiative

Damit ist eine Volksinitiative gemeint, die die Bundesebene bzw. die Bundesverfassung der Schweiz betrifft. Wird eine eidgenössische Initiative gestartet, so zielt diese auf eine Revision der Verfassung, bzw. einen Teil von dieser ab. Es müssen mindestens 100.000 Unterschriften gesammelt werden, damit zur Initiative eine Volksbefragung durchgeführt werden kann. Ist dieses Unterfangen erfolgreich, so wird auf politischer Ebene über dieses Thema beraten und anschließend ein neuer Gesetzesvorschlag verhandelt. Ungefähr zwei bis drei Jahre später wird die gesamte Schweizer Bevölkerung befragt, ob sie diesem neuen Gesetz zustimmt oder nicht.

2. Die kantonale Initiative

Auch innerhalb eines Kantons können Initativen eingereicht werden.Hier wird zwischen Verfassungs- und Gesetzesinitiativen unterschieden. Wieviele Unterschriften zustande kommen müssen, damit ein neuer Gesetzesvorschlag ausgearbeitet wird, wird in den jeweiligen Kantons unterschiedlich gehandhabt. Neben der Verfassungs- und Gesetzesinitiative gibt es auf kantonaler Ebene noch zwei andere Formen des Volksbegehrens:

1. Die Einzelinitative: Diese gibt es im Kanton Zürich: Hier besteht für eine einzelne Person die Möglichkeit, eine Initiative beim Kantonsrat einzureichen. Wenn diese  die Zustimmung von mindestens 60 (von 180 Mitgliedern des Rats) erhält, wird ein neuer Gesetzesvorschlag ausgearbeitet.

2. Der Behördeninitiative: In Zürich können außerdem Behörden Vorschläge zu Gesetzesänderungen einreichen.

3. Die kommunale Initiative

Auch in den Gemeinden selbst, können die Bewohner der Gemeinde Initiativen einreichen.Wie bei der kantonalen Initiative ist auch hier von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, wie viele Unterschriften benötigt werden, damit ein neuer Gesetzesvorschlag ausgearbeitet wird. So benötigt man beispielsweise in Genf 4000 und in Luzern 3000 Unterschriften.

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Fuji

01. Jänner 2020 - 17:05 Uhr

Etwas, was leider sehr gerne vergessen wird zu erklären, wenn über die Schweizer Demokratie geschrieben wird, ist das Abstimmungsbüchlein. In unserem Informationszeitalter, das zunehmend von Fake News dominiert wird, ist ein solches Informationsheft eine zwingende Notwendigkeit, um Wahlen und vor allem Referenden abzuhalten.(https://de.wikipedia.org/wiki/Abstimmungsbüchlein)

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