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Auch Handytarife werden teurer – viele Nutzer betroffen
Neben den Preissteigerungen bei Energie, Lebensmitteln und – mangels einer Einigung auf einen Mietpreisdeckel – bald auch die Richtwertmieten kommt nun ein weiterer Preisschub auf uns zu: Die Handytarife werden teurer! Schon im Sommer 2022 hat die Arbeiterkammer davor gewarnt. Lesen Sie hier alles Wissenswerte um die Teuerung beim Telefonieren und Surfen zusammengefasst.
Wer ist von den Preiserhöhungen betroffen?
Handynutzer, die in ihrem Handytarif Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln haben, trifft ab April eine weitere Preiskeule. Diese Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, wie und wann Mobilfunkanbieter mit Preisanhebungen auf die Inflation reagieren dürfen. Überschreitet die Inflation einen bestimmten Schwellenwert, werden die Mobilfunktarife automatisch angepasst. Preise wie Grundgebühren, Servicepauschale und vereinzelt auch andere Leistungen können während der Vertragslaufzeit also entsprechend dem Verbraucherpreisindex angehoben werden.
Besonders Kunden großer Mobilfunkunternehmen sind von den aufgrund der hohen Inflation kräftigen Preissteigerungen betroffen, während Verträge kleinerer Anbieter solche Klauseln in der Regel nicht enthalten.
Diese Anbieter erhöhen die Preise
Eine Erhebung der Arbeiterkammer bei den Mobilfunkanbietern im März ergab folgende geplante Preisanhebungen ab April:
- A1 wird die Preise für Grund- und Servicegebühren um 8,5 Prozent anheben. Die Erhöhungen werden aber auch bestimmte Tarifoptionen, zum Beispiel Handygarantien, betreffen.
- Drei wird die Grundgebühr anpassen, je nach Tarif zwischen 8,5 und 11,5 Prozent.
- Bei Magenta werden die Grundentgelte um bis zu 8,6 Prozent erhöht.
Kunden kleinerer Anbieter wie HoT, Spusu, kuriermobil und weiterer bleiben von der Preisindexierung verschont, da die Verträge normalerweise keine Indexanpassungsklauseln enthalten.
Die Anbieter informieren betroffene Kunden entweder mit der nächsten Rechnung oder online auf ihren Webseiten.
Gut zu wissen: Der Anbieter yesss! hat im Jänner 2023 Indexanpassungsklauseln bei Neuverträgen eingeführt.
Anbieter wechseln lohnt sich!
Die Arbeiterkammer warnt: Preiserhöhungen aufgrund der Wertanpassungs- und Indexklauseln sind kein Sonderkündigungsgrund, Kunden können den Handyvertrag also nicht einfach aufkündigen. Sind die vertragliche Kündigungsfrist und bei Handyverträgen mit Bindung die Bindungsfrist allerdings bereits verstrichen, lohnt sich ein Preisvergleich und ein Umstieg auf einen anderen Anbieter.
Auf durchblicker.at können Sie die Leistungen verschiedener Mobilfunkanbieter schnell und einfach miteinander vergleichen und einen günstigen Handytarif finden.
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