Advertorial
Dieser Artikel befindet sich derzeit im Archiv
Einführung des Bestellerprinzips fix: Maklergebühr für Mieter fällt
Gesetz wird novelliert: Maklerprovision für Mieter fällt weg
Die von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne geplante Reform der Maklergebühren ist nun fixiert worden: Ab 1. Juli 2023 gilt bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip und somit werden die Maklergebühr für Mieter abgeschafft.
Die Novelle enthält dabei auch Klauseln, die ein Umgehen der Gesetzesänderung für Vermieter und Hausverwaltungen weitgehend verhindern. Entsprechende Verabredungen zwischen Eigentümern und Maklern etwa werden unzulässig und folglich in Zukunft gesetzeswidrig sein. Verstöße werden mit einer Verwaltungsstrafe geahndet. Durch diesen Umgehungsschutz soll verhindert werden, dass Mieter beim Vertragsabschluss anstatt der Maklerprovision andere Zahlungen als Kompensation leisten müssen.
Provisionsfreies Wohnen neuer Standard
Was bedeutet die Einführung des Bestellerprinzips bzw. "Erstauftraggeberprinzips" für die Mieter? Während bis dato dem (künftigen) Mieter von der Maklerfirma eine Provisionsgebühr in der Höhe von bis zu zwei Bruttomonatsmieten verrechnet werden konnte, hat mit dem Inkrafttreten der Novelle der Vermieter sämtliche mit dem beauftragten Makler verbundenen Kosten im Regelfall selbst zu tragen. Dies gilt für alle Mietwohnungen, die öffentlich beworben und von einem Makler an den Mieter gebracht werden. In Österreich soll damit provisionsfreies Wohnen zum Standard werden. Das Maklergesetz-Änderungsgesetz sieht eine künftige Ersparnis von rund 55 Millionen Euro im Jahr für Mieter vor.
Einführung des Bestellerprinzips schon lange gefordert
Laut Justizministerin Zadić sollen durch den Wegfall der Maklerprovision Wohnungssuchende entlastet werden: "Wer bestellt, der zahlt – und nicht umgekehrt." Die Novelle reagiert damit auf zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung, die in der Vergangenheit immer wieder laut geworden sind: Der Umstand, dass Menschen bei der Wohnungssuche für einen Service zur Kasse gebeten werden, den sie nicht selbst in Auftrag geben und von dem sie entsprechend – entgegen der Vermieter – auch nicht profitieren, sorgte in Österreich seit jeher für Unmut.
Bisher wurde laut Mietrechtsgesetz dieser Argumentation entgegnet, dass der Verdienst des Maklers sei, das Geschäft, also den zustande gekommenen Mietvertrag, vermittelt zu haben, sodass dieser in den meisten Fällen als Doppelmakler tätig geworden sei und entsprechend die Provision von beiden Parteien – Vermieter und Mieter – einfordern könne. Dieser von der betroffenen Bevölkerung vielfach als fragwürdig wahrgenommenen Logik bereitet die beschlossene Gesetzesnovelle endgültig ein Ende.
Hinterlassen Sie einen Kommentar!
Empfohlene Beiträge
weitere interessante Beiträge
Werner Dosch
07. Februar 2024 - 15:36 Uhr
Muss man auch für die Bkosten Provinz bezahlen oder nur für die reine Miete?
Alle Kommentare anzeigen
Beate Stephan
18. Juni 2023 - 16:41 Uhr
Gilt die neue Regelung für Mietverträge, die ab 1.7.23 abgeschlossen werden, die der Makler aber natürlich schon vorher vermittelt hat?
Heast1234
22. April 2023 - 13:51 Uhr
Ja jetzt wird man gezwungen diese mit einer Verzichtserklärung zu zahlen. Nach dem Prinzip man umgeht das Gesetz oder man kriegt die Wohnung nicht. Super gemacht.
Theurl-Staudinger
11. Februar 2023 - 10:55 Uhr
beim komentar vom 29.11.22 kann es sich nur um einen vermieter handeln. Die angeführte leistung des maklers bewirbt das vermieter objekt! In praxis werden über makler mietobjekte angeboten bei diesen sich mancher vermieter schämen würde dies unter seinen namen zu präsentieren! das argument bzgl. mietvertrag erstellung ist ebenfalls nicht haltbar es mittlerweile unzählige vorlagen hierzu wie auch diese über die arbeiterkammer erhältlich sind. für die exorbitanten hohen mietpreise zeichnen sich eben auch die makler verantwortlich da es deren interesse liegt dadurch eine überhöhte prov. zu erlangen und mit hoher wahrscheinlich das objekt nach drei jahren neu zu vermieten. es ist natürlich verständlich das sich eigentümer eines maklers bedienen wenn dieser nichts kostet! noch verwerflicher ist die doppelprovision! wie lange sieht der gesetzgeber hier noch zu!
Christian Steinmaurer
27. Jänner 2023 - 03:48 Uhr
Auf Grund der sehr ungenauen und schwammigen Formulierungen der Regierungsvorlage wird das Bestellerprinzip nicht vor 2024 - wenn überhaupt - kommen.
Lackner
22. Jänner 2023 - 13:17 Uhr
@BrucknerDie Vermieterin kann doch die Wohnung selber inserieren, herzeigen und sich um alles kümmern. Wenn sie das nicht tun möchte, kann sie für die Arbeit jemanden engagieren. Ich verstehe nicht, wofür Mieter Makler brauchen, die meisten würden sicher keinen zahlen, wenn sie die Wahl hätten. Das finde ich offensichtlich.
Bruckner
29. November 2022 - 12:51 Uhr
hätte gerne einige Fragen beantwortet1. Denken Sie wirklich, dass durch den Entfall der Provision das Wohnen leitsbarer wird2. warum müssen Mieteinnahmen versteuert werden - ohne Einkommensteuer könnten die mtl. Mieten deutlich geringer ausfallen3. können Sie mir beantworten wie bei einer Mietwohnung von € 750,-- incl. BK der Eigentümer sich bereichern kann.4. arbeitet der Makler nicht auch für den Mieter ? Besichtigungen, Aufklärung über seine Rechte, Mietverträge, Betreuung von Übernahme und Übergabe usw.5. Wieviel Geld verliert der Staat durch den Entall der Provision (Umsatzsteuer, Einkommensteuer)Denken Sie wirklich auf den richtigen Weg zu sein?