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Schulstart im Herbst: Ohne Masken und Testpflicht
"Flächendeckende Schulschließungen stellen im dritten Jahr der Pandemie keine Option mehr dar", heißt es im Kapitel zu Schulen. Eine vorübergehende Schließung einzelner Klassen oder Standorte sei aber weiter möglich.
Corona-Maßnahmen in Schulen: Keine großflächigen Schließungen mehr
Die Schulen hätten in den vergangenen Jahren gelernt, mit der Pandemie zu leben, heißt es in dem Papier mit Verweis auf Maßnahmen wie zeitlich befristete Maskenpflicht oder Antigen-Schnelltests bei Infektions- oder Verdachtsfällen. Auch der Corona-Impfung komme entscheidende Bedeutung zu. Außerdem habe jede Schule ein individuelles Hygiene- und Präventionskonzept mit Regelungen etwa zum Lüften, für Schulveranstaltungen oder vorübergehendes Distance Learning.
Trotz positivem Test in den Unterricht
Auch im Bildungsbereich gelten ab Herbst die schon gängigen Verkehrsbeschränkungen, sprich: Covid-positive Lehrkräfte und Verwaltungspersonal sowie Schüler von Mittelschulen und er AHS-Unterstufe ohne Symptome müssen in den Unterricht. In diesem Fall gilt für positive Lehrer und Schüler eine FFP2-Masken-Pflicht. Die Schulen müssen den Betroffenen einen Raum für (Masken-)Pausen zur Verfügung stellen.
Vorgeben kann dies das Bildungsministerium allerdings nur bei Lehrkräften an AHS und BMHS. An den Pflichtschulen sind die Länder Dienstgeber, diese dürfen andere Regeln treffen.
Betretungsverbot für Volksschüler
Für Kinder in der Primarstufe (Volksschule) hingegen gilt im Fall eines positiven Tests – egal ob Symptome oder nicht - ein Betretungsverbot der Schule. Da davon ausgegangen wird, dass Kindern in diesem Alter keine Maskenpflicht zugemutet werden sollte und die Maske voraussichtlich nicht während der gesamten Unterrichtsdauer korrekt getragen werden wird. Das Betretungsverbot gilt in der Primarstufe auch für externe Personen. Ausgenommen davon sind Begleitpersonen für Minderjährige.
Freiwillige Tests empfohlen
Empfohlen wird vor Schulbeginn ein Corona-Test auf freiwilliger Basis. Die Schüler sollten nach Möglichkeit am ersten Schultag einen gültigen (PCR-)Test mitbringen. In der ersten Schulwoche würden die ersten drei Tage auch an den Schulen Antigen-Tests angeboten. Für die zweite Schulwoche bekommen die Schüler auf Wunsch drei Antigen-Tests für zu Hause mit.
Vier Szenarien: Fahrplan für Herbst
Im Variantenmanagementplan wird nun das konkrete Vorgehen in vier verschiedenen Szenarien definiert, von großer Bedeutung sei dabei transparente und frühzeitige Kommunikation an die Schulen. In der Vergangenheit waren neue Regelungen vielfach erst extrem kurzfristig verkündet oder Vorgaben auch innerhalb kurzer Zeit wieder verändert worden.
Als Szenario 1 ("Idealfall") wird ein Auslaufen der Pandemie angenommen: Dabei gibt es zwar viele Infektionen, aber relativ geringe Spitalsbelastung.
Szenario 2 ("Günstiger Fall") geht von einer längerfristigen Abschwächung der Pandemie aus, mit einer saisonalen Infektionswelle im Herbst/Winter 2022/23 mit Ausmaß und Schweregrad ähnlich den vergangenen Omikron-Wellen.
Für die Schulen hieße das laut Variantenmanagementplan in beiden Fällen: anlassbezogene Antigen-Schnelltests, wenn etwa ein Kind oder Jugendlicher während des Unterrichts erkrankt, und im Anlassfall zeitlich befristete Maskenpflicht am Schulstandort.
In Szenario 3 ("Ungünstiger Fall") bringt eine neue, besorgniserregende Variante eine große Infektionswelle, die bestehende Immunität der Bevölkerung und aktualisierte Impfstoffe schützen aber weiter gegen die meisten schweren Verläufe. Ab dem Übergang von Szenario 2 zu Szenario 3 sieht der Variantenmanagementplan (VMP) vor, dass alle Schüler sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal wieder einmal pro Woche PCR-testen. Schon während des vergangenen Schuljahrs haben die Schüler fast durchgängig ein- bzw. zweimal pro Woche PCR-Tests gemacht.
Beim vollen Eintreten von Szenario 3 gilt zusätzlich wieder eine generelle Maskenpflicht außerhalb der Klasse, in der Mittelstufe/AHS-Unterstufe sowie der AHS-Oberstufe und den BMHS anlassbezogen zeitlich befristet auch im Klassenraum. Ab dieser Phase können vulnerable Kinder und Jugendliche mit einem Facharzt-Attest von der Präsenzpflicht befreit werden. Ob Schulveranstaltungen wie Skiwochen, Sprachreisen oder Wandertage durchgeführt werden, wird je nach Risikobewertung am Standort entschieden.
In Szenario 4 ("Sehr ungünstiger Fall": Verstärkung der Pandemie mit sehr hoher Zahl an Infektionen und Hospitalisierungen) muss in der Unterstufe standardmäßig Mund-Nasen-Schutz getragen werden, in der Oberstufe FFP2-Maske. Mehrtägige Schulveranstaltungen mit Übernachtungen würden in diesem Fall ausgesetzt.
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M. Loinger
10. Dezember 2023 - 10:15 Uhr
Irgendwo ein Datum zu hinterlasse würde helfen, die Aktualität der Information einzuschätzen. mfg