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Brutto Netto Rechner: Lohn- und Mehrwertsteuer berechnen
Gehaltsrechner für die Lohnsteuer
Beim Blick auf die monatliche Gehaltsabrechnung ist für viele nur die Auszahlungssumme interessant, andere versuchen den Lohnzettel zu interpretieren und die Abzüge zu erfassen, die aus dem Brutto-Betrag ein Netto-Einkommen machen. Wer den Gehaltszettel studiert, sieht sich vor einem Abkürzungs- und Paragraphen-Dschungel. Leider kommt kein Arbeitnehmer umhin, Gelder an den Staat, den Fiskus und an die Sozialkassen abzugeben. Abgaben sind individuell verschieden, sie variieren je nach persönlicher Situation und je nach Einkunftsart gelten u. a. verschiedene Freibeträge, zudem werden bestimmte Lohnbestandteile gesondert behandelt. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld unterliegen hierzulande einer verringerten Besteuerung.
Für diejenigen, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Abgaben überprüfen möchten, oder für Personen, die einen neuen Job in Aussicht haben oder in eine andere Steuerklasse fallen und ein neues Einkommen berechnen wollen, haben wir einige online Brutto-Netto-Rechner aufgelistet.Somit können Sie ermitteln, wie viel Netto Ihnen nach Abzug von Steuern und Abgaben tatsächlich zusteht.
Brutto Netto Rechner von offiziellen Stellen:
Online Rechner des Bundesfinanzamt
Gehaltsrechner von Job-Portalen:
Online Brutto-Netto-Rechner ermöglichen es, den tatsächlichen Lohn bzw. das Gehalt für Arbeiter und Angestellte in Österreich zu ermitteln, ebenso von Netto auf Brutto zu rechnen. Berechnet werden nicht nur Abgaben wie der Sozialversicherungsbeitrag und die Lohnsteuer, sondern auch Pendlerpauschale, steuerfreie Zulagen, Sachbezug, BV-Beitrag (betriebliche Vorsorge bzw. Abfertigung neu) und Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) oder Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) werden bei Bedarf berücksichtigt. Zusätzlich werden auch die Kosten für den Dienstgeber (Personalkosten) berechnet und ausgegeben.
So berechnet sich das Nettogehalt
Abzüge vom Bruttogehalt sind die Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeitrag. Die Abgaben reduzierend sind absetzbare Sachbezüge, die Pendlerpauschale und der Alleinverdienerabsetzbetrag. Geringfügig Beschäftigte sind von der Lohnsteuer befreit.
Lohnsteuer
Auf die Einkünfte der Arbeitnehmer aus nichtselbstständiger Arbeit wird eine Quellensteuer (=Lohnsteuer, Abkürzung: LSt) erhoben. Der Arbeitgeber behält diese von Lohn und Gehalt des Arbeitnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab. Mit der Einkommenssteuererklärung kann, die der Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres abgeben kann, wird die Lohnsteuer auf seine endgültige Einkommensteuerschuld angerechnet.In Österreich wird diese Steuer nach einem progressiven Steuersystem berechnet, das heißt je höher das Einkommen, desto höher die Steuer.
Brutto-Einkommen im Jahr | Einkommenssteuer (Lohnsteuer) |
bis 11.000 € | Steuerfrei |
11.000 € bis 25.000 € | (Bruttoeinkommen minus 11.000 €) x 36,5 % |
25.000 € bis 60.000 € | (Bruttoeinkommen minus 25.000 €) x 43,21 % + 5.110 € |
über 60.000 € | (Bruttoeinkommen minus 60.000 €) x 50 %+ 20.235 € |
Sozialversicherungsbeitrag
Auf den Gehaltszetteln als SV ldf. ausgewiesen.
Rechtsgrundlage der Sozialversicherung ist das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Ab dem ersten Tag der Beschäftigung ist ein Arbeitnehmer pflichtversichert. Mit dem Sozialversicherungsbeitrag werden Versicherungszeiten in der Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung erworben. Weiters wird dem Arbeitnehmer noch ein Teil für die Arbeiterkammerumlage und die Wohnbauförderung von den Einkünften abgezogen.
Der Arbeitgeber leistet gemäß dem Fürsorgeprinzip einen Unfallversicherungsbeitrag für jeden Arbeitnehmer.
Bei Angestellten werden 18,07 % an Sozialversicherungsbeiträgen und bei Arbeitern 18,20 % vom Lohn abgezogen.
Pendlerpauschale absetzbar
Die Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer auf dem Weg von seiner Wohnstätte bis zur Arbeitsstätte entstehen, werden auf Basis des Verkehrsabsetzbetrages abgegolten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, die kleine oder große Pendlerpauschale zu beantragen.
Absetzbare Sachbezüge
Sachbezüge sind Sachleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt gewährt.
Darunter fallen z.B.:
- ein Dienstwagen zur privaten Nutzung,
- eine unentgeltliche Dienstwohnung oder
- unentgeltliches bzw. verbilligtes Essen
- Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ,
- KFZ- oder Garagenabstellplatz,
- Zinsersparnisse bei Arbeitgeberdarlehen
Alleinverdienerabsetzbetrag/Alleinerzieherabsetzbetrag
Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher haben einen Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag.
- wer für ein oder mehrere Kind/er für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen hat und
- wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt. Die (Ehe-)Partnerin/der (Ehe-)Partner muss grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig sein und die (Ehe-)Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben und
- wer eine/einen Ehepartner/in, eingetragene/n Partner/in oder Lebensgefährtin/Lebensgefährten hat, deren / dessen Einkünfte den Betrag von 6.000 Euro nicht überschreiten.
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht immer nur einer Person zu. Bei entsprechenden Voraussetzungen, steht er der Partnerin oder dem Partner mit den höheren Einkünften zu. Haben die Partner keine oder gleich hohe Einkünfte, steht der Absetzbetrag der Frau zu, außer der Mann führt überwiegend den Haushalt.
Alleinerzieherin oder Alleinerzieher ist,
- wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt und
- Familienbeihilfe für mindestens sieben Monate für mindestens ein Kind erhält.
Geringfügiges Einkommen und Werkvertrag
Wer ein geringfügiges Einkommen erhält, dem wird keine Sozialversicherung und Lohnsteuer abgezogen, hier ist das Bruttogehalt gleichzeitig das Nettogehalt. Geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert. Im Jahr 2015 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze € 405,98 brutto pro Monat bzw. bei € 31,17 brutto pro Tag.
Bei fallweiser Beschäftigung (max. 4 Tage durchgehend) gilt nicht die monatliche, sondern die tägliche Geringfügigkeitsgrenze. Hier wird pro Kalendertag die Sozialversicherung und Lohnsteuer abgezogen, da der Gehalt auf ein Monatsgehalt hochgerechnet wird.
Bei Werkverträgen sind Werknehmer selbst für die Abfuhr von Sozialversicherungsabgaben oder Lohnsteuer verantwortlich.
Mehrwertsteuer-Rechner
Ob beim Online-Einkauf oder in Geschäften auf der Straße, beim Shoppen sind Konsumenten mit der Mehrwert-bzw. Umsatzsteuer konfrontiert, d. h. Endverbraucher bezahlen immer den Bruttopreis einer Ware. Was es mit dieser Steuer auf sich hat und wie Sie den Netto-Preis eines Produktes errechnen, erfahren Sie hier.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Leistungen, die Unternehmer und Firmen gegenüber ihren Kunden erbringen, der Umsatzsteuer unterliegen.
Für Produkte und Leistungen, die sie verkaufen, müssen in Österreich auf den Nettoverkaufspreis im Normalfall 20% Umsatzsteuer draufgeschlagen werden. Unternehmen versteuern hiermit den Mehrwert oder den Umsatz den sie mit dem Erlös der verkauften Waren machen. Somit bezahlen Endverbraucher immer 120 %, sie bezahlen neben dem Netto-Preis auch die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuer ist in jedem Staat eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie ist eine Steuer, die auf alle Umsätze erhoben wird, wobei der Vorsteuerabzug verhindert, dass die Waren während des Wertschöpfungsprozesses mehrfach versteuert werden.
Entsprechend dem Umsatzsteuergesetz von 1994 (UStG) besteuert die Mehrwertsteuer, offiziell Umsatzsteuer genannt, in Österreich den Austausch von Waren und Dienstleistungen.
Die uns bekannte Umsatzsteuer, wurde in Österreich 1973 mit einem Anfangssatz von 16 % und einem ermäßigten Satz von 8 % eingeführt. In den darauf folgenden Jahren gab es nur geringe Anhebungen. Seit 1992 beträgt der Steuersatz nun 20 % und der ermäßigte Steuersatz 10 %. 1995 wurde noch ein Zwischensteuersatz von 12% eingeführt, der auf Wein aus eigener Erzeugung durch Winzer angewandt wird. Steuerbefreit sind z. B. Leistungen von Banken, Versicherung und Ärzte.
In Österreich gibt es im Wesentlichen zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze, die so genannte normale Mehrwertsteuer, die bei 20 % liegt und die ermäßigte Mehrwertsteuer mit einem Steuersatz von 10 % , sie wird immer in Abhängigkeit vom Warenwert berechnet.
Hier finden Sie einige Brutto-Netto-Rechner online:
Berechnung der Mehrwertsteuer
Basis der Formel zur Berechnung der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer ist die Prozentrechnung. Der Wert eines Produktes (Nettobetrag) wird mit dem entsprechenden Mehrwertsteuersatz in Prozent multipliziert. Die Summe von Nettobetrag und Umsatzsteuer ergibt den Bruttobetrag.
Mehrwertsteuer = Nettobetrag * Mehrwertsteuersatz
Bruttobetrag = Nettobetrag + Mehrwersteuer
Beispiel:
100 Euro * 20 % = 100 Euro (Nettobetrag) * 0,20 = 20 Euro (Mehrwersteuer)
100 Euro (Nettobetrag) + 20 Euro = 120 Euro (Bruttobetrag)
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Die erste alle Wirtschaftszweige umfassende Mehrwertsteuer wurde 1953 in Michigan, USA, eingeführt. Um die Jahrtausendwende folgten an die 120 Staaten diesem Beispiel und erzielten daraus durchschnittlich ca. 25 % ihrer Steuereinnahmen.
Diese Steuer wird auf Basis der Wertschöpfung innerhalb eines Produktionsprozesses errechnet, also auf dem höheren Geldwert von Gütern oder Dienstleistungen, geschaffen durch Arbeitsleistung. Es wird hierbei also nur der zusätzlich geschaffene Wert, der Mehrwert, besteuert.
Die Mehrwertsteuer zahlt stets der Letztverbraucher an der Kasse. Sie ist somit eine indirekte Steuer, die nicht von denjenigen gezahlt wird, die sie verursachen.
Die Mehrwertsteuer, die unternehmerseitig auf Ausgaben gezahlt wurde, kann mit aus dem Weiterverkauf erzielten Mehrwertsteuer-Einnahmen verrechnet werden.
Im wirtschaftlichen Sprachgebrauch hat sich in Österreich offiziell die Bezeichnung Umsatzsteuer durchgesetzt. Der Begriff Mehrwertsteuer trifft den Tatbestand exakter und als solcher wird er auch auf ausgestellten Rechnungen angeführt. Aber korrekterweise und wird er lediglich als Oberbegriff für Umsatzsteuer und Vorsteuer verwendet werden.
Die Umsatzsteuer wird, entsprechend der wörtlichen Bedeutung, bei jedem Zwischenverkauf von Unternehmern auf den gesamten Umsatz erhoben, und häuft sich bei mehreren Zwischenverkäufen an. Der Begriff Umsatzsteuer wird üblicherweise bei Unternehmern verwendet.
In Österreich gilt das im Zuge des EU-Beitrittes beschlossene Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 - UStG 1994).
Vereinfacht ausgedrückt: Bei der Umsatzsteuer werden die Umsätze, die Unternehmer erzielen, versteuert, bzw. der Austausch von Lieferungen und Leistungen, bei der Mehrwertsteuer nur der Wertzuwachs (als Mehrwert). Rechtlich gesehen ist das System der Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug keine Mehrwertsteuer im engeren Sinn, aber de facto handelt es sich bei der Umsatz-, Vor- und Mehrwertsteuer immer um die gleiche Steuer. Der Betrag ist also immer identisch. Die unterschiedlichen Bezeichnungen ergeben sich aufgrund der verschiedenen Geschäftsbeziehungen. So bezeichnet beispielsweise der Unternehmer die Steuer auf der Eingangsrechnung anders als der Unternehmer, welcher die Rechnung gestellt hat.
Vorsteuer
Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich vom leistungserbringenden Unternehmer geschuldet und auch eingehoben. Sie ist in Österreich von allen Unternehmern anzumelden, die einen Jahresumsatz von 30.000 Euro überschreiten. Mit der Umsatzsteuerpflicht ist auch das Recht auf Vorsteuerabzug verbunden.
Bei der Vorsteuer sieht es etwas anders aus. Schreibt ein Unternehmer einem Anderen eine Rechnung, so weist der Rechnungssteller Umsatz- oder Mehrwertsteuer aus. Für den Unternehmer, der die Rechnung erhält, ist diese Steuer aber als Vorsteuer anzusehen. Macht der Unternehmer nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt und erhält somit die Vorsteuer wieder vom Finanzamt zurück.
Steuersätze
Das österreichische Steuerrecht kennt grundsätzlich zwei Steuersätze, und zwar jene in Höhe von 10 % oder 20 %. Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 10 % wird unter anderem bei Lebensmitteln, Büchern, Wohnungsvermietungen (inkl. Hotelgewerbe), bei Zeitungen, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Produkten, bei innerstaatlichen Personentransporten, Kulturveranstaltungen, wie Theater, künstlerischen Tätigkeiten und anderen Kulturveranstaltungen angewandt. Der Rest unterliegt bis auf wenige Ausnahmen dem Normalsteuersatz von 20 %.
- 20 % - Normalsteuersatz
- 12 % - speziellen ermäßigten Steuersatz bei Ab-Hof-Verkauf von Wein
- 10 % - ermäßigte Steuersatz u. a. bei Lebensmitteln, Büchern, Wohnungsvermietungen, Zeitungen, land- und forstwirtschaftlichen Produkten, Personentransport und Kulturveranstaltungen
Steuersätze in Deutschland
Umsatzsteuer (USt):
- Normaler Steuersatz: 19 %
- Steuersatz ermäßigt: 7 %
Steuersätze in anderen Nachbarländern
Tschechien
dan z pridane hodnoty (DPH)
- Normaler Steuersatz: 21 %
- Steuersatz ermäßigt: 15/10 %
Slowakei
Dan z pridanej hodnoty (DPH)
- Normaler Steuersätz: 20 %
- Steuersatz ermäßigt: 10 %
Italien
imposta sul valore aggiunto (IVA)
- Normaler Steuersätze: 22 %
- Steuersatz ermäßigt: 10/4 %
Slowenien
Zakon o davku na dodano vrednost (DDV)
- Normaler Steuersätz: 22 %
- Steuersatz ermäßigt: 9,5 %
Ungarn
Általános forgalmi adó (áfa)
- Normaler Steuersätz: 27 %
- Steuersatz ermäßigt: 18/5
Schweiz
- Normaler Steuersätz: 8 %
- Steuersatz ermäßigt: 2,5 %
(Quelle: wko.at)
Rückvergütung der Mehrwertsteuer
Personen, deren Wohnsitz sich ausserhalb der EU befindet können für Waren, die sie in Österreich gekauft haben, bei Ausreise die Umsatzsteuer rückerstattet bekommen. Gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 österreichisches Umsatzsteuergesetz 1994 ist dies für Waren mit einem Wert über 75,- Euro möglich. Weiter Voraussetzungen sind u. a. die Originalverpackung der gekauften Waren, der Transport mit dem persönlichen Gepäck u.e.a.
Nähere Infos dazu:
Bundesministerium für Finanzen: USt Rückerstattung
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres: Mehrwertsteuer
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