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Firmengründung in Österreich und Polen
Die administrativen Abläufe der Firmengründung sind in den beiden Ländern durchaus vergleichbar – aber es versteht sich von selbst, dass bei Expansionsplänen und Investments von Zeit und Kapital ein solides, rechtliches Basiswissen vorhanden sein sollte. Ein Alleingang ohne Beistand eines Rechtsanwalts ist nicht unbedingt empfehlenswert.
Es gibt nur wenige Rechtsanwälte, die sowohl in Österreich als auch in Polen zu Hause sind und sich sicher in den entsprechenden Rechtssystemen bewegen. Dazu kommt, neben geringen Mentalitätsunterschieden, die sprachliche Barriere – von der Fachsprache der Juristen in den jeweiligen Ländern ganz zu schweigen. Unter diesen Gesichtspunkten ist es ratsam, einen entsprechend vielseitigen und flexiblen Rechtsanwalt mit der Firmengründung zu beauftragen.
Unternehmensgründung in Österreich
Die Gründung in Österreich muss theoretisch nicht über einen Rechtsanwalt oder Steuerberater erfolgen. Jeder Unternehmer kann selbst (s)eine Firma in Österreich gründen. Nur schon bei der Wahl der Rechtsform, ob Einzelunternehmen oder Gesellschaft, stellen sich erste finanztechnische und rechtliche Fragen.
Fällt die Entscheidung auf eine Gesellschaft, stehen in Österreich verschiedene Gesellschaftsformen zur Auswahl. Die gängigsten Formen sind:
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- OG (offene Gesellschaft)
- KG (Kommanditgesellschaft) oder
- AG (Aktiengesellschaft)
In weiterer Folge gibt es noch:
- GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- stG (stille Gesellschaft) oder auch
- Gen (Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft)
Die Rechtsformen unterscheiden sich z.B. in der Haftung, Art der Steuererklärungen oder gewerberechtliche Verordnungen und sind im Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Gewerberecht oder Steuerrecht geregelt.
Bei grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit wird das Handling schwieriger. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, macht sich das Hinzuziehen von erfahrenen Fachexperten bezahlt. Bei Firmen-Neugründungen erfolgt die Abwicklung mit einer Anmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft, bzw. beim Magistrat in Wien, bei der jeweiligen Landes-Wirtschaftskammer und der Sozialversicherungsanstalt (SVA). In Österreich ist der Eintrag des Unternehmens in das Firmenbuch innerhalb von rund 4 bis 5 Werktagen erledigt.
GmbH Gründung in Polen
Bei einer Gründung in Polen läuft das Procedere ähnlich ab. Die eingereichten Unterlagen für die Unternehmensgründung müssen in Polen allerdings nicht immer in beglaubigter Form erfolgen. Eine GmbH kann auch übers Internet gegründet werden. Aus anwaltlicher und praktischer Sicht empfiehlt sich dieser Schritt allerdings nicht, da aufgrund der etwas misstrauischen polnischen Behörden eine Online-Gründung einer „Bestellung für eine gründliche Betriebsprüfung“ gleichkommt. Da in Polen die meisten administrativen Schritte der Firmengründung auf analogem Wege mit Papier (anstatt wie in Österreich digital und online) stattfinden, dauert eine GmbH Gründung in Polen rund 2 bis 4 Wochen.
Kulturelle Unterschiede?
Obwohl beide Länder, Österreich und Polen, Mitglieder der EU sind, weisen sie neben unterschiedlicher geschichtlicher Entwicklung (ehemaliger Ostblock und Eiserner Vorhang im Falle von Polen) auch unternehmerisch-kulturelle Unterschiede auf. Experten, die beide Märket kennen, weisen aktuell allerdings darauf hin, dass durch die Internationalisierung der Märkte diese kulturellen Unterschiede zwischen Österreich und Polen kaum mehr ins Gewicht fallen. Am deutlichsten sind diese Unterschiede in der Gründungsphase der Unternehmensgründung zu spüren. Hier fallen vor allem die – bereits erwähnten – Bearbeitungszeiten der eingebrachten Gründungs-Unterlagen auf. Sobald die Firmengründung allerdings über die Bühne gegangen ist, gelten für Unternehmen und Unternehmer in Österreich und Polen nahezu die gleichen Voraussetzungen im Rahmen der jeweiligen Gesetze.
Österreichisches Recht versus Polnisches Recht
Es gibt viele gute Gründe als österreichisches Unternehmen auch in Polen zu gründen und als polnisches Unternehmen auch in Österreich präsent zu sein. Denn als eigenständiges Unternehmen im jeweiligen Land können die heimischen Gesetze besser zum eigenen Vorteil genutzt werden, die steuerlichen Voraussetzungen sind klarer definiert, schlussendlich geht es auch um Haftungsfragen rund um die eigenen Leistungen und Produkte.
In Polen arbeiten die Behörden prinzipiell schneller, wenn die Firmengründung von einem Rechtsanwalt begleitet wird. Auch im Steuerrecht unterscheiden sich die beiden Länder, so beträgt die KöSt in Polen 19 %, wo in Österreich mit 27,5 % KöSt besteuert wird. Die gleichen Steuersätze gelten zum Beispiel auch für die Ausschüttung von Dividenden, Polen 19 %, Österreich 27,5 % (Stand 2017).
Gewerbeordnung und Branchen bezogene Rechtsnormen
Polnische Berufszweige werden mittlerweile in Österreich relativ unkompliziert anerkannt, so z.B. der Baumeister – wobei zu beachten ist, dass in der Umsetzung und Haftung in Österreich andere Normen und Qualitätsstandards gelten als in Polen. Auch hier kann der die Gründung begleitende Anwalt gezielt beraten und vorab informieren, um zusätzliche Rechtssicherheit zu geben.
Der Gesellschaftsvertrag: Das Herzstück bei der Firmengründung
Am Anfang sind sich Gesellschafter oft einig über das Ziel gemeinsam wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Kommt es zu ersten Unstimmigkeiten, wird zu aller erst der Gesellschaftsvertrag herangezogen. Jeder seriöse Anwalt, der die Gründung in Österreich oder Polen begleitet, wird auf die Wichtigkeit eines Gesellschaftervertrages hinweisen.
Was steht im Gesellschaftsvertrag?
Ein Gesellschaftervertrag versteht sich als des Herzstück jeder Unternehmensgründung und dem danach bestehenden Unternehmens. Denn der Gesellschaftervertrag regelt Schwarz auf Weiß, wer die an der Gründung und dem Unternehmen beteiligten Personen sind. Er definiert die Aufgabengebiete der einzelnen Teilhaber, die konkreten Gesellschaftsanteile, die Verantwortlichkeiten sowie etwaige Ausstiegsszenarien oder Erklärungen zur Nachfolge beim Ausscheiden einer der Gesellschafter.
Aktive Unterstützung für Firmengründer
Kurz und gut: Österreichische Unternehmen, die in Polen gründen wollen oder polnische Firmen, die in Österreich gründen möchten, sind gut beraten, sich mit externer Unterstützung abzusichern. Die empfohlenen drei Anlaufstellen dafür:
- Botschaft und Handelskammer: Sowohl die österreichische als auch die polnische Botschaft bzw. die jeweiligen Handelskammern unterstützen ihre Bürger dabei, im Ausland/in der EU zu gründen und unternehmerisch tätig zu werden. Konkrete Anfragen werden schnell beantwortet.
- Österreichische Wirtschaftskammer (WK): Die Wirtschaftskammer berät, wie Unternehmen in anderen Ländern erfolgreich Fuß fassen können. Fachreferenten stehen Unternehmern beratend und informierend zur Seite und machen auf möglichen Hürden und Chancen aufmerksam.
- Rechtsanwalt: Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt im österreichischen und polnischen Recht (optimal internationales Recht) an der Seite genießt man bei einer Neugründung weit mehr Rechtssicherheit als im Alleingang. Sie beraten, informieren und übernehmen die praktische Arbeit, von der Vertragserrichtung bis zu den notwendigen behördlichen Amtswegen. Im Weiteren bieten Anwälte meist ein Netzwerk an Spezialisten wie z.B. Steuerberater, Immobilienunternehmen und Notare, die es spürbar erleichtern, im jeweils anderen Land erfolgreich unternehmerisch Fuß zu fassen.
Externe Links:
Polnische Agentur für Auslandsinvestitionen
Verschiedene offizielle Österreichische Stellen in Polen
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