Soziales & Bürokratie
Die Österreichische Staatsbürgerschaft
Inhalt
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf verschiedene Arten und Weisen erworben werden. In den meisten Fällen erhält ein Kind die Staatsbürgerschaft durch Abstammung – automatisch und ohne Antrag. Daneben gibt es aber auch den Erwerb durch Verleihung, wo es verschiedenste Kriterien, aber auch verschiedene Wege zu Staatsbürgerschaft gibt. Wir verschaffen Ihnen hier den Überblick.
Erwerb durch Abstammung
Die gängigste Form des Erwerbs der Staatsbürgerschaft ist durch Abstammung: Ein Kind wird automatisch zum österreichischen Staatsbürger, wenn es in Österreich geboren wird und zumindest die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.
Auch dann, wenn nur der Vater österreichischer Staatsbürger ist, ist dies möglich: Wenn die Eltern verheiratet sind, gilt ebenso der automatische Erwerb. Sind sie nicht verheiratet, gibt es aber auch einen Weg: Hat ein Kind unverheiratete Eltern und nur der Vater ist österreichischer Staatsbürger, kann es trotzdem die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn der österreichische Vater innerhalb von acht Wochen nach der Geburt entweder die Vaterschaft anerkennt oder seine Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen
Ohne die oben genannten Verwandtschaftsverhältnisse ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Verleihung möglich. Dabei gibt es unterschiedliche Arten, die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen müssen aber in jedem Fall erfüllt sein. Da diese relativ umfangreich sind, haben wir hier nur die wichtigsten Kriterien in aller Kürze zusammengefasst:
- Mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung; es gibt Abweichungen von dieser Voraussetzung – siehe Absatz "Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches".
- Keine gerichtlichen Verurteilungen
- Kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
- Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
- Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren vor dem Antragszeitpunkt, wobei jedenfalls die letzten geltend gemachten sechs Monate unmittelbar vor dem Antragszeitpunkt liegen müssen
- Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes
- Keine Rückkehrentscheidung
- Kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
Hinweis: Die vollständigen Anforderungen können Sie auf der Seite der österreichischen Bundesregierung einsehen.
In vielen Fällen muss auch ein Nachweis durch schriftliche Prüfung erfolgen. Ist jedoch beispielsweise Deutsch die Muttersprache, die beantragende Person minderjährig oder auch, wenn der Unterrichtsgegenstand "Deutsch" positiv beurteilt wurde, ist dies nicht notwendig.
Staatsbürgerschaft durch Verleihung
Neben den allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen müssen zusätzlich weitere Kriterien erfüllt werden: Der Erwerb durch Verleihung kann nämlich aufgrund eines Rechtsanspruches oder aufgrund Ermessens erfolgen. Ausschlaggebend für die Entscheidung im Ermessen der Behörde ist das Gesamtverhalten der Antragstellerin/des Antragstellers im Hinblick auf das allgemeine Wohl, die öffentlichen Interessen und das Ausmaß der Integration.
Die Verleihung aufgrund eines Rechtsanspruches hingegen ist an spezifische Kriterien gebunden. Je nach persönlichen Voraussetzungen sind sechs, 15 oder sogar 30 Jahre ununterbrochener Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Österreich gefordert. Gewisse Voraussetzungen ermöglichen den Erwerb der Staatsbürgerschaft schon nach sechs Jahren. Hat der Antragssteller oder die Antragstellerin beispielsweise eine mindestens fünfjährige Ehe mit einer/m österreichischen Staatsbürger/in und einen gemeinsamen Haushalt, gilt der Aufenthaltszeitraum von sechs Jahren.
Dasselbe gilt, wenn die Person eine EU-/EWR-Staatsangehörigkeit besitzt oder auch in Österreich geboren wurde. Auch durch den Nachweis von persönlicher Integration kann der Antrag nach sechs Jahren gestellt werden; dabei gibt es verschiedene Formen, wie eine "erfolgreiche Integration" festgelegt wird.
Nun wissen Sie also, wann eine Staatsbürgerschaft beantragt werden muss bzw. kann. Doch wie funktioniert das eigentlich und was kostet das?
Staatsbürgerschaft beantragen
Wenn die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen Antrag stellen – formlos oder mithilfe eines Antragsformulars, welches Sie bei der zuständigen Stelle erhalten. Letztere richtet sich nach dem Wohnsitz des Staatsbürgerschaftswerbers und stellt meist die Staatsbürgerschaftsabteilung der jeweiligen Landesregierung dar. Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen.
Erkundigen Sie sich im Vorhinein, welche Unterlagen erforderlich sind. Dies kann von Person zu Person variieren. Fremdsprachige Dokumente müssen sie übersetzen und beglaubigen lassen, sie können dann gemeinsam mit der Übersetzung vorgelegt werden. Nach dem Antrag ist das Ablegen einer Prüfung erforderlich.
Der österreichische Einbürgerungstest
Im Zuge des Erwerbs der Staatsbürgerschaft muss erfolgreich ein Einbürgerungstest absolviert werden. Dabei sind sechs Fragen zur demokratischen Ordnung, sechs Fragen zur Geschichte Österreichs und sechs Fragen zur Geschichte des jeweiligen Bundeslandes, in dem sich der Wohnsitz befindet, zu beantworten. Fragen, die dort gestellt werden könnten, sind beispielsweise:
- Was ist die offizielle Währung der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten?
- In welchen Abständen sind die Wahlen zum Europäischen Parlament gesetzlich vorgeschrieben?
- Zu welchem großen Reich gehörte Österreich ab dem Jahre Null fast 500 Jahre lang?
Kleiner Lerntipp: Das Innenministerium stellt ein PDF zum Download als Lernunterlage bereit! Dieses soll bei der Vorbereitung auf den Test helfen. Auch ein Übungstest wird dafür online angeboten.
Was kosten der Antrag und die Verleihung der Staatsbürgerschaft?
Je nach Situation können die Gesamtkosten stark variieren, von etwa 14,30 Euro für einen einfachen Antrag bis zu mehreren tausend Euro für die vollständige Verleihung der Staatsbürgerschaft unter besonderen Umständen.
-
Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft:
- Antrag: 14,30 Euro
- Wenn genehmigt: rund 100 bis 200 Euro
-
Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft:
- Rund 150 bis 200 Euro (auch wenn nicht festgestellt werden kann)
-
Staatsbürgerschaftsnachweis:
- 40,59 Euro
- Gratis für Kinder bis zum 2. Lebensjahr, wenn die Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben wurde
-
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft:
- Antrag: rund 130 Euro
- Wenn genehmigt: rund 1.100 bis 1.500 Euro
-
Erstreckung der österreichischen Staatsbürgerschaft:
- Auf eine erwachsene Person: rund 950 Euro
- Auf jedes minderjährige Kind: rund 330 Euro
-
Verleihung aufgrund außerordentlicher Leistungen im Interesse der Republik Österreich:
- Rund 1.600 Euro
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, beispielsweise für die Beschaffung, Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten sowie Folgekosten für einen Reisepass.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Ein Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung darüber, dass eine Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Jedes Standesamt in Gemeinden und in Wien sowie jedes Magistrat stellen den Staatsbürgerschaftsnachweis aus.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.
Nicht vergessen:
Mit der neuen Staatsbürgerschaft gibt es auch einen neuen Reisepass. Mehr Infos zur Beantragung, Kosten und Gültigkeit erhalten Sie hier:
Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich
Ein letzter wichtiger Punkt ist auch das Thema der doppelten Staatsbürgerschaft: Im Normalfall muss eine Person bei Einbürgerung in Österreich auf die ursprüngliche Staatsbürgerschaft verzichten, nur unter besonderen Umständen dürfen beide behalten werden. Ein Grund wäre etwa eine erhebliche berufliche Beeinträchtigung bei Verzicht auf die zweite Staatsbürgerschaft (Voraussetzung hierbei ist, dass der Betroffene die österreichische Staatsbürgerschaft mit der Geburt erworben hat).
Anders ist das bei Kindern: Hier sind die Regelungen etwas komplexer, grundsätzlich können diese aber beide (unterschiedlichen) Staatsbürgerschaften der Eltern annehmen und müssen sich mit 18 entgegen der landläufigen Meinung nicht für eine entscheiden. Die jeweiligen Bewilligungen und Sonderregelungen werden durch das Amt der zuständigen Landesregierung bestimmt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Infos auf dieser Seite wurden von uns als Hilfestellung zur Bewältigung des bürokratischen Lebens in Wien nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt.
Weiterführende Infos:
Ausnahmeregelungen und alle Details zur Staatsbürgerschaft finden Sie auch auf der Seite der österreichischen Bundesregierung.
Hinterlassen Sie einen Kommentar!
weitere interessante Beiträge
Staatsbürgerschaft Antrag
25. November 2023 - 21:41 Uhr
kann man auch die Staatsbürgerschaft in einem Bundesland, wo man Nebenwohnsitz hat, beantragen?
Alle Kommentare anzeigen
Adam
20. August 2023 - 22:22 Uhr
Was schlimm ist, das die Kinder die im Österreich geboren sind, kriegen keine Staatsbürgerschaft. Rechnen wir .. wie viele Generationen werden in Wien geboren? dies werden eines Tages dieses Land verlassen.
Michi
31. Jänner 2023 - 12:25 Uhr
Der Einbürgerungstest ist ein Witz, die meisten "Einheimischen" hätten nicht mal zehn Prozent richtig von den Fragen...
aus datenschutzrechtlichen Gründen: Kein
22. April 2021 - 17:28 Uhr
Warum werden keine Gesamtkosten für den Erwerb einer Staatsbürgerschaft in Wien, und das ist eine Wiener Seite, angeführt?Im Volksmund nennt man das Verars......oder ist dies ein neus Spiel? Nennt sich wohl such Bürger such, such, such