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Mietpreisdeckel doch fix: Regierung einigt sich
Unmittelbar vor der von SPÖ und FPÖ beantragten Sondersitzung des Nationalrats zur Teuerung am 30. August 2023 haben sich die Regierungsparteien auf ein Maßnahmenpaket verständigt: Mit dabei der Mietpreisdeckel. Mit dieser Regelung soll zukünftig der Anstieg der Mieten auf maximal fünf Prozent pro Jahr begrenzt werden. Dies soll vor allem für Richtwert- und Kategoriemieten sowie Genossenschaften gelten. Mit dieser Maßnahme sollen die Mietpreise stabilisiert und die Belastung für Mieterinnen und Mieter verringert werden.
Allerdings wird der Mietpreisdeckel nicht für alle Mieterinnen und Mieter am privaten Wohnungsmarkt gelten. Es ist geplant, dass nur bestimmte Mietkategorien von dieser Regelung profitieren.
Die Einführung eines Mietpreisdeckels ist ein erster Schritt, um die Teuerung einzudämmen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Maßnahme ausreicht, um die steigenden Mietpreise langfristig zu kontrollieren. Weitere Maßnahmen könnten erforderlich sein, um eine nachhaltige Lösung für das Problem der steigenden Mieten zu finden.
Heiz- und Wohnkostenzuschüsse aufgestockt
Berechnungen der Arbeiterkammer zufolge werden Richtwertmieten im April um 8,6 Prozent steigen. Die starke Erhöhung des Mietzinses ist auf die Kopplung an die Inflation zurückzuführen; was die vergangenen Jahre kaum eine Rolle gespielt hat, wird mit der Rekordinflation und der Energiekrise zu einem großen Problem.
Die ursprüngliche Idee eines Mietpreisdeckels wurde verworfen, um nicht ins Mietrecht einzugreifen. Nun haben sich ÖVP und Grüne auf eine Aufstockung der Bundesmittel für Wohn- und Heizkostenzuschüsse um 225 Millionen geeinigt. Zusätzlich sollen die Mittel zur Delogierungsprävention um 25 Millionen erhöht werden.
Wichtig: Die Wohnkostenhilfe wird erst auf Antrag ausbezahlt und kommt nicht automatisch aufs Konto.
Wohnkostenhilfe beantragen
Wer um die Hilfe ansuchen können wird, hängt von der Ausgestaltung der Richtlinien in den Bundesländern ab. Laut Regierung werde etwa das unterste Einkommensviertel in Österreich diese in Anspruch nehmen können. Einkommensschwache Haushalte sollen gezielt unterstützt werden, so Bundesminister Rauch.
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Wer ist von der Mieterhöhung im April betroffen?
Welche Mietverträge unterliegen dem Richtwertsystem? Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Wohnung unterliegt voll dem Mietrechtsgesetz.
- Der Mietvertrag wurde nach dem 1. März 1994 abgeschlossen.
- Das Gebäude ist ein Altbau.
Ist die Wohnung über 130 Quadratmeter groß oder gefördert, greift die Richtwertmiete nicht. Auch ein Teil der Gemeindewohnungen unterliegt der Richtwertmiete.
Info: Als Altbau gilt ein Gebäude dann, wenn die Baubewilligung vor dem 1. Juli 1953 erteilt wurde.
Laut Berechnungen der AK sind etwa 776.000 Mieter von der Mietzinserhöhung betroffen. In rund 376.000 Haushalten gelten Richtwertmieten, 273.000 davon alleine in Wien. Durch die hohe Dichte an Altbauten ist die Bundeshauptstadt von den steigenden Mietpreisen besonders betroffen.
Bei Kategoriemieten ist ebenfalls mit einer Anhebung des Mietzinses zu rechnen. Diese gelten für Mietverträge, die zwischen 1982 und Februar 1994 geschlossen wurden. Für Kategoriemieten gilt eine gesetzliche 5-Prozent-Schwelle: Überschreitet die Inflationsrate nach der letzten Anhebung diese Schwelle, darf der Mietzins angehoben werden. In Österreich unterliegen rund 135.000 Wohnungen (127.000 davon in Wien) dem Kategoriemietzins.
Richtwertmieten – Was ist das?
Grundsätzlich legen Richtwertmieten den Betrag fest, der für einen Quadratmeter Fläche maximal als Monatsmiete verlangt werden darf. Die Richtwerte sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch, in Wien liegt der Richtwert derzeit bei 6,15 €/m² (Stand: Februar 2023).
Regulär werden die Richtwertmieten alle 2 Jahre an die Inflation angepasst. Aufgrund der Pandemie wurden die Richtwertanpassung im Jahr 2021 bereits ausgesetzt und auf 2022 verschoben. Im Vorjahr sind die Mieten bereits um fast 6 Prozent gestiegen.
Österreich hinkt im internationalen Vergleich hinterher
Ein Blick auf andere europäische Länder zeigt, dass die Umsetzung eines Mietpreisdeckels durchaus möglich ist. Während Österreich hinter anderen EU-Vorreitern zurückbleibt, hat Frankreich beispielsweise bereits im Juli 2022 für eine Mietpreisdeckelung abgestimmt.
Die steigenden Wohnpreise werden durch unterschiedliche Maßnahmen abgefedert, hier ein paar Beispiele: In Spanien und Portugal darf der Mietzins pro Jahr um höchstens 2 Prozent angehoben werden. Frankreich deckelt die jährliche Erhöhung auf maximal 3,5 Prozent. Die Niederlande gehen anders vor: Dort orientiert sich die Mietzinserhöhung an der durchschnittlichen Lohnerhöhung und darf im Jahr 2023 somit um maximal 4,1 Prozent angehoben werden.
Steigende Miet- und Energiepreise erschweren es immer mehr Menschen in Österreich, ihre Wohnung zu finanzieren. Einkommensschwache Haushalte haben die Möglichkeit, Wohnbeihilfe zu beantragen. Mehr dazu lesen.
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Thoma
17. September 2024 - 08:17 Uhr
Tipp; man bekommt einen Mietpreis-Deckel, das heißt ab einer Miete pro Monat 650,00 €. Und unabhängig von brutto Lohn. Ganz einfach auf die Homepage; Stadt Wien nachlesen bzw. Antrag stellen
Alle Kommentare anzeigen
susanne
20. Juni 2024 - 19:50 Uhr
Kann mir bitte jemand bei der Frage helfen und zwar, was hat der Mietpreis-Deckel in Wien auf sich, es hieß doch, die Sozialwohnungen werden nicht verteuert, ich habe heute eine Erhöhung von ca 40 Euro für eine 62 m2 sozialbau-genossneschaftswohnung bekommen. ich bin empört. danke für ihre Hilfe!
Lilo
10. März 2024 - 17:28 Uhr
Kategorie- und RichtwertmietenEs wäre angebracht auch im Bereich "freier Mietzins" etwas zu unternehmen. Wenn man eine Wohnung sucht bzw. braucht kann man sich leider nicht immer aussuchen, ob die gefundene Wohnung der Kategorie- oder Richtwertmiete unterliegt. Da die Immobilienbesitzer mit Wohnung "freier Mietzins" kaum einer Kontrolle unterliegen und daher auch oft unverschämt hohe freie Mieten verlangen können - auch wenn die Wohnung nur einen Mindeststandard aufweist - sollte auch auf diese Mietergruppe nicht vergessen werden!
Elfi
17. Oktober 2023 - 01:08 Uhr
Heute ist der 17.10.23 und die im August versprochenen 60 € sind noch immer nicht ausbezahlt worden, wann wird dieser ausbezahlt?
Claudia
01. August 2023 - 12:59 Uhr
60 euro bonus nicht bekommen und es ist August.
Petra
13. April 2023 - 18:21 Uhr
Mittlerweile sind es dann fast 100 Eur mehr Miete als bei meinem Einzug 02/22 in diese „kleine“ Altbauwohnung und man bedenke noch die allgem. Teuerungen. Aja, und mein Gehalt ist minimal gestiegen. Dieses ganze Gerede der Politiker macht mich nur mehr wütend, haben keine Ahnung vom richtigen harten Leben
Sandra
24. März 2023 - 13:18 Uhr
es ist eine Schande, dass die Streitigkeiten in der Politik am Rücken der Mieter ausgetragen wird. Viele Städte und Länder haben es vorgemacht, bei uns gönnt eine Partei der anderen nichts und schadet dadurch allen Wählern. Die Wahl 2024 wird sehr spannend.
Renate
22. März 2023 - 14:21 Uhr
Ungerecht, unakzeptabel!