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Top Anwalt für Strafrecht und Strafprozess
Erwischt? Strafantrag oder Anklage bekommen? Auch wenn man kein Kapitalverbrechen begangen hat, könnte man strafrechtliche Vertretung benötigen. Schon ein Autounfall, bei dem Sie eine Person verletzt haben, fällt als Körperverletzung unter das Strafrecht. Ja, sogar Lärmbelästigung! Sie sehen, schon hier kann es vorteilhaft sein, von Anfang an einen Rechtsexperten an Ihrer Seite zu haben.
Top Rechtsanwalt vom ganzen Herzen und mit klaren Worten
So kitschig es auch klingen mag, Christian Lackner wollte bereit seit Kindertagen Anwalt werden. Diese tiefe Leidenschaft zu jenem Beruf, den er selbst eher als Berufung sieht, drückt sich auch darin aus, dass es ihm ein persönliches Anliegen ist, Menschen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
„Recht erstreiten heißt, mit den richtigen Argumenten den Sachverhalt auf den Punkt bringen“
Das heißt, Sie über ihre Rechte und deren Umfang leicht verständlich aufzuklären, aber auch darüber, dass man ein Recht nicht unbedingt vor Gericht erstreiten muss, um es zu erhalten. Gerade diese oftmalige Unwissenheit über das eigene Recht und die Scheu davor es offiziell einzufordern, führt in Österreich nach wie vor dazu, dass viele Betroffene oft auf ihr Recht verzichten, obwohl es ihnen zusteht.
Egal ob es um Ehestreitigkeiten oder Straftaten geht, Emotionen wie Neid, Zwietracht, Aggression oder gar Gewalt sind menschliche Eigenschaften, die ein Anwalt wie Christian Lackner nicht scheut, sondern darauf eingeht und dafür sorgt, dass jeder Mandant sein Recht erhält. Er nimmt sich die nötige Zeit, bereitet seine Klienten und Angehörigen auf Gerichtsverhandlungen vor und ist in Notfällen auch 24 Stunden erreichbar.
Mit Rechtsanwalt Christian Lackner haben Sie einen Top Anwalt und Spezialisten, wenn es um folgende Themen geht:
- Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Wirtschaftsrecht: Von Amtsdelikt, Ehrendelikt, Körperverletzung, Suchtmitteldelikt, Waffendelikt, Urkundendelikt, Verkehrsdelikt, Steuerdelikt, Vermögensdelikt, bis hin zur Körperverletzung und Tötung.
- Ehe- , Familien- und Erbrecht: Von Scheidung bis hin zu Unterhaltsforderungen.
- Selbstverständlich vertritt Mag. Lackner Mandanten bei Forderungen aus dem Schadenersatzrecht, Vertragsrecht, Gewerberecht, Staatsbürgerschaftsrecht, Aufenthalts-, Asyl und Fremdenrecht u.a.m. (eine gesamte Übersicht finden Sie am Ende dieses Artikels)
- Aus einem strafrechtlichen Delikt, z.B. einem Verkehrsunfall mit Körperverletzung – d.h. eine Person ist dabei zu Schaden gekommen – resultiert sehr oft auch eine zivilrechtliche Klage, bzw. eine entsprechende Forderung. Darum ist es von Vorteil, wenn gerade bei solchen Fällen, der gewählte Anwalt sowohl Anwalt für Strafrecht, als auch für Zivilrecht ist, wie RA Lackner.
- Mag. Lackner beratet neben Deutsch auch fließend in den Sprachen Englisch und Spanisch.
- Termine sind auch am Wochenende möglich, Tel.: +43 699 17 00 21 31
Recht bekommen, so schnell und so kostengünstig wie möglich!
Wer eine Rechtsschutz-Versicherung hat, muss sich um die Kosten erst mal nicht weiter sorgen. Achtung, vorher genau im Vertrag nachsehen! Wie jede Versicherung hängt der Deckungsbeitrag vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Bedenken Sie aber auch die Zeitspanne, die Rechtsangelegenheiten mit sich bringen bis man sein Recht z.B. seinen Schadenersatz erhält. Alleine die Vergabe eines ersten Gerichtstermins, von der Einreichung der Klage weg, dauert in Österreich mehrere Monate.
Außergerichtliche Einigung oder Klage?
Außergerichtliche Einigungen sind in der Regel die raschere Lösung und, wenn man ohne Rechtsschutz ist, auch die kostengünstigere, falls man nicht oder nur zum Teil Recht erhält.
Wird nun eine Klage bei Gericht eingebracht, ist es umso wichtiger, dass Ihr Anwalt selbst komplexeste Sachverhalte dem Richter gegenüber, einfach verständlich und auf den Punkt gebracht darlegen kann, um Verhandlungen nicht in die Länge zu ziehen. Und das nicht nur, weil auch vor Gericht der Satz gilt „Zeit ist Geld“.
Mag. Lackner meint dazu: „Wenn ich es schaffe, die Umstände dem Richter so einfach und prägnant zu erklären, dass er sich schnell ein klares Bild verschaffen kann, haben wir schon halb gewonnen.“
Richtern die Arbeit durch ausschweifende Detaildarstellungen nicht unnütz zu erschweren, ist ebenfalls ein Merkmal eines guten Rechtsanwalts.
Juristische Fachsprache verständlich übersetzen
Anwälte neigen dazu, ihren Mandanten die juristische Sachlage, also worum es wirklich geht, oder wie der Anwalt plant vorzugehen, auf „juristisch“ zu erklären. Nur, für uns als Laien ist dies teils unverständlich und wir fühlen uns "ausgeliefert".
Nicht so bei Christian Lackner: Es ist ihm als Anwalt ein besonderes Anliegen, seinen Mandanten die oft juristisch komplexen Sachverhalte verständlich, einfach und nachvollziehbar darzulegen und für alles, wirklich alles, ein offenes Ohr zu haben.
So breit gefächert Rechtsdelikte sind, so breit gefächert sind auch die beteiligten Personen. Egal aus welcher Gesellschaftsschicht, Akademiker oder Hilfsarbeiter, gleich aus welcher Kultur oder mit welchem Sprachkenntnissen Menschen zu ihm kommen: Er hat das Vermögen, sich auf die unterschiedlichen Gegebenheiten seiner Mandanten einzustellen und erklärt alles so, dass jeder seiner Klienten es verstehen kann.
Diese Kommunikation auf gleicher Ebene wird von vielen seiner Klienten in ihrer Offenheit sehr geschätzt, vermittelt es doch das, was Mag. Lackner auch für sie sein möchte: Ein Mitstreiter an Ihrer Seite für Ihre Sache!
Umso mehr erfüllt es Mag. Lackner persönlich mit Freude, wenn er bei solchen Fällen, seinen erstaunten Mandaten nicht nur Recht verschafft, sondern – zum Beispiel bei Schadenersatzforderungen – weit mehr erkämpft, als sie überhaupt erwartet hätten. Hier ein Beispiel für eine sehr erfolgreiche Schadenersatzforderung.
Die Rechtsfachgebiete von RA Christian Lackner
Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Suchtmittelgesetz
- Waffengesetz
- Mediengesetz
- Verbotsgesetz
- Fremdenpolizeigesetz
- Strafvollzugsgesetz
Ehe- Familie- und Erbrecht (Scheidung, Obsorge, Unterhalt)
Zivilrecht
- Schadenersatz und Gewährleistungsrecht
- Wohnrecht
- Nachbarschaftsrecht
- Konsumentenschutzrecht
- Arbeitsrecht und Sozialrecht
- Verkehrsrecht
- Vertragsrecht
Staatsbürgerschaftsrecht
Aufenthaltsrecht, Asylrecht und Fremdenrecht
Gewerberecht
Weitere Spezialgebiete
- Arbeitsrecht und Sozialrecht
- Immaterialgüterrecht und Urheberrecht
- Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht
- Asylrecht
- Aufenthaltsrecht und Fremdenrecht
- Staatsbürgerschaftsrecht
- Grundrechte und Menschenrechte
- Verkehrsrecht und Führerscheingesetz
- Passrecht
Adresse & Kontakt
Schwindgasse 3/17 – 4.Stock in 1040 Wien
Termine auch am Wochenende möglich!
Zur Website
+43 1 20 800 20
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