Ab 2025: Neues Pfandsystem für Plastikflaschen und Getränkedosen

Das Bild zeigt Plastikflashen.
© Pixabay | 25 Cent als Pfand.

Ab 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen (PET-Einwegflaschen und Aludosen) ist ein Pfand fällig, das sich die Käufer bei Rückgabe im Lebensmitteleinzelhandels wieder zurückholen können. Lesen Sie im Folgenden, wie das neue Pfandsystem für Plastikflaschen und Getränkedosen funktioniert.

Erstellt von: | aktualisiert am 3. Oktober 2024
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Neues Pfandsystem für Österreich

Mit 1. Jänner 2025 startet ein neues Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen in Österreich. Die Einführung der neuen Pfandverordnung für Getränke-Kunststoffflaschen und Metalldosen wird als wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft angesehen. 

Ziel sei es, die Gefährdung der Natur und den Entsorgungsaufwand des achtlos weggeworfenen Plastikmülls zu verringern. Die jährlich zwei Milliarden Flaschen und Dosen sollen sortiert und das gewonnene Recyclingmaterial wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden. Im ersten Jahr wird eine Rücklaufquote von 80 Prozent angestrebt, die bis 2027 auf 90 Prozent gesteigert werden soll.

"Die Einführung des Pfandsystems in Österreich ist ein bedeutender Schritt, um die Kreislaufwirtschaft in der Getränkeindustrie nachhaltig aufzubauen und gleichzeitig das Littering, also das unachtsame Wegwerfen von Abfällen in die Natur, zu reduzieren", so die Geschäftsführung von Recycling Pfand Österreich. 

Tipp: Eine weitere Maßnahme der Kreislaufwirtschaft, die von den Österreichern besonders gut angenommen wird, ist der Reparaturbonus.

â–º Hier mehr dazu lesen!

Produzent: TV-Salon, im Auftrag von Spar

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So funktioniert das Einweg-Pfandsystem

Auf Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen ist ein einheitliches Pfand in der Höhe von 25 Cent zu bezahlen, unabhängig von der Größe des Gebindes. Bei Rückgabe der Plastikflaschen und Aludosen gibt es diese 25 Cent dann wieder zurück.

Bepfandetes Leergebinde kann überall zurückgegeben werden, wo Getränke in Kunststoffflaschen und Metalldosen verkauft werden. Das Pfand wird für alle Getränkearten und für alle Gebinde mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Litern gelten. Gekennzeichnet werden die Pfandgebinde mit einem einheitlichen Pfandlogo. 

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Rückgabe: Wo kann ich Einweg-Getränkeverpackungen retournieren?

Egal, ob Supermarkt, Bäckerei, Trafik, Schnellimbiss oder Würstelstand: Wer ab 2025 in Österreich Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoffflaschen mit dem Pfandlogo an Letztverbraucher verkauft, muss diese mit einigen Ausnahmen auch zurücknehmen. Die Rücknahme erfolgt über Rücknahmeautomaten oder manuell. 

An häufig besuchten Orten (z.B. Einkaufszentren, Bahnhöfe, Flughäfen) können mehrere Verkaufsstellen eine gemeinsame Rücknahmestelle einrichten, wenn sich diese in unmittelbarer Nähe zu den Verkaufsstellen befindet.

Wichtig: Die PET-Flaschen und Aludosen müssen leer und unzerdrückt retourniert werden. Außerdem muss das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein!

Rücknahmeautomaten

Rücknahmeautomaten werden aufgrund der hohen Rückgabemengen vorrangig in Supermärkten eingesetzt. Die Zählung der Gebinde erfolgt direkt im Rücknahmeautomaten.

Manuelle Rücknahme

Bei der manuellen Rücknahme sind Verkäufer verpflichtet, nur Getränkeverpackungen in jener Füllmenge und Packungsart zurückzunehmen, die sie auch verkaufen, dafür aber alle Marken. Zurückgenommen werden müssen außerdem nur verkaufsübliche Mengen.

Ein Beispiel: Verkauft ein Kioskbetreiber Getränke ausschließlich in 0,5 Liter PET-Flaschen und 0,33 Liter Aludosen, müssen auch nur diese Verpackungsgrößen zurückgenommen werden, allerdings auch von anderen Marken.

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Welche Produkte sind von der Pfandpflicht ausgenommen?
  • Milch und Milchmixgetränke (aus hygienischen Gründen)
  • Sirupe (da diese nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind)
  • Getränkeverbundkartons (Tetrapack)
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen, die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden
Wo muss ich sonst noch Pfand zahlen?
  • Getränkeautomaten: Bei Flaschen und Dosen, die an Getränkeautomaten gekauft werden, muss zusätzlich zum Produktpreis das Pfand (25 Cent) gezahlt werden. Um das Pfand zurückzubekommen, kann die Getränkeverpackung später bei einer anderen Verkaufsstelle zurückgegeben werden.
  • Essenszustellung: Bei Essenszustellungen von Restaurants und Lieferdiensten muss für Einweggetränkeverpackungen ebenso Pfand gezahlt werden. Die Flaschen und Dosen können dann wiederum bei einer anderen Verkaufsstelle zurückgegeben werden, um die 25 Cent zurückzuerhalten.
  • Online-Bestellung: Auch beim Onlinekauf von Getränken in Einwegverpackungen muss Pfand gezahlt werden. Der Onlinehandel muss eine Rücknahme und Pfanderstattung sicherstellen.

Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes 2021 als Grundlage

Dass Österreich 2025 ein Einwegpfand auf Plastikflaschen und Getränkedosen einführt, wurde schon 2021 mit einer Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes beschlossen. Eine entsprechende Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen, die 2023 erlassen wurde, soll das neue Pfandsystem in Österreich regeln und für einen reibungslosen Ablauf sorgen. 

 

Hier finden Sie weitere Informationen: 

» EWP Recycling Pfand Österreich

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