Dieser Artikel befindet sich derzeit im Archiv

Schutz vor dem Staatsschutzgesetz: Der AKVorrat überprüft Anti-Terror-Gesetze

Drei Personen halten Banner "Stoppt das Staatsschutzgesetz" vor dem Denkmal der Errichtung der Republik.
© Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung | Gegen das Staatsschutzgesetz wurde bereits Kritik laut.

Die Sicherheitsgesetze Österreichs stehen auf dem Prüfstand: Nach der Aufregung rund um das neue Staatsschutzgesetzt arbeitet der AKVorrat zurzeit gemeinsam mit dem Research Institute an einem ‚Handlungskatalog zur Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze’ (HEAT), der eine mögliche verfassungswidrige Gesetzgebung entlarven und in Zukunft verhindern soll. Wie sieht so eine Untersuchung aus und was steckt dahinter? Hier die wichtigsten Informationen vorab.

Erstellt von:
Anzeige

Durch die steigende Zahl an Anschlägen und die damit verbundene Angst innerhalb der Bevölkerung wird der Ruf nach mehr Sicherheit und Prävention immer lauter. Überwachung und verstärkte Befugnisse der Sicherheitsbehörden scheinen aber oft nicht in Einklang zu bringen mit dem Recht auf Privatsphäre und der persönlichen Freiheit. Damit derartige Sicherheitsgesetze im Sinne der Bevölkerung, und nicht nur der Regierung sind, arbeiten der AKVorrat und die Wiener Forschungseinrichtung Research Institute seit Ende 2015 an einem ‚Handlungskatalog zur Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze’ (HEAT), der demnächst veröffentlicht wird. Ein aktuelles Beispiel für die Brisanz solcher Gesetze ist das neue Staatsschutzgesetz, mit dessen Inkrafttreten die Debatte um Sicherheit auf Kosten der Privatsphäre am Anfang des Sommers erneut hochgekocht ist. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen vorab.

Staatsschutzgesetz – was bisher geschah: Am 1. Juli 2016 ist das neue Staatsschutzgesetz in Kraft getreten, allerdings unter heftigem Protest von Grünen und FPÖ. Obwohl zwei Jahre lang daran gearbeitet wurde, konnte also kein Konsens unter den Parteien erreicht werden. Das liege laut Peter Pilz, Sicherheitssprecher der Grünen, vor allem daran, dass das Bundesministerium für Inneres Änderungsvorschläge, die im Sinne aller gewesen wären, immer wieder abgelehnt hätte. Daher haben Grüne und FPÖ mittels einer Drittelbeschwerde die Sache vor den Verfassungsgerichtshof gebracht, der das Staatsschutzgesetz nun auf seine Verfassungsmäßigkeit prüft. So weit zum viel diskutierten Status quo.

Staatsschutzgesetz: Erster Schritt zum Ãœberwachungsstaat?

Grob gesagt regelt das Polizeiliche Staatsschutzgesetz in Österreich die Maßnahmen und die personellen Bestimmungen zum Schutz der Verfassung und zur Prävention terroristischer Aktivitäten. Was zunächst wünschenswert klingt, kann aber aufgrund des vagen Gesetzestextes und des erweiterten Handlungsspielraums der Sicherheitsbehörden schnell zum Querschläger gegen Privatsphäre und persönliche Freiheit werden. In einer gemeinsamen Pressekonferenz im Juni 2016 äußerten die Sicherheitssprecher der Grünen und der FPÖ, Peter Pilz und Gernot Darmann, sowie Christof Tschohl und Ewald Scheucher vom AKVorrat ihre Bedenken, unter anderem:

Kontaktpersonen: Die Sicherheitsbehörden haben die Befugnis, alle Kontaktpersonen eines Terrorverdächtigen zu überprüfen. Ab welchem Grad der Verbindung zum Verdächtigen man als Kontaktperson gilt, geht aus dem Gesetzestext allerdings nicht klar hervor.

V-Leute: Vertrauensleute können von den Sicherheitsbehörden mit einer verdeckten Ermittlung beauftragt werden. Diese Spitzel stammen aus der jeweiligen Szene. Da man nicht wirklich sicher sein kann, welche Interessen sie vertreten, besteht einerseits die Gefahr des Missbrauchs der Regierungsgelder, die sie erhalten. Hinzu kommt andererseits, dass Spitzel oft selbst in illegale Aktionen verwickelt werden, um ihre Loyalität unter Beweis zu stellen. Hier befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone. 

Rechtsschutzbeauftragter: Stark kritisiert wird der mangelnde Rechtsschutz: Überprüfendes Organ soll ein Rechtsschutzbeauftragter mit zwei Stellvertretern sein. In diesem Dreiersenat muss lediglich einer der Stellvertreter mindestens zehn Jahre Richter oder Staatsanwalt gewesen sein. Laut Peter Pilz kann dem Rechtsschutzbeauftragten die Einsicht in bestimmte Fälle allerdings verweigert werden, wenn das laut Staatsschutz eine Gefahr darstellen würde. Zudem können personenbezogene Daten ohne eine derartige Kontrolle an ausländische Behörden weitergegeben werden.

Auswertung und Kontrolle der Anti-Terror-Gesetze

Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich tritt seit Jahren für den Schutz der persönlichen Daten und die Wahrung der Menschenrechte im digitalen Raum ein. Nach dem erfolgreichen Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung soll nun das Projekt HEAT die heimischen Anti-Terror-Gesetze genauer unter die Lupe nehmen, also Gesetze, die mit der Terrorprävention und –bekämpfung zusammenhängen. Mit Sicherheit aktuellster Posten auf dieser Liste: das neue Staatsschutzgesetz. Aus dem HEAT könnten sich auch relevante Richtlinien für Politik und künftige Gesetzgebung ergeben.

» Sollten vor den Wahlen Schattenkabinette präsentiert werden?

Das Projekt listet alle Überwachungsgesetze Österreichs, die möglicherweise gegen die Verfassung verstoßen, und überprüft die mit ihnen zusammenhängende Judikatur. Ein wesentliches Ziel des HEAT ist somit ein Katalog mit Kriterien, nach denen die jeweiligen Anti-Terror-Gesetze wissenschaftlich ausgewertet werden können. Neben diesem theoretischen Ansatz beinhaltet das Projekt eine Erhebung, welche Technologien die Sicherheitsbehörden tatsächlich einsetzen und welche Folgen damit verbunden sind.

Aktuell wird noch am HEAT gearbeitet, aber laut AKVorrat befindet er sich in der finalen Phase. Ob und in welchem Ausmaß der Katalog zukünftig bei der Gesetzgebung Anwendung findet, bleibt daher abzuwarten.

Wie genau sieht der HEAT aus? Welche Gesetze sind davon betroffen? Welche Auswirkungen wird das auf die Gesetzgebung in Österreich haben? Antworten auf diese und viele andere Fragen zum Thema HEAT finden Sie in Kürze hier.

Weitere Gesetzesnovellen:

Das neue Erbrecht 2017

Anzeige

Diese Geschichte teilen!


Hinterlassen Sie einen Kommentar!

weitere interessante Beiträge