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Miete überprüfen lassen: Jetzt Aktion der Mieterhilfe nutzen
Seriöse Mieterschutz-Organisationen
Wer das Gefühl hat zu viel Miete zu zahlen, kann dies von verschiedenen offiziellen Mieterhilfen überprüfen lassen. Hier stehen unter anderem seriöse Organisationen wie die Mietervereinigung Österreichs (MVÖ) oder die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten der Stadt Wien zur Verfügung.
Der Mietencheck bei der Mieterhilfe ist sogar gratis. Erst wenn die Miete tatsächlich überhöht ist und ein Verfahren angestrebt werden soll, empfiehlt es sich einer Mieterschutzorganisation beizutreten, um eine rechtliche Begleitung zu haben. „Die Mieter sparen sich hier viel Geld, statt ein paar tausend Euro, sind es wenige hundert Euro Mitgliedsbeitrag“, sagte Christian Bartok von der Mieterhilfe.
Mietzinsüberprüfung: Aktion bis Ende November
Um den Mieterinnen und Mietern zu ihrem Recht zu verhelfen, gibt es ab Montag 8. Oktober bis Ende November eine Kooperation der Mieterhilfe und der Mietervereinigung Österreichs (MVÖ). Die MVÖ übernimmt auf Empfehlung der Mieterhilfe die Vertretung für ein Verfahren auf Überprüfung des Mietzinses bei der Schlichtungsstelle. Vor allem bei Mietwohnungen im Altbau (errichtet vor 1945) bietet sich eine Mietzinsüberprüfung an. Für Altbauwohnungen, welche nach dem 1. März 1994 angemietet wurden, kann der Mietzinsrichtwert online überprüft werden.
Während dieser Aktion wird der Mitgliedsbeitrag gestundet und erst dann verrechnet, wenn das Verfahren beendet ist. Erst wenn die Mieterinnen und Mieter ihr Geld zurückbekommen haben, muss die Gebühr bezahlt werden. So ein Verfahren kann allerdings in der Regel bis zu einem halben Jahr dauern. 2018 gab es bei der Schlichtungsstelle bisher 4.000 Verfahren. Die Mieterhilfe konnte den Mieterinnen und Mietern pro Jahr durchschnittlich etwa neun Millionen Euro zurückholen, so Bartok.
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Achtung vor „Prozessfinanzierern“
Ausdrücklich gewarnt werden muss aber vor Firmen, die sich sog. „Prozessfinanzierer“ bedienen, um scheinbar Hilfe bei der Mietüberprüfung anbieten und dann selbst bis zu 50 Prozent der Rückerstattung selbst einstreichen. Diese Firmen werben derzeit auch im Internet, in U-Bahnstationen und in sozialen Netzwerken. Zumeist machen die Angestellten solcher Firmen aber auch Hausbesuche und klopfen an eine Wohnungstür und bemühen sich freundlich um die MieterInnen, denen sie anbieten, zu viel bezahlte Miete zurückzuholen. Bei Vertragsabschluss bemerkt man dann aber, dass diese Firmen sehr hohe Provisionen verlangen. Inzwischen gibt es schon zwölf solcher Firmen, die sich auf einklagbare Altbaumieten spezialisiert haben.
Die Mieterhilfe rät allen Betroffenen, das Kleingedruckte genau zu lesen und vor einer Überprüfung durch eine offizielle Mieterschutzorganisation nichts zu unterschreiben. „Prozessfinanzierer“ verlangen oft nicht nur bis zu 45 Prozent vom zurückerstrittenen Betrag (bis zu drei Jahre zurück), sondern sogar vom künftig Ersparten bis zu drei Jahre im Vorhinein, warnt Christian Bartok von der Mieterhilfe.
Weiterführende Links:
Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Stadt Wien)
https://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle/miete.html
Mieterhilfe: https://mieterhilfe.at/
Verein für Konsumenteninformation: https://www.konsument.at/geld-recht/wohnkosten
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