Soziales & Bürokratie
Standesamt: Stelle für Geburtsurkunde, Trauung, Sterbeurkunde
Inhalt
Das Standesamt wird von der Magistratsabteilung 63 – Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63) geleitet.
Kontakt:
Wipplingerstraße 6-8
1010 Wien
E-Mail: [email protected]
Ehe: Standesamtliche Trauung
Eine Eheschließung hat in Österreich nur dann Gültigkeit, wenn sie von einem Standesbeamten bzw. einer Standesbeamtin durchgeführt wird. Die zuständige Behörde in Wien ist die Magistratsabteilung 63. Die Standesämter der Stadt bieten für die Zeremonie stilvolle Trauungssäle an, die Kosten bewegen sich zwischen € 70 und € 170.
Online-Reservierung
Um sich für eine standesamtliche Trauung oder eine eingetragene Partnerschaft in Wien anzumelden, kann man online ein Formular ausfüllen und einen Termin fixieren. Die Online-Reservierung muss mindestens 29 Tage vor dem gewünschten Termin erfolgen. Danach muss man innerhalb von 14 Tagen bei einem Standesamt die Anmeldung zur Eheschließung persönlich vornehmen.
Dokumente für die Anmeldung zur Hochzeit
Bei der Anmeldung am Standesamt müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:
- Lichtbildausweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Nachweis der Geburtseintragung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Hochzeitstourismus – Heiraten in Wien
Wer seinen Wohnsitz außerhalb Österreichs hat und plant, in Wien zu heiraten, muss sich direkt über die Mailadresse touristenhochzeit(at)ma63.wien.gv.at anmelden, eine Online-Reservierung ist in diesem Fall leider nicht möglich. Brautpaare aus dem Ausland müssen neben den üblichen Urkunden einen Nachweis der Staatsangehörigkeit sowie einen Reisepass vorweisen. Die Unterlagen müssen entweder in internationaler Ausfertigung oder mit einer Übersetzung ins Deutsche vorliegen.
Ablauf der Standesamt-Hochzeit
Um sich in Wien das Ja-Wort zu geben, kann man entweder einen Trauungssaal des Standesamts Wiien auswählen, oder sich für die eigene "Traumhochzeit" an anderen prominenten Plätzen Wiens trauen. Fotosessions in den Eingangsbereichen sind erlaubt, Bräuche wie Blumenstreuen oder Reiswerfen sind aufgrund der erhöhten Ausrutschgefahr jedoch untersagt. Eine standesamtliche Trauung dauert ungefähr 20 Minuten. Der Ablauf und die Gestaltung der Zeremonie werden vorher mit dem zuständigen Standesbeamten geklärt.
Traumhochzeit – Hochzeit außerhalb der Standesämter und im Freien
Hochzeiten, die nicht in einem Standesamt, sondern z.B. im Freien stattfinden, werden auch "Traumhochzeiten" genannt. Die Gebühr für eine solche Traumhochzeit beläuft sich zwischen 500 und 650 €. Beliebte Hochzeitslocations sind etwa das Schloss Hetzendorf oder das Weingut Wien Cobenzl.
Bei der Wahl der Location ist zu beachten, ob der Wunschort der Trauung bereits kommissioniert ist. Eine Liste anerkannter Trauungslocations findet sich auf der Website der Stadt Wien. Sollte sich die gewünschte Kulisse zur Trauung nicht auf dieser Liste finden, muss man im Zuge der Anmeldung am Standesamt ein Ansuchen zur Genehmigung des Hochzeitsortes stellen. Wer sich allerdings auf einem Wiener Standesamt zur Hochzeit anmeldet, ist für die Traumhochzeit auf den Raum Wien beschränkt.
Eingetragene Partnerschaft
Seit 01.01.2019 können gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare zwischen einer Eheschließung und einer eingetragenen Partnerschaft wählen – vorausgesetzt, die Personen sind volljährig, geschäftsfähig, nicht verheiratet, verwandt oder in einer anderen aufrechten eingetragenen Partnerschaft.
Geburtsurkunde, Namensgebung
Kommt ein Kind zur Welt, so ist dies beim zuständigen Standesamt zu melden. Innerhalb eines Monats nach der Geburt müssen die Geburtsmeldung und die Beilegung des Vornamens erfolgt sein. Gebühren fallen hierzu keine an.
Zuständig ist jenes Standesamt, in dessen Bezirk oder Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. Geburten in Krankenanstalten werden von diesen mittels einer Anzeige unverzüglich an das jeweilige Standesamt übermittelt. Bei Hausgeburten geschieht dies durch den Arzt oder die Ärztin bzw. durch die Geburtshilfe, bei Abwesenheit von professioneller Geburtshilfe ist das zuständige Standesamt sofort telefonisch zu informieren.
Erforderliche Unterlagen für die Geburtsurkunde
Sind die Eltern des Neugeborenen verheiratet, so sind deren Geburtsurkunden, Nachweise der Staatsangehörigkeit, die Heiratsurkunde und eventuell der Nachweis des Wohnsitzes im Ausland vorzulegen. Ist die Mutter nicht mit dem Vater des Neugeborenen verheiratet, so sind ist außer ihren Dokumenten (bei geschiedenen Müttern auch Heiratsurkunde und Nachweis der Aufhebung der Ehe) die Anerkennung der Vaterschaft notwendig. Nähere Informationen erteilt das Standesamt (Kontakte siehe unten).
Sterbeurkunde
Grundlage ist die Anzeige des Todes des Verstorbenen durch Arzt oder Ärztin. Die Todesanzeige muss am darauffolgenden Werktag beim zuständigen Standesamt eingebracht werden. Bei Todesfall in einer größeren Krankenanstalt geschieht die Übermittlung der Todesanzeige durch das Personal der Krankenanstalt, in anderen Fällen ist diese von einem/r Angehörigen abzuholen und an das zuständige Standesamt zu überbringen.
Dazu gehörig sind Geburtsurkunde, Nachweis der Staatsbürgerschaft sowie gegebenenfalls die Heiratsurkunde der verstorbenen Person. Für weitere Informationen wenden Sie sich an das zuständige Standesamt (Kontakte siehe unten).
Mehr dazu:
» Notar und Notarsuche: Hier finden Sie Rechtssicherheit
Standesämter in Wien mit Adressen
Standesamt Wien-Zentrum
Zuständig für die Bezirke 1, 4 bis 9 und 12
Wilhelm-Exner-Gasse 5, 1090 Wien
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 1 4000 09580
Standesamt Wien Simmering
Zuständig für die Bezirke: 3., 10. und 11.
Keplerplatz 5, 1100 Wien
E-Mail: sta-simmering(at)ma63.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 11580
Standesamt Wien Hietzing
Zuständig für die Bezirke: 13., 14., 15. und 23.
Hietzinger Kai 1, 1130 Wien
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 1 4000 13580
Standesamt Wien Ottakring
Zuständig für die Bezirke: 16. bis 19.
Richard-Wagner-Platz 19, 1160 Wien
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 1 4000 16580
Standesamt Wien Donaustadt
Zuständig für den 2., 20., 21. und 22. Bezirk
1220 Wien, Siebeckstraße 7
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 1 4000 22580
Einwanderung und Staatsbürgerschaft
Für alle Fragen bezüglich Einwanderung, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltstitel ist nicht das Standesamt, sondern die MA 35 zuständig.
20., Dresdner Straße 93, Block C
Telefon: +43 1 4000-3535
E-Mail: post(at)ma35.wien.gv.at
Hier kommen Sie auf die Homepage des Standesamtes Wien.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Infos auf dieser Seite wurden von uns als Hilfestellung zur Bewältigung des bürokratischen Lebens in Wien nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt.
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Was muß ich tun um meine Geburtszeit zu erfahren?
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Ich möchte gerne eine Geburtsurkunde für neue geburenes Kind ausstellen.vielen Dank
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Möchte einen Sterbefall vom März 2016 in 1010 Wien verifizieren. Ist das online möglich ?
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01. März 2015 - 14:51 Uhr
Gibt es einen Aushang wann wer heiratet im Standesamt brigittenauerplatz schon vor der Hochzeit
Redaktion
15. Jänner 2015 - 12:19 Uhr
S. g. Frau Alteneichinger,bitte wenden Sie sich an das Elisabethspital. Die Sollten die Daten gespeichert haben.Beste GrüßeRedaktion stadt-wien.at
Helga
15. Jänner 2015 - 11:15 Uhr
wie kann ich eine geburtsstunde in erfahrung bringen geburtstag war der 15.1.1959 dies war ein donnerstag und voraussichtlich im elisabethspital danke für eine auskunft
silvia treitner
16. Juli 2012 - 16:07 Uhr
s.g.damen und herren!ich habe bei der buchhaltung ma 6 den betrag von 18.60 euro überwiesen. für 2 urkunden1x heiratsurkunde1x geburtsurkundeist das schon a7uf das konto eingelangt.wann ja bitte um info. da könnten siew mir ja dann die urkunden zu kommen lassendankemfg silvia treitner