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Rauchverbot: Neue Einschränkungen für Raucher in Österreich
Raucher aufgepasst, neue Einschränkungen folgen. Österreich sagt den Rauchern erneut den Kampf an. Eine Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes befindet sich in finaler Abstimmung. Auch bei "Nikotinbeuteln" aka. Snooze soll es neue Regeln geben.
Anfang 2023 soll die entsprechende Novelle in Begutachtung gehen, die ein Rauchverbot dann auch auf "Kinderspielplätzen und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche" vorsieht. Das Rauchverbot in Autos, wenn Kinder im Fahrzeug sind, muss zudem künftig von Lenker oder Lenkerin "kontrolliert" werden. Bei den "Nikotinbeuteln" oder "Nikotin-Pouches" - kleine Säckchen, die im Mund konsumiert werden - gibt es in Zukunft ebenfalls Einschränkungen.
Nichtrauchergesetz: Was derzeit erlaubt und verboten ist
Absolute (ausnahmslose) Rauchverbote:
- Räumen für Unterrichts- und Fortbildungszwecke, wie z.B. Seminarräumen, Räumen für Aus- und Weiterbildung außerhalb von Schulen, Lehrsälen auf Universitäten
- Räumen für Verhandlungszwecke, wie z.B. Konferenzräumen, Gerichtssaal, Sitzungsräumlichkeiten
- Räumen für schulsportliche Betätigungen, schulischen oder solchen Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden (z.B. Schulgebäuden, Kindergärten, Horten, Turnhallen, Jugendwohnheimen, Internaten etc.), sowie auf den zugehörigen Freiflächen, also Schulhöfen, Sportplätzen und Ähnliches, etc.
- Räumen, die der Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken dienen, sowohl in Gastronomiebetrieben, als auch in anderen öffentlichen Gebäuden
- Bereichen von Gastronomiebetrieben, die den Gästen zwar zur Verfügung stehen, wo aber in der Regel nicht serviert wird, wie etwa Garderoben, Sanitärräumen, Gänge und Ähnliches; auf Freiflächen ist das Rauchen nicht verboten
- Mehrzweckhallen und Mehrzweckräumen (auch in nicht ortsfesten Einrichtungen wie z.B. Festzelten)
- Räumen, in denen Vereinstätigkeit im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt wird (beispielsweise Chor- oder Musikvereine, Sportvereine, Spielvereine etc.)
- Räumen, in denen Vereine Veranstaltungen abhalten (auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, wie etwa bei karitativen, kulturellen oder Unterhaltungsveranstaltungen)
- geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln (z.B. Zügen, Straßenbahnen, öffentlichen und privaten Reisebussen, S-Bahnen, Taxis, Mietwagen; nicht davon betroffen sind offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches)
- Privatautos, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Außderdem:
Rauchverbote bzw. Nichtraucherschutz in Hotels und Beherbergungsbetrieben (mit oder ohne Gastronomiebetrieb)
Rauchverbote bzw. Nichtraucherschutz in sonstigen "Räumen öffentlicher Orte"
Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen
Verkaufsverbot von Tabak- und verwandten Erzeugnissen an Jugendliche
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DaliDali
28. August 2023 - 16:28 Uhr
Ich finde schon das wir immer mehr zu einer Diktatur werden wo der Staat mir alles vorschreiben möchte. Auf der einen Seite wird über Cannabis Verbot diskutiert und auf der anderen Seite will man Leuten die über Jahrzehnte lang geraucht haben immer mehr das Rauchen verbieten. Jeder darf,kann und sollte selbst entscheiden dürfen was er tut und wie er es tut natürlich solange er nichts ungesetzlich es tut und vor allem solange es meinen eigenen Körper betrifft. Da wird darauf geschaut das man jetzt auch ein es oder oder der die sein kann aber selbst ich als homosexueller finde es schon unerträglich wie weit da die Regierung geht und auf der anderen Seite wird die Demokratie und Freiheit mit Füßen getreten. Vielleicht bin ich zu weit mit meinen Vergleichen gegangen.
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Jo
07. Jänner 2023 - 12:17 Uhr
Hello, So wie es einmal war!! Raucher oder Nichtraucher, das Lokal(BESITZER) kann sich SELBST ENTSCHEIDEN... dann werden wir sehen wo mehr Leute sind, zusperren müssten wahrscheinlich auch Weniger.... LG JO