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Doppelstaatsbürgerschaft: Ende der Ausbürgerungsverfahren in Wien
Der zuständige Wiener Stadtrat Jürgen Czernohorszky von der SPÖ erklärt in einer Aussendung, dass die MA35 rasch die nötigen Schritte einleiten werde, um ähnlich gelagerte Verfahren für die Betroffenen positiv zu beenden.
Die Betroffenen – rund 18.000 Fälle sind beziehungsweise waren in Wien anhängig – werden in den kommenden Wochen über die Beendigung ihrer Verfahren informiert. Negativ rechtskräftig beendet wurden bisher 34 Verfahren.
Die meisten werden wohl positiv beendet, da laut einem Sprecher von Stadtrat Jürgen Czernohorszky der „absolut überwiegende“ Teil ähnlich gelagert sei, wie jener, der vom Verfassungsgerichtshof entschieden wurde. In diesem Fall hatte ein Wiener geklagt, wer er aufgrund fehlender Dokumente nicht nachweisen konnte, kein illegaler Doppelstaatsbürger zu sein. Der Mann lebt bereits seit 40 Jahren in Österreich und besitzt seit 1996 den österreichischen Pass. Die Behörden gingen offenbar davon aus, dass er sich nach seiner Einbürgerung in Österreich wieder in der Türkei habe einbürgern lassen.
"Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis klargestellt, dass die von der FPÖ übermittelte Liste kein taugliches Beweismittel für den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ist. Ich bin erfreut darüber, dass der Verfassungsgerichtshof in dieser für die Betroffenen belastenden und existenzbedrohenden Situation rasch entschieden hat", wird Czernohorszky zitiert. "Mir war es von Beginn an wichtig, dass die Behörden in dieser Angelegenheit sorgfältig und zügig handeln, damit die Betroffenen Rechtssicherheit haben."
Vor allem jenen Datensatz kritisiert der VfGH, der von der FPÖ an die Behörden weitergeleitet wurde und auf den die Entscheidungen beruhen. Der Inhalt dieses Verzeichnisses soll eine Wählerevidenzliste wiedergeben, doch beruht dies laut VfGH lediglich auf einer Vermutung. Eine Untersuchung des Bundeskriminalamtes habe ergeben, dass der Datensatz nicht authentisch und hinsichtlich seiner Herkunft und des Zeitpunktes seiner Entstehung nicht zuordenbar ist. Laut Richter kann die Liste daher kein taugliches Beweismittel darstellen.
Nähere Informationen zur Doppelstaatsbürgerschaft: HELP.gv.at
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