Garten, Terrasse, Balkon
Kleingarten: Kaufen, Pachten, Mieten – so geht's
Inhalt
Anlage, Parzelle – Was ist ein Kleingarten?
Wien und die Schrebergärten haben eine lange gemeinsame Geschichte. Früher waren sie noch zur Selbstversorgung mit Gemüse und Obst gedacht und der soziale Gedanke einer Gemeinschaft, in der man sich hilft, stand im Vordergrund.
Heutzutage geht es weniger um den Obst- oder Gemüseanbau als um Erholung und die Schaffung einer grünen Oase in der Stadt. Gemüsebeete und Obstbäume werden immer mehr von Rasen und Pools oder Sitzecken ersetzt. Schöne Gärten sind wichtiger als ertragreiche.
Grundsätzlich hat ein Kleingarten eine Fläche von 120 – 650 m², die vorwiegend gärtnerisch genutzt und nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Darauf können auch Häuser oder Nebengebäude gebaut werden. Kleingartenanlagen sind dann mehrere aneinander grenzende Gärten, die mit Wegen oder Gemeinschaftsflächen verbunden sind. Meist werden solche Anlagen von Vereinen betreut und verwaltet.
Im Kleingarten ist man nie allein! Meist gibt es vereinsintern freiwillige gemeinsame Aktivitäten, zum Beispiel Tischtennisturniere.
Schrebergarten mieten: Wie funktioniert's?
Die meisten Kleingartensiedlungen in Wien befinden sich auf Gründen der Stadt Wien/der Gemeinde. Diese verpachtet die Gründe dann an einen Generalpächter. Das ist meist der Landesverband der Kleingärtner Wiens bzw. die dazugehörigen Vereine. Sie wiederum verpachten bzw. vermieten die einzelnen Parzellen an Privatpersonen. Solche Unterpachtverträge können auf unbestimmte Zeit ausgestellt werden, die Mindestpachtdauer beträgt zehn Jahre.
Will man einen Kleingarten mieten, muss man sich schriftlich an den jeweiligen Verein wenden. Dieser hat das Vorschlagsrecht an den Zentralverband. Da Schrebergärten sehr beliebt sind, gibt es meist lange Wartelisten, die nach First come, first served-Prinzip abgearbeitet werden. Momentan bekommt man nur einen Platz, wenn ein anderer Pachtvertrag aufgelöst wird.
Die Wartezeit kann mehrere Jahre betragen und manche Vereine nehmen gar keine Neuanmeldungen mehr an, weil sie bereits voll ausgelastet sind. Bei der Anmietung einer Parzelle tritt man automatisch dem jeweiligen Verein bei. Dieser übernimmt dann Verwaltungstätigkeiten (Wasser, Abwasser, Wege, Gemeinschaftsflächen).
Die Kosten für einen Kleingarten belaufen sich jährlich auf ca. 500 bis 1.500 Euro.
Sie setzen sich aus der Pacht, dem Mitgliedsbeitrag im Verein sowie Strom, Wasser und Versicherung zusammen. Befindet sich bereits ein Haus auf dem Grund, dann können die Ablösen gegenüber den Vorbesitzern allerdings hoch sein.
Wer seinen Kleingarten wieder abgeben will, muss einen Sachverständigen engagieren, der den Wert schätzt. Damit wendet man sich an die Vereinsleitung, die über das weitere Vorgehen informiert.
Übrigens: Im Ernstfall kann der Generalpächter auch ein Kündigungsverfahren einleiten! Darüber wird dann am Bezirksgericht entschieden.
Seit 1993 kann man Kleingartenhäuser in Wien auch kaufen!
Wien ist das einzige Bundesland, in dem man seit 1992 seinen Hauptwohnsitz in einen Schrebergarten verlegen kann. Das geht, wenn der jeweilige Grund für ganzjähriges Wohnen gewidmet ist und einige bauliche Voraussetzungen erfüllt. Ein Jahr später wurde außerdem der Erwerb von Kleingartenparzellen erlaubt. So entstand eine der attraktivsten Wohnformen der Stadt.
Tipp: Seit der Vereinheitlichung der Kurzparkzone können Menschen mit Hauptwohnsitz in Wien, die ihren Nebenwohnsitz in einem Kleingarten oder einer Gartensiedlung haben, das sogenannte Saisonpickerl beantragen. Dieses ist von März bis Oktober gültig und kann ausschließlich persönlich oder schriftlich beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt beantragt werden (NICHT online). » Mehr zur Parkpickerl-Regelung in Wien
Verkauft werden Kleingärten nur an Personen, die bereits einen Unterpachtvertrag haben. Der Preis wird von einem Amtssachverständigen festgelegt. Das Kleingartenreferat ist zuständig für alles, was mit Generalpachtverträgen und der Abwicklung von Verkäufen zu tun hat.
Um das kleine Gartenparadies noch schöner zu gestalten:
» Tiny House statt Gartenhütte
» Wie wär's mit einem Swimming Pool in Ihrem Kleingarten?
» Oder Sie erfüllen sich den Traum vom Wintergarten
Der Vorgang bis zum Kauf sieht wie folgt aus:
- Grund braucht Widmung "Eklw" (Grünland, Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen) oder "GS" (Gartensiedlung)
- Vermessung der Anlage und der Parzelle → Bescheid zur Genehmigung des Teilungsplanes durch MA64
- zuständige Behörde MA69 erhält schriftlichen Kaufantrag und Vorliegen der Voraussetzungen
- Generalpächter wird über Kaufabsicht informiert
- Vereinbarung mit Generalpächter über Auflösung des Generalpachtrechts
- Mitteilung ans MA69 → sendet Käufer unverbindliche Vertragsbedingungen
- Nach Unterzeichnung der Kaufvertragsbedingungen Vorlage des Kaufvertrags an zuständigen Gemeinderatsausschuss
- Bei Genehmigung ist der Kaufpreis innerhalb von drei Wochen zu bezahlen.
Zentralverband der Kleingärtner und Vereine in Wien
Zentralverband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter Österreich
1020 Wien, Simon-Wiesenthal-Gasse 2
Tel.: +43 1 587 07 85, Fax: +43 1 587 07 85 30
E-Mail: zvwien(at)kleingaertner.at
Parteienverkehr und persönliche Vorsprachen nur nach telefonischer Vereinbarung!
Der Zentralverband wurde 1916 gegründet und fungiert als Dachverband und Interessenvertretung. Der Vorstand in Wien ist Landesverbandsobmann Helmut Bayer. In Wien gibt es insgesamt 355 Vereine, die sich wie folgt aufteilen:
- 2. Bezirk, Leopoldstadt: 10 Vereine
- 3. Bezirk, Landstraße: 2 Vereine
- 10. Bezirk, Favoriten: 38 Vereine
- 11. Bezirk, Simmering : 10 Vereine
- 12. Bezirk, Meidling: 9 Vereine
- 13. Bezirk, Hietzing: 9 Vereine
- 14. Bezirk, Penzing: 21 Vereine
- 15. Bezirk, Rudolfsheim-Fünfhaus: 1 Verein
- 16. Bezirk, Ottakring: 12 Vereine
- 17. Bezirk, Hernals: 138 Vereine
- 18. Bezirk, Währing: 10 Vereine
- 19. Bezirk, Döbling: 11 Vereine
- 20. Bezirk, Brigittenau: 3 Vereine
- 21. Bezirk, Floridsdorf: 35 Vereine
- 22. Bezirk, Donaustadt: 35 Vereine
- 23. Bezirk, Liesing: 12 Vereine
Jeder Verein verwaltet seine eigene Anlage und hat eine eigene Gartenordnung (Höhe der Bäume, Art der Pflanzen und Zäune, Mindesthöhe für Hecken usw.). Außerdem ist in jedem Verein ein Kleingartenbeirat einzurichten, der für die Wahrung der Interessen aller Beteiligten zuständig ist. Er besteht aus drei Mitgliedern des jeweiligen Gemeinderats, einer Person vom Zentralverband, zwei Mitgliedern des Wiener Landesverbands und drei Magistratsbeamten, von denen einer rechtskundig sein muss.
Funfact: Der älteste Wiener Kleingartenverein ist der KGV Esparsette. Er befindet sich seit 115 Jahren im 12. Bezirk (Meidling).
Bau im Schrebergarten – Was ist erlaubt?
Alles, was Kleingärten rechtlich betrifft, ist im Wiener Kleingartengesetz bzw. im Bundes-Kleingartengesetz festgeschrieben.
Grundsätzlich sollte jeder Kleingarten mindesten 250 m² groß und 10 Meter breit sein. Die Baufläche darf 35 m² nicht übersteigen, maximale Bauhöhe sind 5 Meter. Auf Gründen, die eine Widmung für ganzjähriges Wohnen haben, sind 50 m² Baufläche gestattet. Die unterschiedlichen Vereine haben eigene Vorschriften bzw. Richtlinien die Bauvorhaben betreffend. Grundsätzlich darf kein Bau in Form, Stoff oder Farbe das Gesamtbild der Anlage beeinträchtigen und Baustoffe dürfen am fertiggestellten Gebäude nicht sichtbar sein. Zwei Drittel des Gartens müssen auch gärtnerisch gestaltet werden.
Rund um den Kleingarten:
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In Wien gilt auch für Bauvorhaben in Schrebergärten die Wiener Bauordnung. Zuständige Behörde ist die MA69 (Immobilienmanagement). Sämtliche Erklärungen, Anträge und Baupläne müssen zunächst beim örtlichen Kleingartenverein abgestempelt und dem Generalpächter vorgelegt werden, bevor sie bei der MA69 eingereicht werden können. Die MA69 leitet die Baupläne und das Bauansuchen an die MA37 (Baupolizei) weiter. Bei Genehmigung werden die Bauwerber schriftlich informiert.
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besitze ein etwa 22000 m2 große Grundstück im Wald und Wiesengürtel im 19 BezirkWasseranschluß vorhanden, aber kein Strom oder Kanal.Ist es sinnvoll eine Kleingartensiedlung zu errichten ?Wenn ja welche Voraussetzungen sind hier für notwendig ?
Marc
25. Juli 2021 - 00:09 Uhr
Schreiben Sie bitte über Wartelisten und Aufnamestops. Das spart dann wieder, und braucht man dieser Artikel überhaupt nicht zu lesen.