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Ein Elektrobefund ist gesetzlich alle 5 Jahre zu erstellen
Elektrobefund: Prüfungen von Elektroinstallationen
Erstprüfung:
Bei der Errichtung, also Neuinstallation einer elektrischen Anlage ist eine gesetzliche Erstprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001, Teil 6-61 erforderlich. Die Dokumentation über diese Prüfung bzw. den Bericht erhalten Sie in Form eines Anlagenbuchs vom Errichter der Anlage.
Wiederkehrende Überprüfungen:
Bestehende Anlagen, die gewerblich genutzt werden bzw. sich in gewerblich genutzten Objekten befinden, müssen alle 5 Jahre von einem autorisierten Fachbetrieb überprüft werden.
In besonderen Fällen können von der Behörde auch kürzere Intervalle vorgeschrieben werden.
Die Dokumentation bzw. den Bericht dieser Überprüfung erhalten Sie in Form eines Elektrobefunds, der dem Anlagenbuch beizulegen ist.
Warum regelmäßige Überprüfungen so wichtig sind:
- Sicherheit und Funktionalität der Anlage
Diese können durch Abnutzungserscheinung oder Qualitätsmängel beeinträchtigt werden, aber auch durch unsachgemäße Veränderungen durch Dritte. - Schutz vor Unfall und Bränden
- Schutz von Leben und Werten
- Einhaltung der gesetzlichen Prüfungsfristen
- Einsparung von Energiekosten
Im Zuge der Überprüfung können auch mögliche Einsparpotentiale der Anlage aufgezeigt werden. - Vermeidung von Betriebsunterbrechungen bzw. Stillstandszeiten
Konzessionierte Elektrounternehmen für Ihren Elektrobefund - stadt-wien.at stellt vor:
Elektrobefund und Anlagenbuch
Was ist ein Anlagenbuch?
Als Anlagenbetreiber benötigen Sie ein Anlagenbuch. Es enthält die Befunde über die Ergebnisse von Prüfungen. Sie erhalten es bei der Neu-Installation bzw. Errichtung einer elektrischen Anlage vom Errichter der Anlage, inkl. Einweisung und vollständiger Dokumentation (Erstprüfung).
Diese Erstprüfung definiert die Mindestanforderungen für alle folgenden Prüfungen, durchzuführen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001, Teil 6-62.
Was ist ein Elektrobefund?
Eine Elektrobefund ist eine Prüfung bzw. der Prüfungs-Bericht von elektronischen Anlagen gemäß den Vorschriften der E 8001 zur:
- Zustands-Feststellung der elektrischen Anlage (Sicherheit und Funktionalität), inkl. Besichtigung, Erproben und Messen.
- Die Dokumentation dieser Prüfung, der Elektrobefund, ist dem Anlagenbuch, das bei der Errichtung bzw. Erstprüfung der Anlage erstellt wurde, beizulegen.
Wann bzw. wie oft muss ein Elektrobefund gemacht werden?
- Bei wiederkehrenden Prüfungen – allgemeiner Prüfungsintervall für elektrische Anlagen ist 5 Jahre, je nach Beanspruchung kann dieser Intervall auch länger oder kürzer sein.
- Bei außerordentlichen Prüfungen – z.B. falls kein Anlagenbuch vorhanden ist
- Bei wesentlichen Erweiterungen der Anlage
- Bei Änderungen der Anlage
Was tun, wenn bei einer bestehenden Elektroanlage kein Anlagenbuch vorhanden ist?
Ist kein Anlagenbuch bei der Errichtung gemacht worden oder vorhanden, so muss ein Ersatz-Anlagenbuch erstellt werden.
Ich habe ein Einfamilienhaus? Wie ist das da?
Wohnhäuser gelten als Endverbraucheranlagen. Außer der Erstprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001, Teil 6-61 gibt es hier keine weitere gesetzliche Überprüfungspflicht.
Wie ist das bei einer Mietwohnung – brauche ich hier auch einen Elektrobefund?
Vermieter sind seit 2010 verpflichtet, bei einer „Vermietung der Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG“ dem neuen Mieter einen Elektrobefund (E-Befund) vorzulegen. Dieser stellt sicher, dass die elektrische Anlage den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht.
Kurz gesagt, jeder neue Mieter kann diese dementsprechende Dokumentation der Prüfung (Elektrobefund), in der die Prüfung bestätigt wird verlangen. Wird ein solcher Befund dem neuen Mieter nicht vorgelegt, kann der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage ordnungsgemäß funktioniert.
Elektrobefund erstellen lassen
Einen Elektrobefund erhalten Sie nur von konzessionierten Elektrotechnikern, diese sind auch kompetente Partner im Bereich:
- Neuinstallationen – von der Planung der Elektroanlage bis hin zur Durchführung
- Erweiterung von Elektroinstallationen
- Aus- und Umbau von Elektroinstallationen
- Überprüfung von bestehenden Elektroinstallationen (Elektrobefund)
Die Elektroinstallationsunternehmen bieten Privat- wie auch Firmenkunden umfangreiche Dienstleistungen zu fairen und transparenten Preisen in den Bereichen:
- Elektrobefund
- SAT Anlagen Bau
- Erdung von Anlagen / Blitzschutz
- Elektrotechnik
- Elektroinstallation
- Klingel- und Briefkasten-Anlagen
- Alarmanlagenbau
Elektrounternehmen in Wien und Umgebung, die einen Elektrobefund bzw. ein Anlagebuch erstellen
LR Elektroinstallation und Alarmanlagenbau
2326 Lanzendorf, Raiffeisenstr. 14
Ansprechpartner: Robert Lakatos
Tel: +43 01 9610198
E-Mail: elektro.lakatos(at)gmx.at
Elektro Bostelmann Service GmbH

1110 Wien, Brehmstraße 12/2B
Tel.: +43 1 61 61 500 0
Email: service(at)bostelmann.at
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Andreas
02. März 2023 - 16:37 Uhr
Gibt es ein Firmenverzeichnis über Elektriker, die einen Elektrobefund ausstellen dürfen? Darf dies jeder Elektriger tun - z.b. eine e.U. Firma, welche erst heuer im Jänner gegründet, bzw neugegründet wurde?
Alle Kommentare anzeigen
Brigitta
14. Juli 2021 - 11:38 Uhr
Wer übernimmt in einem Mietobjekt die Kosten für die neuerliche Überprüfung nach dem Ablauf von 5 Jahren?
Redaktion
11. November 2019 - 17:44 Uhr
S.g. Frau Fischer,Bei einer Eigentumsanlage ist für den allgemeinen Bereich ein Elektrobefund notwendig. Sobald Wohnungen vermietet werden, muss auch hier ein Elektrobefund erstellt werden. Grundsätzlich ist es ratsam, die Elektroinstallationen regelmäßig überprüfen zu lassen, zu Ihrer eigen und Ihrer Lieben Sicherheit. Ein zertifiziertes Elektroinstallationsunternehmen ist Ihnen gerne mit Rat und Tat behilflich.MfG aus der Redaktion
Bea
29. August 2019 - 13:56 Uhr
Auf meine Anfrage vom 17.7. 2019 habe ich bis heute keine Antwort erhalten? Dabei ist die Frage so einfach: Muss ein Anlagenbuch auch für eine größere Eigentumsanlage geführt werden? Weder die WKO noch die Stadt Wien weiß eine Antwort?!
Bea
17. Juli 2019 - 14:19 Uhr
Wer ist für die Wiederbeschaffung und Bezahlung des Anlagenbuches verantwortlich. Die seit Anbeginn für uns tätige Hausverwaltung streitet ab, das Anlagenbuch jemals im Besitz gehabt zu haben. Die Anlage ( 56 Eigentumswohnungen in Reihenhäusern) besteht seit 1986. Die Anwältin der HV . Metzger behauptet überhaupt, dass ein Anlagenbuch nicht notwendig ist. Wer haftet? Kann man oder soll man auf Ersatz klagen? Danke für Ihre Antwort
Manuel
23. Oktober 2018 - 07:50 Uhr
Gerne würde ich ergänzen das 5 Jahre so zum schreiben oke ist, nur gering belastete Elektroanlagen sind nur alle 10 Jahre zu Prüfen, und zu geringen Stromnutzungen wird heutzutage schon ein Wohnhaus gezählt, da Betriebe weitaus höhere Belastungen als Wohnhäuser, meistens, haben!
kurt
13. April 2017 - 09:25 Uhr
Aber hallo??? wie wäre es mit lesen, endverbraucher Anlagen sind nur bei neuübergabe zu prüfen.
Charlie
09. Dezember 2016 - 22:18 Uhr
Aber hallo??? Wieso sagt einem das niemand??? Ich habe heute per Zufalll von einem Kunden vom Elektrobefund erfahren. Ich bewohne meine Hauptmietwohnung seit 1999 und habe bislang noch nie was davon gehört. Meine Gastherme wird regelmäßig gewartet, vom Elektrobefund, der seit 2012 Pflicht sein soll, habe ich heute zum ersten Mal gehört!!