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Zweitwohnsitzabgabe: Zweitwohnsitz kostet künftig bis zu 550 €
Im Rahmen der Arbeitsgruppe "Entbürokratisierung und Abgabenüberprüfung" hat die Fortschrittskoalition einen Konsens über die Einführung einer Zweitwohnungsabgabe für Nicht-Wiener*innen erzielt. Nach der Klärung der Modalitäten wird der Gesetzesentwurf zur Begutachtung eingereicht. Mit diesem Schritt schließt sich die Stadt Wien anderen Bundesländern an, die bereits ähnliche Modelle erfolgreich implementiert haben. Niederösterreich hat erst kürzlich eine Zweitwohnsitzabgabe in Erwägung gezogen.
Die Zweitwohnungsabgabe wird ab dem Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2025 für Personen fällig sein, die einen Zweitwohnsitz in Wien haben, jedoch ihren Lebensmittelpunkt in einem anderen Bundesland haben. Die Begutachtungsphase erstreckt sich bis zum 19. Jänner 2024, und die endgültige Entscheidung über die Abgabe soll im ersten Halbjahr des nächsten Jahres getroffen werden.
Mit diesem Schritt beabsichtigt die Stadt Wien, die Verwaltung zu optimieren und Ressourcen effizienter einzusetzen, während sie gleichzeitig einer Entwicklung folgt, die bereits von anderen Regionen des Landes aufgegriffen wurde.
Zweitwohnsitz in Wien kostet künftig bis zu 550 €
Das Tarifsystem der Zweitwohnungsabgabe richtet sich nach der Quadratmetergröße der jeweiligen Wohnung, für die die Abgabe zu entrichten ist. Die Abgabe wird einmal jährlich pro Wohnung erhoben. Abgabepflichtige Wohngemeinschaften müssen daher den Betrag nur einmal im Jahr entrichten, unabhängig von der Anzahl der dort gemeldeten Personen. Die jährlichen Grundbeträge gestalten sich wie folgt:
- bis 60 m²: 300 €
- bis 130 m²: 450 €
- über 130 m²: 550 €
Ausnahmen der neuen Abgaberegelung
Die Grundbeträge werden durch verschiedene Zu- und Abschläge ergänzt, um die verschiedenen Lagen und Zustände der Wohnungen bestmöglich in der Abgabe zu berücksichtigen. Auch die Anzahl der Zweitwohnungen spielt bei der Berechnung eine Rolle. Zum Beispiel ist für jede zweite und jede weitere Wohnung ein Zuschlag von 50% vorgesehen. Abschläge hingegen gelten beispielsweise für Wohnungen ohne Stromversorgung.
Die Zweitwohnungsabgabe sieht außerdem verschiedene Ausnahmen vor. Dazu zählen unter anderem:
- Studierendenheime
- Pensionist*innenwohnhäuser
- Pflegewohnhäuser
- Arbeitnehmer*innenwohnheime
Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass bestimmte Wohnformen und -einrichtungen von der Abgabe befreit sind und soziale Belange angemessen berücksichtigt werden.
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Arbeiter
02. April 2024 - 12:27 Uhr
Die fettgefressenen Roten kassieren offenbar bei den Kleingärten und zocken die Arbeitnehmer aus den Bundesländern vermutlich schamlos ab. Die haben scheinbar nie genug.