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Waffen in der Öffentlichkeit: Messerverbot geplant
Neues Gesetz soll Messer verbieten
Der Entwurf für das "Messertrage-Verbotsgesetz" liegt nun vor. Die wichtigsten Punkte finden Sie hier zusammengefasst:
Wo gilt das neue Messerverbot?
- Ortsgebiet
- bebaute Gebiete
- Parks
- Freizeitparks
- Sportstätten
- Veranstaltungen
- öffentlicher Verkehr
- Schulen
- Kindergärten
Das Gesetz betrifft grundsätzlich jedes Messer, egal wie kurz die Klinge ist. Für Taschenmesser, die mit beiden Händen geöffnet werden, soll es allerdings eine Ausnahme geben.
Darüber hinaus gilt das Messerverbot nicht bei gültigem Waffenschein, Berufsausübung oder Filmdrehs.
Der Verkauf und Transport bleiben legal. Eine wichtige Unterscheidung: Das Messer darf nicht griffbereit sein. In der Hosentasche darf man es also nicht mit sich tragen, in einem Rucksack ist es erlaubt.
Verstöße gegen das Verbot haben Geldstrafen bis zu 3.600 Euro oder sechs Wochen Freiheitsstrafe zur Folge.
Innenminister strebt bundesweites Waffenverbot an
Bisher gibt es eine Waffenverbotszone am Praterstern und Umgebung. Am Donaukanal im Bereich des Franz-Josefs-Kais galt ein Verbot von Februar 2019 bis Februar 2021. Nun ist der Reumannplatz in Favoriten aufgrund wiederholter Vorkommnisse an der Reihe.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) spricht sich außerdem für ein Waffenverbot auf öffentlichen Plätzen aus, welches Gültigkeit für ganz Österreich hätte. Er erhält Zuspruch von Grünen, SPÖ und Neos. Ein solcher Beschluss hätte zur Folge, dass Waffen außerhalb des eigenen Wohnraums nicht mehr am Körper getragen werden dürfen. Das Verbot zielt auch auf Einhand- bzw. Springmesser oder jene mit einer überlangen Klinge ab.
Waffenverbotszone in Favoriten ab Samstag
Ab Samstag, 30. März, gilt die bereits angekündigte Waffenverbotszone in Wien-Favoriten und zwar rund um die Uhr.
Der konkrete Bereich befindet sich zwischen Südtiroler Platz und Reumannplatz.
Was gilt als Waffe?
Das Innenministerium bereit derzeit in Zusammenarbeit mit der Landespolizei einen Gesetzesvorschlag vor. Dieser soll Klarheit darüber verschaffen, welche konkreten Auswirkungen ein bundesweites Waffenverbot mit sich bringt.
Es ist nicht das Ziel der Politik, Pfeffersprays zur Selbstverteidigung unter Strafe zu stellen. Dies gilt natürlich auch für neu gekaufte Küchenmesser, die lediglich nach Hause gebracht werden.
Im Waffengesetz stehen Schusswaffen im Vordergrund. Die Kategorie A definiert eindeutig verbotene Waffen, wie etwa Maschinengewehre oder Pumpguns. Dazu zählen vereinzelt auch Waffen ohne Schussfunktion, beispielsweise Schlagringe und Totschläger. Waffen der Kategorie A stehen in Österreich nicht auf legalem Wege zum Verkauf.
Unter Kategorie B finden sich Revolver, Pistolen und halbautomatische Schusswaffen. Voraussetzung, um sie zu erwerben, sind ein psychologisches Gutachten sowie eine behördliche Bewilligung (Waffenbesitzkarte). Die Waffe muss außerdem registriert werden.
Büchsen und Flinten fallen unter die Kategorie C. Personen ab 18 Jahren sind zum Kauf berechtigt, jede Waffe muss jedoch im Zentralen Waffenregister eingetragen werden. Das Mitführen beschränkt sich auf Jäger und Schützenvereine.
Was gilt bei Messern?
Nach aktuellem Stand beschränkt sich ein generelles Verbot von Messern auf wenige Ausnahmen. Nicht erlaubt sind Hieb- und Stichwaffen, die als Alltagsgegenstände getarnt sind. Bei einer Klinge im Gehstock oder Regenschirm handelt es sich in jedem Fall um eine verbotene Waffe.
Küchenmesser oder Gartenmacheten gelten nach dem Gesetz als Gebrauchsgegenstände und daher nicht als Waffe. Ihre primäre Funktion ist nicht auf Angriff oder Verteidigung ausgerichtet.
Warum sind Waffenverbotszonen überhaupt notwendig?
Messer, die keine alltäglichen Gebrauchsgegenstände sind, gelten zwar als Waffen, sind deshalb aber nicht zwangsläufig verboten. Sie können von jedem ab 18 Jahren erworben werden. Das gilt auch für Springmesser, bei denen sich die Klinge per Knopfdruck öffnet. In Deutschland ist der Besitz längst untersagt, was Innenminister Karner auch hierzulande durchsetzen will.
Auch wenn der Erwerb und das Mitführen vieler Stichwaffen keinem generellen Verbot unterliegt, darf man sie nicht überall bei sich tragen. Oft untersagt die Hausordnung von beispielsweise öffentlichen Verkehrsmitteln oder Ämtern die Mitnahme jeglicher Waffen.
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Waffenverbotszone: Was ist erlaubt?
Die Polizei darf in einer Waffenverbotszone Kleidung, Taschen oder Autos kontrollieren, falls ein konkreter Grund für einen entsprechenden Verdacht besteht.
Wer gegen das Waffenverbot in entsprechenden Zonen verstößt, kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro bestraft werden. Wiederholungstäter zahlen bis zu 4.600 Euro.
Doch es gibt auch hier einige Ausnahmen. So dürfen Menschen für die Ausübung ihres Berufs Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich tragen. Geht also ein Handwerker mit einer Eisenstange durch eine Verbotszone, gilt dies als normal und das Gesetz nimmt darauf Rücksicht.
Außerdem dürfen Sportler mit Sportgeräten, also beispielsweise Baseballspieler mit Baseballschlägern durch die Zone gehen. Wer jedoch ohne Grund mit einem Baseballschläger das Verbotsgebiet durchquert, kann angehalten und bestraft werden; das verbotene Objekt wird beschlagnahmt. Erlaubt sind auch Pfeffersprays, sofern die Person dazu berechtigt ist, diese zu besitzen und sie lediglich zu Selbstverteidigungszwecken dient.
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V
24. Mai 2024 - 11:30 Uhr
Gültiger Waffenschein? Ich kenne nur Jagdkarte, Waffenbesitzkarte oder Waffenpass.
Alle Kommentare anzeigen
10. Mai 2024 - 11:48 Uhr
Grenzschutz würde helfen.
10. Mai 2024 - 11:46 Uhr
Grenzschutz würde diese Zonen und vieles Weitere überflüssig machen.
Jo
10. Mai 2024 - 01:03 Uhr
Villeicht sollte sich der Herr Innenminister mal seine Gesetze anschaun... § 11a WaffG ist ein ganz heißer Tip... der deckt bereits alles ab (und mehr), warum diese Idee überhaupt kommt ist reiner Populismus vor den Wahlen. Ändern wird das gesetz gar nichts, da braucht man nur dach Deutschland schauen, wo noch extremere Gesetze gelten und letztes jahr war ein "Messerkriminalitäts" Rekordjahr.
Klaus
13. April 2024 - 11:53 Uhr
So ein Nonsens kann wieder mal nur von der ÖVP kommen. Reine Anlassgesetzgebung, welche die Rechte der unbescholtenen Bürger beschneidet und der Sicherheit nichts bringt. Das Fehler besteht schon darin ein Messer als Waffe und nicht als Werkzeug, wie gedacht zu sehen. Ich benutze in der Arbeit ein kleines einhändiges Taschenmesser mit nur 7,5 cm Klingenlänge zum öffnen von diversen Paketen und Plastik-Paketschnüren. Einhändig bedeutet aber nicht, dass das Messer von selbst aufspringt. Das Gesetz wird aller Voraussicht nach wieder von "Experten" gemacht, die ihr Wissen aus schlechten Filmen und einer großen Portion Aberglauben beziehen. Wichtiger wäre es, der Gewalteskalationen auf den Grund zu gehen, bzw. gewisse straffällige Personen aus dem Land auszuweisen. Eine Schande für Österreich.
Gui
03. April 2024 - 02:08 Uhr
Was für eine hirnrissige Showpolitik. Das ist nichts weiter als eine sinnlose Freiheitseinschränkung für unbescholtene Bürger, während Gewalttäter, die bereits die bestehenden Körperverletzungsverbote missachten, diese Verbote genauso ignorieren werden. Ich war immer verdammt froh in einem Land wie Österreich zu leben, wo es nicht so freiheitsfeindliche Schwachsinns-Gesetze wie in Deutschland gibt, aber dass die ÖVP das irgendwann ruinieren würde, war wohl abzusehen. Der Sicherheit bringt es exakt 0, dafür dürfen dann naturverbundene Outdoor-Typen wie ich draußen bald kein anständiges Messer mehr mitführen. Vielen Dank für diese idiotische Anlassgesetzgebung.