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Doppelstaatsbürgerschaft: Passentzug für türkischstämmige Wiener?
Bei der letzten Wien Wahl war es ein heißes Thema: Die Doppelstaatsbürgerschaften von in Wien lebenden Türken. Derzeit wird im Magistrat eine türkische Wählerliste aus dem Jahr 2018 abgearbeitet. Diese sorgt dafür, dass hunderte Österreicher türkischer Abstammung, die eine Doppelstaatsbürgerschaft haben, ihre österreichische Staatsbürgerschaft verlieren werden. Laut MA 35 handelt es sich um „eine offizielle Liste der türkischen Wahlkommission“.
Doppelstaatsbürgerschaften sind verboten
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat besagte Listen im März 2020 als Beweismittel zugelassen. Das könnte für hunderte Menschen türkischer Herkunft, die inzwischen die österreichische Staatsbürgerschaft haben und nie auf ihre türkische Verzichtet haben, den Verlust der österreichischen nach sich ziehen.
Für das Prozedere ist Stadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) zuständig. Fall für Fall wird nun abgearbeitet, der illegale Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft zieht zwingend den Verlust der österreichischen nach sich. Überprüft werden die Fälle nun vom VwGH.
Die Wiener ÖVP meinte in einer Stellungnahme:
Doppelstaatsbürgerschaften sind grundsätzlich verboten und das vollständige Einhalten dieser Regelungen ist ebenfalls ein wichtiger Teil einer vollständigen Integrationstätigkeit.
Von der FPÖ gibt es noch keine Stellungnahme, es ist aber davon auszugehen, dass sie diese Entwicklung begrüßen. War es doch die FPÖ, die das Thema seit Jahren in die Öffentlichkeit gebracht hat.
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