Soziales & Bürokratie
Wohnung sanieren: Wohnungsrenovierung günstig und schnell
Hilfe bei Wohnungsrenovierung: Wann muss saniert werden?
Egal ob Miet- oder Eigentumswohnung - eine Sanierung und Renovierung wird alle paar Jahre fällig. Durch das Renovieren der Wohnung oder des Hauses können Sie langfristig viel Geld sparen!
So ist es Ziel einer thermischen Sanierung, den Heizwärmebedarf (HWB) zu minimieren und damit die Energiekosten zu senken. Desto höher der HWB, umso höher die monatlich zu zahlenden Kosten. Der HWB wird in kwh pro m² pro Jahr angegeben und beschreibt den Energiebedarf des Gebäudes.
Neben der sogenannten thermischen Sanierung, bei welcher die Senkung der Heizkosten im Fokus steht, sind oft zusätzliche Sanierungsarbeiten, wie beispielsweise die Erneuerung von Wasser- oder Elektroleitungen nötig.
Grundsätzlich gilt es bei allen Immobilien, einen Renovierungsstau zu vermeiden, umso länger manche Arbeiten aufgeschoben werden, entstehen dementsprechend hohe Kosten für die spätere Reparatur.
- Wasserrohre sollten alle 20 Jahre erneuert werden, hierbei sind die Kosten auf die Jahre umgerechnet geringer, als die eines, durch alte Rohre verursachten, Wasserschadens.
- Für Elektroleitungen, sowie Schalter und Steckdosen gilt ähnliches. Alle 20 bis 40 Jahre sollten Sie die Elektronik erneuern lassen. Für die Leitungen selbst gilt ein Intervall von 30 bis 50 Jahren - speziell hier sollte man keine Risiken eingehen, da veraltete Elektroleitungen Kabelbrände verursachen können.
- Heizung und Sanitäranlagen, wie WC und Bad zu sanieren ist etwa alle 15 bis 20 Jahre notwendig. Bei einer Heizungssanierung werden Brenner und Kessel ausgetauscht.
Eine umfassende Wohnungssanierung ist also nicht in jedem Fall nötig. Es sollte nur darauf geachtet werden, dass Sanierungsarbeiten fristgerecht ausgeführt werden.
Sanierungsfirmen für Komplett- oder Teilsanierung
Sie suchen kompetente Planer und Handwerker für eine komplette oder nur teilweise Wohnungsanierung in Wien und Umgebung?
Dann finden Sie hier Sanierungsfirmen, die Ihnen bei der Verwirklichung Ihres Projekts professionell weiterhelfen – Lassen Sie sich beraten!
WOJTEK Installationen GmbH
Wohnungssanierung: Kosten im Ãœberblick
Die häufigsten Renovierungs- und Sanierungsarbeiten bei Wohnungen sind Heizungssanierung, Badsanierung und die thermische Sanierung von Dach oder Fassade, ebenso wie Maler- und Tapezierarbeiten. Hier finden Sie die Kosten im Überblick:
Bei einer Komplettsanierung, inklusive Abriss von Trennwänden, dem Einbau neuer Wände und der Sanierung von Elektroinstallationen, sowie der Installation einer neuen Heizung und neuer Sanitäranlagen liegt bei etwa 700 € bis € 1.300,- pro Quadratmeter.
Aufgrund der angespannten Weltlage und den allgemein steigenden Preisen sind die angegebenen Baupreise derzeit relativ zu sehen. Also unbedingt mehrere Angebote einholen!
Heizungssanierung
Die Heizung auf den neuesten Stand zu bringen, bleibt Ihnen alle 15 Jahre nicht erspart. Bleibt es beim simplen Austausch von Brenner oder Kessel, so können Sie mit Kosten um die 3.000 € rechnen. Für eine Umrüstung auf z.B. Niedertemperaturheizungen müssen bis zu 15.000 € einkalkuliert werden.
Heizung | Kosten |
---|---|
Tausch Brenner/ Kessel | ca. 3.000 € |
Umrüstung | ca. 15.000 € |
Gasheizung | ab 4.000 € |
Ölheizung | ab 7.000 € |
Wärmepumpe | ab 14.000 € |
Brennstoffzelle | ab 10.000 € |
Badsanierung
Mit einer durchschnittlichen maximalen Nutzungsdauer von 25 Jahren, zählt das Badezimmer zu den aufwendigsten Räumen bezüglich der Sanierung. Hier gilt: Komplettanbieter sparen Zeit und Gel, da verschiedene Arbeitsgänge oftmals nur von unterschiedlichen Handwerkern erledigt werden können.
Badsanierung | Kosten (exkl. Installation) |
---|---|
Waschtisch | bis 750 € |
Dusche | bis 4.500 € |
Badewanne | bis 2.500 € |
WC | bis 2.200 € |
Dampfbad | bis 13.000 € |
Verfliesung inkl. Spachteln | bis 200 €/ m² |
Dachsanierung und Fassadenerneuerung
Eine Fassade verlangt alle 20 bis 30 Jahre einen neuen Anstrich, pro Quadratmeter können hier rund 30 € einkalkuliert werden. Hierbei können gleichzeitig die Dämmung der Wände kontrolliert und optimiert werden.
Fassadenrenovierung | Kosten pro m² |
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Anstrich Außenputz | ca. 30 € |
Wärmedämmverbundsystem | ca. 60 € |
Dachsanierung | |
Stahlplatten | ca. 20 € |
Tonziegel | ca. 35 € |
Kupfer | ca. 100 € |
Bitumenschindeln | ca. 30 € |
Dachbegrünung | ca. 100 € |
Tipp: Für den Außenanstrich und Fassaden-Malerei sollten Sie sich unbedingt an professionelle Handwerker wenden. Hier finden Sie Tipps und Malerfirmen für Wien und Umgebung, auf die Sie sich verlassen können!
Altbausanierung und Altbaurenovierung: Kosten und Förderungen
Auch viele Altbauten in Wien entsprechen längst nicht mehr den aktuellen Standards. Alte Fenster sind oft undicht, die Heizungssysteme nicht optimal, die Böden alt. Die Komplettsanierung eines Altbaus ist ein komplexes und gewerke-übergreifendes Bauprojekt. Firmen, die Sanierungen aus einer Hand anbieten, finden Sie am Ende des Artikels.
Förderung bei Fenstertausch oder Altbauwohnung?
Die Förderung von Sanierungsmaßnahmen, wie etwa der Austausch von Heizungen oder ein Verbessern der Dämmung, ist Sache der Länder. Es gelten unterschiedliche Konditionen bei der Vergabe der Förderungen. In Wien werden behindertengerechte Umbaumaßnahmen oder der Einbau von einbruchshemmenden Wohnungseingangstüren zur Erhöhung der Sicherheit gefördert.
Grundsätzlich gilt: Zur Finanzierung einer Sanierungsarbeit muss ein Darlehen bei einem Kreditinstitut oder einer Bausparkasse aufgenommen werden. Hierzu ist die Einholung einer Darlehensvorpromesse eines Kreditinstitutes nach Kenntnis der voraussichtlichen Kosten erforderlich. Eine Förderung darf im Sinne von Paragraph 35 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nur gewährt werden bei:
- Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Sockelsanierung
- Nachträglichem Fernwärmeanschluss
- Einbau von Schallschutzfenstern
Altbausanierung Förderung
Für Altbausanierungen gelten dieselben Förderungen wie für neuwertige Immobilien. Die österreichische Sanierungsoffensive ist aktuell die attraktivste Förderung. Gefördert werden Teile der Anschaffungskosten für neue Dämmungen von Dächern, Fenstern, Außenwänden und Türen oder auch für das Erneuern der Heizungssysteme. Maximal werden bis zu 14.000 Euro beigesteuert. Handelt es sich jedoch um denkmalgeschützte Häuser, wie es bei den Altbauten in Österreich sehr häufig der Fall ist, können noch weitere Zuschüsse beantragt werden.
Förderung für Wohnungsverbesserung
Anders sieht die Förderungsvergabe bei Wohnungsverbesserungen aus. Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung vergibt die Stadt Wien im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen unter anderem für:
- Montage eines Sonnenschutzes
- Sicherheitstüren
- Schall- und Wärmeschutzfenster
- Errichtung und Umstellung von Heizungsanlagen
- Bad- und WC-Einbau in Wohnungen der Kategorien C und D
- Thermisch-energetische Sanierung
Sanierungscheck beantragen
Einer der beliebtesten bundesweiten Fördertöpfe ist der Sanierungsscheck (Sanierungsbonus für Private). Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 3.000 Euro und 14.000 Euro. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können max. 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden. Der Antrag auf einen Sanierungsscheck muss vor der Umsetzung der Maßnahmen eingereicht werden, die Fördersumme wird erst nach Fertigstellung und Rechnungslegung rückerstattet.
Mietwohnung sanieren: Zustimmung des Vermieters
Im Grunde gilt für alle Wohnformen die Regel, dass unwesentliche, verkehrsübliche Änderungen innerhalb des eigenen Appartements ohne Genehmigung durchgeführt werden können, sofern sie anderen nicht schaden. Das sind Tätigkeiten wie Malen oder Tapezieren, das Verlegen oder Verfliesen des Bodens oder die Anbringung von Radiatoren ohne Mauerdurchbruch.
Bei fundamentalen Arbeiten sind dies jedoch anders aus! Sobald wesentliche Veränderungen an oder in der Wohnung vorgenommen werden wollen, die nicht nur eine Sanierung oder Renovierung sondern eine deutliche Veränderung/Verbesserung darstellen (z.B. Änderung des Grundrisses) braucht man die Zustimmung des Vermieters.
Hierbei fällt der Einbau eines Badezimmers ebenso unter eine "Verbesserung" wie beispielsweise der Einbau einer Toilette, die Entfernung von nicht tragenden Zwischenwänden, neue Wasser-, Gas- oder Elektroleitungen oder Küchenanschlüssen. Dafür ist eine Bauanzeige notwendig. Diese erhält man, wenn man einen Kostenvoranschlag eines Professionisten einholt, welcher einen exakten Plan des Vorhabens zeichnet - dies gilt es beim Vermieter der Wohnung einzureichen, welcher ab Erhalt exakt zwei Monate Zeit hat, die Arbeiten zu genehmigen oder abzulehnen. Reagiert er nicht, gilt dies als Zustimmung.
Was gilt als bauliche Veränderung/Verbesserung einer Wohnung?
Sanierung Checkliste: Was es zu beachten gibt
Bevor, während und nach der Sanierung gilt es einen Überblick zu behalten. Dabei helfen wir Ihnen:
Vor der Sanierung sollten Sie einen Energieberater einschalten
Ein Energieberater untersucht das Objekt und erkennt, welche Maßnahmen effizient Energie einsparen. Er begutachtet und bewertet die Außenwände, Fenster oder die Heizung und klärt für Sie ab, welche Sanierungen zielführend sind. Infos dazu gibt z. B. die Umweltberatung
Planen Sie die Finanzierung und Förderung direkt mit der Bank
Informieren Sie sich über regionale Förderprogramme. Um die Finanzierung gemeinsam mit der Hausbank solide zu planen, müssen Sie wissen, welche Förderungen der Staat bzw. die Länder anbietet.
Verschiedene Angebote einholen und die Kompetenzen der Anbieter prüfen
Alle guten Dinge sind drei, gilt auch bei der Wohnungssanierung. Um den richtigen Handwerksbetrieb auszuwählen, gilt es genügend Angebote einzuholen und zu vergleichen. Die Angebote sollten die geplanten Maßnahmen sowie Menge, Fabrikat und Merkmale des Baumaterials enthalten. Zu den Anbietern für Wohnungssanierung.
Bauverträge abschließen und Ausführung verfolgen
Schließen Sie vor Beginn der Sanierung einen Vertrag ab. Der Bauvertrag legt die Leistungen, einen Zeitplan mit verbindlichen Abnahmeterminen, Zahlungsfristen und Mängelansprüche fest. Auch Fristen aus bewilligten Förderungen werden erfasst.
Protokollieren Sie alles!
Eventuelle Mängel und Fristen für deren Behebung sollten im Abnahmeprotokoll notiert werden. Zudem sollten die Fachleute vor Ort die neue Heizung oder Lüftungsanlage erklären. Ebenso sinnvoll ist es, Wartungsverträge für die Anlagentechnik abzuschließen.
Nach der Sanierung: Energieverbrauch beobachten
Wer seinen Energieverbrauch in einer Liste dokumentiert, schafft die Voraussetzung für neue Energiesparerfolge.
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