Soziales & Bürokratie
Meldezettel: Alle Informationen zur Meldebestätigung
Inhalt
Ein Umzug verlangt ganz schön viel organisatorisches Geschick. Zusätzlich zum Möbelpacken, Transportieren und Einrichten muss man also noch aufs Amt.
Bei jedem Magistratischen Bezirksamt in Wien.
Für die Ausstellung benötigt man Reisepass, Geburtsurkunde und eventuell den Miet- oder Kaufvertrag beziehungsweise den Auszug aus dem Grundbuch.
Die Ausstellung eines Meldezettels ist kostenlos.
Wohnsitz ummelden: Fristen für Ummeldung
In Österreich besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Das bedeutet, dass man die Behörden immer über die aktuelle Unterkunft informieren muss. Bei der Änderung des Wohnsitzes beträgt die Frist dafür drei Tage. Deshalb sollte das Meldeamt beim Umzug ganz oben auf der To-Do-Liste stehen.
Anders sieht es bei der sogenannten "Ummeldung" aus: Dabei wird der bisherige Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz ernannt oder umgekehrt. Für diese Ummeldung hat man einen Monat lang Zeit. Doch wer diese Fristen versäumt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro rechnen – im Wiederholungsfall sogar bis zu 2.180 Euro.
Wichtig: Die Meldepflicht liegt nicht in der Verantwortung der Vermieter oder Hauseigentümer – jeder muss sich selbständig registrieren.
Gastaufenthalt
Die Meldepflicht betrifft auch Gastaufenthalte in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen oder Campingplätze, aber auch die Vermietung von Privatzimmern – Stichwort: Airbnb! Hier genügt aber ein Eintrag ins Gästeverzeichnis des Betriebs. Spätestens nach zwei Monaten müssen sich Langzeitgäste zusätzlich bei der Behörde anmelden.
Privatbesuch: Diese Regelung gilt nicht für kostenlose Besuche bei Freunden und Verwandten, die weniger als zwei Monate dauern.
Wo muss ich meinen Wohnsitz melden?
Zuständig für die Wohnsitzänderung ist das Meldeservice. In Wien findet ihr dieses in jedem Magistratischen Bezirksamt. In Wien kann man das in jedem Meldeservice, egal in welchem Bezirk man wohnt. Mittlerweile funktioniert die Ummeldung sogar online über das digitale Amtsservice. An-, Ab- und Ummeldungen sind überall kostenlos.
Kann ich mich bei jedem Magistrat ummelden?
Ja, in Wien kann man sich an jedes magistratische Meldeservice wenden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Bezirk sich die Unterkunft befindet. In allen Magistraten kann man sich außerdem eine Meldebestätigung ausstellen lassen, die ist z.B. für Sozial- oder Pensionsversicherung relevant.
Meldezettel Ummeldung mit Online-Formular möglich
Das Formular oder auch "Meldezettel" bekommt man im Magistrat, in einigen Trafiken oder online. Alle Felder des Meldezettels müssen vollständig und leserlich ausgefüllt werden – mit Ausnahme von "Religionsbekenntnis" und der sogenannten "ZMR-Zahl". Also keine Sorge, wenn ihr diese Nummer nicht kennt.
» Hier gibt's das Formular zum Download
Am Ende unterschreiben der "Unterkunftnehmer" und der sogenannte "Unterkunftgeber". Beim Hauptmieter entspricht der Unterkunftgeber dem Hauseigentümer, also den Vermieter. Im Fall einer Wohngemeinschaft unterschreibt der Hauptmieter hier die Meldezettel seiner Mitbewohner. Besitzer einer Eigentumswohnung oder eines Hauses unterschreiben einfach selbst.
Mit der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes wird automatisch der alte Wohnsitz abgemeldet. Soll dieser aber als Nebenwohnsitz beibehalten werden, muss die Anmeldung über einen separaten Meldezettel erfolgen.
ZMR-Zahl: Mit dieser 12-stelligen Nummer erfasst das Zentrale Melderegister die Gemeldeten zur Identifikation. Die braucht ihr aber nicht zu kennen.
Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz
Der Hauptwohnsitz ist dort, wo sich der "Lebensmittelpunkt" einer Person befindet. Das heißt, sie verbringt den Großteil ihrer Zeit aufgrund von Arbeit, Ausbildung oder Familie dort. An den Hauptwohnsitz können Wahlunterlagen, Parkberechtigungen, Förderungen oder beitragsfreie Schulbesuche geknüpft sein.
Obwohl der Nebenwohnsitz oft als "Zweitwohnsitz" bezeichnet wird, können beliebig viele Unterkünfte dafür registriert werden. Beim Hauptwohnsitz hingegen gilt: Es kann nur einen geben!
Geht das online auch?
Ja, seit 2016 können Wohnsitzänderungen auch online eingetragen werden. Für die Online-Änderung sind jedoch folgende Voraussetzungen notwendig:
- Volljährigkeit
- Handy-Signatur oder ID Austria
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Aktueller Wohnsitz in Österreich
Meldung erledigt – was ist jetzt noch zu tun?
Nur weil man jetzt im Melderegister eingetragen ist, ist leider noch nicht alles getan. Das Meldeamt verständigt zwar das Finanzamt in der Regel automatisch, trotzdem sollte man die Adressänderung einigen Stellen zusätzlich bekannt geben. Dabei können unterschiedliche Fristen gelten, meistens ist dafür ein bis zwei Wochen Zeit. Dokumente wie Führerschein, Reisepass oder Personalausweis müssen jedoch nicht extra erneuert werden.
Checkliste: Diese Stellen müssen über die Wohnsitzänderung informiert werden
- Arbeitgeber/AMS
- Ausbildungsstätte & Studienbeihilfenbehörde
- Bank & Versicherungen, v.a. Haushaltsversicherung!
- Vollmachten
- Ärzte
- Post: Nachsendeauftrag (Details unten)
- Laufende Abonnements, z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Theater
- Kunden-/Jahreskarten, z.B. Verkehrsbetriebe, Bibliotheken, Supermärkte
- Glaubensgemeinschaften, z.B. Kirchenbeitragsstelle
- Grabnutzungsrechte
- GIS
- KfZ-Zulassung – nicht bei Umzug innerhalb Wiens
- Sozialamt, z.B. wegen Mindestsicherung
- Firmenbuch und GISA – nur Unternehmer
- Grundbuch – nur Eigentümer
- Wehrdienst – falls aktiv, ansonsten nur bei Umzug ins Ausland
- Vereine, z.B. Fischerei-/Jagdkarten
- Waffenregister
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Post: Nachsendeauftrag einrichten
Da man doch das ein oder andere Abo gern vergisst, empfiehlt es sich, einen Nachsendeauftrag einzurichten. Für 11,90 Euro können Briefe und Pakete drei Monate lang an die neue Adresse umgeleitet werden. Bei gemeinsamem Umzug geht das auch gesammelt für den ganzen Haushalt.
Anhand der Zusendungen erfährt man nicht nur, welche Stellen noch über die Adressänderung informieret werden müssen, auch den Nachmietern erspart man so Einiges an Mühe. Denn, wer die Post von vorhergehenden Mietern erhält, darf diese nicht einfach wegwerfen – damit macht man sich strafbar! In diesem Fall beschriftet man die Kuverts am besten mit dem Vermerk "Verzogen, Adresse unbekannt" und wirft sie in den nächsten Postkasten.
Tipp: Für eine nahtlose Überbrückung sollte man den Nachsendeauftrag drei Werktage im Voraus aktivieren.
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Streitwieser Roland
09. Dezember 2022 - 12:34 Uhr
Möchte meine Freundin von meiner Wohnung abmelden ( zweitwohnsitz)hat ihren Hauptwohnsitz in Graz Vielen Dank im Voraus
Alle Kommentare anzeigen
Friedrich
26. Februar 2021 - 17:18 Uhr
Eine elektronische Unterschrift ist der händischen Unterschrift gleichgestellt, heißt es. Gilt das auch für den Meldezettel? Angeblich muss hier noch persönlich (in Corona Zeiten eigentlich unfassbar) vom Vermieter unterschrieben werden. Warum?