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EAP: Psychologische und rechtliche Beratung für Mitarbeiter
Weihnachtliche familiäre Konflikte machen nicht vor der Bürotür Halt!
So können Chefs helfen!
Die Zeit rund um Weihnachten bedeutet nicht nur für Familienrechtsanwälte verstärkten Arbeitsanfall, sondern machen sich Familienstreitigkeiten auch am Arbeitsplatz bemerkbar; denn familiär belastete Mitarbeiter weisen oft einen Konzentrations,- und einen Leistungsabfall auf.
Unternehmen können ihre Mitarbeiter unterstützen, indem sie ihren Mitarbeitern psychologische, aber auch rechtliche Hilfe zur Verfügung stellen.
Dieses Konzept ist unter Personalisten auch unter dem Namen „employee assistance program“ (kurz „EAP“) bekannt, und hat seinen Ursprung im angelsächsischen Raum.
Dr. Cornelia Martens, Geschäftsführerin des „EAP Instituts für Mitarbeiterberatung“ (mit Sitz in Wien und Baden bei Wien) erklärt diese betriebliche Fürsorgeleistung wie folgt:
„ Unternehmen schließen mit uns, einem EAP Dienstleister, einen Rahmenvertrag. Die Kosten für die Unternehmen richten sich grundsätzlich nach der Mitarbeiteranzahl. Die Mitarbeiter können dann kostenfrei, weil vom Arbeitgeber vorweg bereits bezahlt, psychologische, und seit heuer aber auch rechtliche Beratung, in Anspruch nehmen. Wir haben nun mit Rechtsanwältin Katharina Braun eine erfahrene Familienrechtsanwältin mit im Team. “
Ausdrücklich zu betonen ist, dass der Auftraggeber/ das Unternehmen vom EAP Dienstleister weder erfährt welche Dienstleistung der Arbeitnehmer konkret in Anspruch genommen hat, noch wird er über die Inhalte der Beratung informiert.
Dr. Martens: „Damit „EAP“ genutzt wird, ist die Vertraulichkeit extrem wichtig. Sie stellt einen ganz wesentlichen Bestandteil des Vertrages zwischen uns und dem beauftragenden Unternehmen dar. Allerdings bekommt das Unternehmen einen halbjährlichen Leistungsbericht in dem die Anzahl der aufgewendeten Beratungsstunden anonymisiert aufgelistet sind.“
Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun erachtet „ EAP“ als eine sehr sinnvolle und ausgezeichnete Möglichkeit Mitarbeiter zu unterstützen: „ Als Chef/ Patron hat man gegenüber seinen Mitarbeitern Fürsorgeverpflichtungen. In meiner Praxis wurde ich schon des Öfteren von Geschäftsführern gebeten einem Mitarbeiter in familiären Angelegenheiten beizustehen, und diesem Rechtsinformation zu geben. Denn Wissen nimmt Angst und schafft Klarheit, damit ist meist schon sehr viel gewonnen.“
Die Befürchtung so mancher, dass ein Mitarbeiter der dem Arbeitgeber mitteilt sich in einer familiären Situation zu befinden, aufgrund damit einhergehender reduzierter Leistungsfähigkeit Gefahr läuft seinen Arbeitsplatz zu verlieren, sieht Braun nicht bestätigt.
„ Meiner Erfahrung nach lässt sich familiäre Belastung auf Dauer auch am Arbeitsplatz nicht gänzlich verheimlichen. Die Vorgesetzten merken die Verhaltensänderung des Mitarbeiters (z.B verstärktes privates Telefonieren am Arbeitsplatz, Konzentrationsbeeinträchtigung etc.) und stellen, wenn diese nicht informiert werden, dann Mutmaßungen an die für den Mitarbeiter oft wirklich negativ sein können. Da ist es besser zu sagen, dass der Grund der Ablenkung eine (vorübergehende) familiäre Belastung darstellt.“
Dr. Martens hierzu ergänzend: „Durch die Zurverfügungstellung eines „EAP“ kommt der Chef nicht nur einem sozialen Auftrag nach, sondern handelt wirtschaftlich, dies indem er eben schaut kostbare Mitarbeiterressourcen zu halten und zu stärken. Auch fördert eine solche Hilfeleistung die Mitarbeiterloyalität und die Bindung zum Unternehmen.“
- Die EAP Pakete sind so maßgeschneidert, dass Sie auch für kleinere Unternehmen leistbar sind.
- Das EAP Institut verfügt über ein österreichweites Netz an EAP BeraterInnen , und kann sohin dessen Dienstleistung von Unternehmen aus ganz Österreich in Anspruch genommen werden.
- Das EAP Institut ist über eine gebührenfreie Krisenhotline von 00:00-24:00 erreichbar. Im Bedarfsfall wird auch fremdsprachige Beratung angeboten.
- Das EAP Institut ist das erste österreichische Mitglied des Europäischen Verbandes der EAP-Anbieter EAEF (Employee Assistance European Forum) und war 2014 Gastgeberin und Mitorganisatorin der europäischen EAP Konferenz in Wien mit TeilnehmerInnen aus mehr als 20 Ländern.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte gerne an:
Dr. Cornelia Martens, Geschäftsführerin des EAP Instituts, Juristin und diplomierte psychosoziale Beraterin und eingetragene Mediatorin
Tel: +43/660/6565288
www.eap-institut.at
oder
Mag. Katharina Braun, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Familienrecht und eingetragene Mediatorin
Tel: +43/664/141 27 49
www.rechtsanwaeltin-braun.at
Statistische Daten zur Scheidung:
2014 war im Bundesländervergleich die Gesamtscheidungsrate in Wien mit 50,4 % an höchsten, und in Salzburg mit 35,5% am niedrigsten. In NÖ lag diese Rate über dem Österreichwert ( 42,1 %).
87,7 % aller Scheidungen erfolgten im Jahr 2014 im Einvernehmen.
Das älteste Ehepaar war im Jahr 2014 bei der Scheidung 180 Jahre alt, Frau und Mann waren zum Zeitpunkt der Scheidung je 90 Jahre alt. Der zweitälteste Mann trat mit 88 Jahren den Gang zum Scheidungsrichter an, um sich nach 35 – jähriger Ehe von seiner 84 Jahre alten Ehefrau zu trennen.
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