Scheidungsanwalt: Empfehlung für Rechtsbeistand bei Scheidung

Ordner mit Wort Scheidung, Haus mit Familienfiguren, Wolke mit Blitz
© DPC-Imillian | Wenn eine Scheidung ansteht, ist man mit einem Scheidungsexperten immer gut beraten.

Hier finden Sie ausgewählte Scheidungsanwälte in Wien mit denen Sie gut beraten sind, sowie Antworten auf: Welche Aufgabe hat ein Scheidungsanwalt? Anwalt oder Anwältin? Wie funktioniert eigentlich der Rechtsakt der Scheidung? Wie sieht es mit dem Kinder-Sorgerecht und den Unterhaltszahlungen aus, oder welches Vermögen wird aufgeteilt, welches nicht. Außerdem ein lehrreiches Video "Wie es dazu kam, dass alle Welt glaubt, Männer und Frauen seien gleich, und weshalb das nicht stimmt!".

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Scheiden tut weh. Und betreffend dem Rechtlichen ist eine Scheidung zudem auch sehr komplex bzw. kompliziert. Dazu kommt, dass gerade betreffend Ehe- und Familienrecht – was auch die gemeinsamen Kinder impliziert – hohe Sensibilität vom beratenden Scheidungsexperten gefordert ist. Als Vertrauensperson sollte Sie Ihr Scheidungsanwalt bzw. Ihre Scheidungsanwältin in Ihrem Interesse kompetent und zuverlässig durch diese schwierige Zeit begleiten.

Rechtliche Beratung bei Scheidung - am besten so früh wie möglich!

Das Erstgespräch, die Erstberatung zum Thema Scheidung wird vom Scheidungsexperten je nachdem, ob eine einvernehmliche Scheidung geplant ist oder es sich um eine sogenannte streitige Scheidung handelt, unterschiedlich gehandhabt. Beratung und Analyse der persönlichen Situation sind dabei wesentliche Themen. Ein solches Erstgespräch mit einem Scheidungsanwalt ist essenziell, da die Informationen im Internet zu diesem Thema nicht ausreichend sind und die Fälle sich unterschiedlich gestalten. Die Kosten, die durch Unwissenheit entstehen, können bei Weitem über die einer Rechtsberatung hinausgehen!

Erstgespräch mit individueller und umfassender Aufklärung zu den Themen

  • Scheidung und deren Folgen bzw. den rechtlichen Konsequenzen
  • elterliche Obsorge und Umgang mit den gemeinsamen Kindern
  • Unterhalt
  • Vermögen

Scheidungsanwälte in Wien

Dass eine Scheidung ein bedeutsamer Schritt ist, ist in der Regel Mann und Frau klar. Dass diese letztlich aber auch unzählige rechtliche Konsequenzen in vollem Umfang nach sich zieht, erkennen oft nur die wenigsten. Daher ist die individuelle, persönliche Unterstützung und Beratung jeder Partei durch einen professionellen Scheidungsanwalt oder einer Scheidungsanwältin umso wichtiger. Hier stellen wir Ihnen auf Familienrecht spezialisierte Anwälte in Wien vor:

stadt-WIEN.at stellt vor

Scheidungsanwalt

Lackner Bauer Rechtsanwälte OG

Recht haben, heißt nicht immer, Recht zu bekommen!

Seit Jahren verhilft Rechtsanwalt Mag. Christian Lackner seinen Klienten zu ihrem Recht und das in effizienter Form. Mit seiner langjährigen Erfahrungen setzten Sie auf eine klare Beratung, realistische Einschätzungen und zielführende Verteidigung.

Spezialgebiete (auch in englischer und spanischer Sprache)

→ Scheidungen
→ Familienrecht
→ Strafrecht
→ Fremden- und Asylrecht
→ Zivilrecht (Schadenersatz)

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Scheidung einreichen, so geht's

Die Scheidung einreichen kann jeder, der mindestens seit einem halben Jahr getrennt ist und die Ehe als unheilbar zerrüttet ansieht. Eine Trennung in diesem Sinne muss keine räumliche sein, heißt also nicht, dass ein halbes Jahr getrennt gelebt werden muss. Sind sich beide Parteien einig, kann vor Gericht eine einvernehmliche Scheidung beantragt werden. Der Antrag kann mündlich bei Gericht zu Protokoll oder schriftlich eingereicht werden (das Formular ist am Ende des Absatzes verlinkt).

Die Zuständige Stelle für die Einreichung der Scheidung ist grundsätzlich das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel die Ehepartner den letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben oder gehabt haben.

Zusätzlich müssen die beiden Ehepartner eine Scheidungsvereinbarung treffen, diese ist ebenfalls mündlich vor Gericht zu Protokoll zu geben oder in schriftlicher Form (beispielsweise über einen Scheidungsanwalt) vorzulegen. Diese Vereinbarung muss folgende Punkte beinhalten:

  • Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse bzw. der Schulden
  • Die gegenseitigen unterhaltsrechtlichen Ansprüche
  • Gegebenenfalls die Obsorge für die gemeinsamen Kinder
  • Gegebenenfalls die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen Kindern
  • Gegebenenfalls die Regelung über die Ausübung des Kontaktrechts (früher: Besuchsrecht) zu gemeinsamen Kindern

Nach Eingang des Antrags setzt das Gericht einen Verhandlungstermin fest, zu dem die Eheleute erscheinen müssen. Bis zu diesem Termin ist Zeit die Scheidungsvereinbarung miteinander auszuarbeiten. Ist dies aus persönlichen Gründen nicht möglich, kann die Vereinbarung unter anderem auch während der mündlichen Verhandlung geschlossen werden. Das Gericht unterstützt die Parteien dabei und protokolliert die Vereinbarung.

» Formular Scheidung

Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, wenn sie minderjährige Kinder haben, dem Gericht vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person (Elternberatung) oder Einrichtung haben beraten lassen.

Scheidung eingereicht: Was passiert jetzt?

Über den eingereichten Scheidungsantrag wird von Gericht mit Beschluss entschieden. Gegen diesen Beschluss kann binnen 14 Tagen ab Zustellung Einspruch erhoben werden, sollte der Beschluss nicht zu seinen Gunsten ausfallen. Verstreicht die Rechtsmittelfrist ungenutzt, wird der Beschluss rechtskräftig und man ist offiziell geschieden.

Verzichten die beiden Ehepartner nach der mündlichen Verkündung auf Rechtsmittel, wird der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig und kann dann auch nicht mehr mit Rechtsmitteln bekämpft werden. Wirksam wird die Scheidung in allen Fällen allerdings erst mit Zustellung des Scheidungsbeschlusses.

Ãœbrigens: Wer nach einer Scheidung noch einmal heiraten will, muss bei der Anmeldung einer neuen Eheschließung bei der zuständigen Behörde, den Scheidungsbeschluss mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel) vorlegen. 

Jede Partei kann außerdem den Scheidungsantrag bis zum Eintritt der Rechtskraft zurücknehmen. Das hat die Folge, dass ein schon eingereichter Beschluss wirkungslos wird.

Erforderliche Unterlagen für das Einreichen einer Scheidung

  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Ehegattin/des Ehegatten
  • Amtlicher Lichtbildausweis der Ehegattin/des Ehegatten
  • Bestätigung der Meldung
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder
  • Urkunden, die sich auf das Vermögen beziehen, das verteilt werden soll (Grundbuchauszug, Mietvertrag etc.)

Scheidung Kosten

Für beide Ehegatten jeweils (!):

  • für den Scheidungsantrag 312 Euro
  • zusätzlich für den notwendigen Vergleich in der Verhandlung 312 Euro
  • gegebenenfalls für Eigentumsübertragungen oder die Begründung sonstiger Rechte (z.B. Mietvertrag) 156 Euro

Bezüglich der Kosten gilt: Jeder Ehepartner haftet für die Gebühren solidarisch. Was bedeutet, dass jeder für die Entrichtung der Gebühren in volle Höhe haftet. Ist ein Ehepartner von der Entrichtung der Gebühren befreit, so hat der andere den vollen Betrag zu zahlen. Werden die Ex-Partner von Scheidungsanwälten vertreten, so müssen die entstandenen Anwaltskosten jeweils selbst getragen werden (es sei denn das Gericht entscheidet anders, beispielsweise im Falle einer streitigen Scheidung).

Kinder: Alimente und Unterhaltszahlungen

Gerade für Kinder ist eine Scheidung besonders schmerzhaft. Sich an die neue Lebenssituation zu gewöhnen, ist für die Kleinen oft sehr schwer. Von der Scheidung Ihrer Eltern waren in Österreich alleine im Jahr 2020 rund 17.000 Kinder aller Altersstufen betroffen. Daher gilt es diesem Thema im Rahmen einer Trennung ein wesentliches Hauptaugenmerk, sowohl bzgl. der Situation als auch der Absicherung der gemeinsamen Kinder, zu widmen.

Das nachstehende Video ist ein Vortag von Vera F. Birkenbihl, eine - leider bereits verstorbene deutsche Managementberaterin, Motivationstrainerin und geniale Vortragende. Unterhaltsam und wissenschaftlich fundiert, spricht sie zum Thema Männer und Frauen. "Wie es dazu kam, dass alle Welt glaubt, Männer und Frauen seien gleich, und weshalb das nicht stimmt!"

Scheidungsanwalt beauftragen

Wenden Sie sich daher am besten zunächst zu einem Erstgespräch an einen Scheidungsexperten oder eine Scheidungsexpertin, wenn Sie eine Trennung oder Ehescheidung vorhaben. Dieses ist kostenpflichtig, aber unverbindlich – denn erst danach entscheiden Sie sich für die allfällige Übernahme durch deren rechtliche Vertretung, also die Erteilung eines Mandates.

Weibliche oder männliche Rechtsbegleitung? Egal, wichtig ist, dass Ihnen der Scheidungsanwalt oder die Scheidungsanwältin mit Erfahrung, Feingefühl und der entsprechenden Spezialisierung auf Ehe- und Familienrecht ein hilfreicher Partner ist, um Ihre Rechte betreffend der rechtlichen Konsequenzen zu wahren und zu sichern, zugleich aber – zumindest der gemeinsamen Kinder willen – so wenig Porzellan wie möglich zu zerschlagen. Optimal wäre auch eine dementsprechende Mediationsausbildung, denn Scheidungen können oft emotional aufgeladene Kommunikationsschwierigkeiten beinhalten.

Sich an einen Scheidungsexperten zu wenden, heißt Risiko vermeiden!

Faktum ist: Eine Ehe kann nur durch Scheidung aufgelöst werden. Dies kann in unterschiedlicher Form – und damit auch mit unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen – erfolgen. Durch eine

  • einvernehmlichen Scheidung
  • Scheidung aus Verschulden (zB Ehebruch)
  • Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
  • Scheidung aus anderen Gründen

Ehebruch ist in Österreich nach wie vor ein Scheidungsgrund!
Lesen Sie hier ein spannendes Interview mit dem renommierten Privatdetektiv Christopher Schätz zum Thema Ehebruch und warum Frauen klüger fremdgehen.

Daher ist davor immer eine eingehende Klärung und Beratung über die Scheidungsform und die Scheidungsfolgen erforderlich und damit ein erfahrener Scheidungsexperte oder eine Scheidungsexpertin, die Sie über die damit jeweils verbunden Rechtsfolgen seriös, umfassend und individuell informiert.Erstgespräch mit individueller und umfassender Aufklärung zu den Themen

Mehr Informationen und Unterstützung? Hier gibt's Antworten:

  • Detektiv: Was bieten Detekteien und wie unterstützen sie bei Scheidung
  • Strafverteidiger: Manchmal wird bei Scheidungen auch das Strafgesetzbuch schlagend
  • Immobilienanwalt: Bei Scheidungen geht es oft auch um die gemeinsamen Immobilien. 
  • Schadenersatz: Etwaige vorgeleistete Kosten können bei einer Scheidungsklage als Schadenersatz zurückgefordert werden, wie z. B. Detektivkosten
  • Notar: Informieren Sie sich über die Leistungen und Kosten von Notaren

Häufige Fragen bei Scheidung

Wie ganz zu anfangs schon geschrieben: Die Informationen, die das Internet bietet – wie auch jene, die wir Ihnen hier kurz zusammen gefasst haben – reichen nicht aus, um eine Scheidung und die damit einher gehenden rechtlichen Konsequenzen alleine und ohne fachliche juristische Unterstützung im ganzen Umfang zu erfassen bzw. zu erläutern. Wir hoffen aber, Ihnen erste Ansätze zum weiteren Gespräch, zur weiteren Beratung beim Anwalt liefern zu können.

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?

Eine einvernehmliche Scheidung ist die beliebteste, kostengünstigste, fairste, rascheste und nicht zuletzt nervenschonenste Scheidungsform. Dennoch sei auch hier vorweg darauf hingewiesen, dass es sich zur Vermeidung massiver, nicht mehr rückgängig machbarer (rechtlicher) Konsequenzen, auch hier empfiehlt, von Anfang an den Rat und die Unterstützung eines Scheidungsexperten bzw. Scheidungsanwalts einzuholen.

Drei Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung:

  1. Mindestens ein halbes Jahr Trennung der Noch-Ehepartner, was aber nicht bedeutet getrennt leben zu müssen.
  2. Die Ehe muss von beiden Partnern als unheilbar zerrüttet angesehen werden und dies auch übereinstimmend vor Gericht von beiden bestätigt werden.
  3. Einigkeit beider über die Scheidungsfolgen (Unterhalt; Kinder; Aufteilung des Vermögens, der Ersparnissen und Schulden)

Stimmen diese Voraussetzungen, fixiert der Scheidungsanwalt in der sogenannten Scheidungsvereinbarung die Einigung über die Scheidungsfolgen schriftlich und stellt im Weiteren bei Gericht den Antrag auf einvernehmliche Ehescheidung.

Ihr Scheidungsanwalt begleitet und vertritt Sie dabei bei Gericht. Nach nochmaligen Durchgehen aller Punkte durch den Richter erfolgt durch Verkündung des Scheidungsbeschlusses durch den Richter die eigentliche Scheidung, die damit aber noch nicht rechtskräftig ist.

Verzichten die Scheidungsparteien (was Sinn macht) gleich vor Gericht auf Erhebung von Rechtsmittel gegen den Beschluss, wird die Scheidung mit der postalischen Zustellung des Beschlusses rechtskräftig. Anderen falls, also wenn kein Rechtsmittelverzicht erfolgt, ist die Scheidung erst 14 Tage nach der Zustellung, also nach dem Verstreichen der Rechtsmittelfrist, rechtskräftig.

TIPP: Bedenken Sie auch Ihre sozialversicherungsrechtliche und pensionsrechtliche Stellung nach der Scheidung! Über diese Folgen sollten Sie sich direkt beim jeweiligen Sozialversicherungsträger informieren!

Wie berechnet man den Kindesunterhalt richtig?

Ausgehend vom durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und des Alters des Kindes wird der Unterhalt im Wesentlichen mittels eines Prozentwertsystems errechnet:

  • Bis 6 Jahren: 16 % vom Nettoeinkommen
  • 6 – 10 Jahre: 18 % vom Nettoeinkommen
  • 10 -15 Jahre: 20 % vom Nettoeinkommen
  • Ãœber 15 Jahre: 22 % vom Nettoeinkommen

Je weiterem Kind, für das der Unterhaltspflichtige aufkommen muss, verringert sich der Unterhaltsanspruch. Das heißt bei jedem weiteren Kind:

  • Unter 10 Jahren: minus 1 %
  • Ãœber 10 Jahren: minus 1-3 %

Liegt keine behördliche Festsetzung des Unterhalts vor, werden die sogenannten Regelbedarfssätze angewandt. Eine Höchstgrenze, die auch gilt, wenn der Unterhaltspflichtige absichtlich keiner zumutbaren Berufstätigkeit nachgeht.

Die aktuellen Werte der Regelbedarfssätze bzw. Höchstgrenzen (gültig vom 1.7.2022 – 30.6.2023) pro Kind:

Alter|Regelbedarf in Euro|Obergrenze in Euro
0 bis 3 Jahre|219.-
3 bis 6 Jahre|282.-
6 bis 10 Jahre|362.-
10 bis 15 Jahre|414.-
15 bis 19 Jahre|488.-
19 bis 28 Jahre|611.-

Unterhalt Obergrenze: Falls das Einkommen des Unterhaltspflichtigen besonders hoch ist, gibt es eine weitere Obergrenze, auch Playboygrenze, Unterhaltsstop bzw. Luxusgrenze genannt, die beim zwei- bis zweieinhalbfachen des Regelbedarfs liegt.

Wer hat das Sorgerecht für das Kind?

Diese Frage wird möglichst bereits in der Mediation, also vor der eigentlichen Scheidung geklärt und fällt in den Bereich der Regelung der elterlichen Verantwortung für die Kinder, die alle Entscheidungen der Eltern betr. der Lebensweise beinhaltet. Dazu zählen:

  • Aufenthalts- und Wohnort des Kindes
  • der Kontakt mit beiden Elternteilen
  • Schule und Ausbildung
  • Erziehungsfragen
  • Gesundheit
  • Religion, usw.

Je nachdem, ob nach der Scheidung das Sorgerecht nur einem Elternteil zu fällt, spricht man von alleiniger Obsorge. Steht es beiden Eltern zu, ist dies eine gemeinsame Obsorge. Im Falle, dass dieses gemeinsame Sorgerecht eines Elternteils nach der Scheidung auf bestimmte Angelegenheiten begrenzt ist, nennt man dies teilweise gemeinsame Obsorge.

Generell gilt bei der Festlegung der Obsorge, dass dabei stets das Wohl des Kindes im Vordergrund zu stehen hat.

Was muss ich bei der Scheidung beachten?

Neben der Obsorge, also dem Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, gilt es sich gemeinsam bzw. mit Ihrem Scheidungsanwalt oder Ihrer Scheidungsanwältin zu einigen, betreffend der Aufteilung des ehelichen Vermögens. Darunter versteht man alle Werte und Gegenstände, die die Partner während der Ehe angesammelt oder gebraucht haben.

Folgendes wird bei einer Scheidung aufgeteilt:

  • das eheliche Gebrauchsvermögen  - das sind Dinge, die im Laufe der Ehegemeinschaft erwirtschaftet wurden, wie z.B. Hausrat und die Ehewohnung
  • eheliche Ersparnisse – darunter versteht man Wertanlagen, die während der aufrechten Ehe angesammelt wurden und üblicher Weise durch ihre Art zur Verwertung bestimmt sind, wie Liegenschaften, Bargeld, Spareinlagen, Wertpapiere, Kunstgegenstände, Versicherungen wie Lebensversicherungen, Bausparverträge etc.
  • eheliche Schulden – denn auch diese werden bei der Scheidung aufgeteilt!

Bei der Scheidung nicht aufgeteilt werden:

  • Dinge und Gegenstände, die durch einen der Ehepartner bereits in die Ehe eingebracht wurden – also, die er/sie schon zuvor besessen hat.
  • Schenkungen
  • Erbschaften
  • Gegenstände, die der Berufsausübung oder dem persönlichen Gebrauchs eines der Ehepartner dienen
  • Unternehmensanteile und Unternehmensbestandteile, außer sie sind bloße Wertanlage

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Angaben ohne Gewähr!

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