Politik
Wählen in Österreich: Der Wiener Wahl-Guide
Was ist überhaupt eine Wahl?
Bei einer politischen Wahl wählt man eine Person oder mehrere Personen, die stellvertretend für die Bürger die Herrschaft ausüben. Das allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlrecht ist ein Grundrecht. Durch Wahlen können Bürger die Entscheidungsträger in ihrem Land oder ihrer Stadt selbst bestimmen. Somit sind Wahlen das wichtigste Grundelement in einer Demokratie.
Wie wähle ich?
Wenn man bei einer Wahl wahlberechtigt ist, bekommt man ca. zwei Wochen vor dem Wahltermin die „Amtliche Wahlinformation“ per Post. Durch diese erfährt man, in welchem Wahllokal man wählen kann und wann dieses geöffnet hat. Ins Wahllokal muss ein amtlicher Lichtbildausweis mitgenommen werden. Es schadet auch nicht, die Amtliche Wahlinformation mitzunehmen.
Am Tag der Stimmabgabe erhält man im Wahllokal den Wahlzettel, auf welchem die einzelnen Parteien aufgelistet sind. Mit diesem geht man in die Wahlkabine. Um eine Partei zu wählen kreuzt man diese dann einfach an und wirft den Zettel in eine Box.
Ist man am Tag der Wahl verhindert oder bettlägerig ist, kann auch mit einer Wahlkarte gewählt werden. Diese muss schriftlich (E-Mail, Fax oder Antrag), online oder persönlich beim Wahlreferat des zuständigen Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden. Via Post erhält man dann die Wahlkarte.
Unterschied zwischen den Wahlen
In Österreich gibt es Wahlen auf drei Ebenen: Bundesebene, Landesebene und Gemeindeebene. Bis auf die Bundespräsidentenwahl gilt bei allen das Verhältniswahlrecht. Also erfolgt die Vergabe der Mandate auf die verschiedenen Parteien nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen. Auf der Bundesebene wird der Nationalrat, der Bundespräsident und die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament gewählt.
Nationalratswahlen
Bei der Nationalratswahl werden 183 Mitglieder für fünf Jahre gewählt. Vor 2008 waren es vier Jahre. Der Nationalrat ist für die Gesetzgebung auf Bundesebene zuständig. Wählen darf jeder österreichische Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr spätestens mit Ablauf des Wahltages vollendet hat.
Bundespräsidentenwahl
Der Bundespräsident wird eine Dauer von sechs Jahren gewählt. Er kann nur einmal wiedergewählt werden. Als Staatsoberhaupt steht der Bundespräsident über dem Bundeskanzler und dem Nationalratspräsidenten. Zu seinen Aufgaben zählen die Ernennung des Bundeskanzlers und der Bundesregierung sowie eine mögliche Auflösung des Nationalrats. Außerdem vertritt er die Republik im Ausland, beurkundet Gesetze und ist Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Wählen darf hier jeder, der auch bei der Nationalratswahlen wählen darf.
Europawahl
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Sie findet alle fünf Jahre statt. Derzeit gehen von 720 Sitzen im EU-Parlament 20 an Österreich. Das Europäische Parlament behandelt die vom Ministerrat kommenden Gesetze und stimmt schlussendlich über deren Annahme oder Ablehnung ab. Um bei der Europawahl wählen zu dürfen, muss man am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein. Weiters muss man eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder als Bürger eines anderen EU-Landes seinen Hauptwohnsitz hier eingetragen haben.
Landtagswahlen
Auf Landesebene sind die Wahlordnungen von Bundesland zu Bundesland verschieden. In acht Bundesländern wird der Landtag für fünf Jahre gewählt. Oberösterreich bildet hier mit sechs Jahren die Ausnahme. Jeder Landtag ist für die Gesetzgebung im jeweiligen Bundesland verantwortlich. Der Landtag übernimmt normalerweise die Bereiche, für die laut Verfassung nicht eindeutig der Bund zuständig ist.
Gemeinderatswahlen
Auf Gemeindeebene werden der Gemeinderat und der Bürgermeister gewählt. Die Wahlordnungen sind je nach Bundesland auch verschieden. In Niederösterreich, Steiermark und Wien wählt der Gemeinderat den jeweiligen Bürgermeister. In allen anderen Bundesländern wird er direkt von den Bürgern einer Gemeinde gewählt. Um als Bürger einer Gemeinde wählen zu dürfen, muss man dort seinen Hauptwohnsitz haben, österreichischer Staatsbürger oder Bürger eines EU-Staates sein und 16 Jahre alt sein.
Wien Wahlen als Sonderfall
Die Wahlen in Wien sind Gemeinderatswahlen und werden zugleich mit den Bezirksvertretungswahlen alle fünf Jahre abgehalten. Da Wien auch ein eigenes Bundesland ist, ist der Gemeinderat aber gleichzeitig auch der Landtag.
Was wähle ich bei den Wien Wahlen?
Bei den Wien Wahlen wird der Gemeinderat direkt von den Bürgern gewählt. Er besteht aus 100 Abgeordneten und wählt seinerseits den Bürgermeister und die Stadträte. Er beschließt unter anderem auch das Budget, den Dienstpostenplan und den Rechnungsabschluss. Teilweise ist der Gemeinderat auch für Rechtsgeschäfte verantwortlich oder bewilligt Bauvorhaben.
Die einzelnen Bezirksräte entscheiden gemeinsam mit der Stadtverwaltung über die Instandhaltung von Schulen, Parks und Straßen. Sie schlagen auch Maßnahmen bei sozialen Problemen vor oder erstellen Kultur- und Freizeitprogramme für die einzelnen Bezirke.
Wer darf bei den Wien Wahlen wählen?
Um bei den Wiener Wahlen wählen zu dürfen, muss man österreichischer Staatsbürger und mindestens 16 Jahre alt sein und den Hauptwohnsitz in Wien haben. Nichtösterreichische EU-Bürger dürfen die Bezirksvertretung, aber nicht den Gemeinderat wählen.
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