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Neue Wiener Bauordnung: Mehr Schutz für alte Gebäude
Einer der großen Projekte der neuen Wiener Stadtregierung ist die umfassende Novellierung der Wiener Bauordnung. Ein Teil davon, nämlich die Maßnahme, den Abriss von Gebäuden die vor 1945 errichtet wurden bewilligungspflichtig zu machen, soll um ein halbes Jahr vorgezogen werden. Anstatt wie ursprünglich geplant im Jänner 2019, soll diese Regelung bereits im Juli 2018 Inkraft treten.
Mehr Abbruchanträge vor Gesetzesänderung?
Im April wurde die neue Novelle der Bauordung erstmals präsentiert. Nun wurde jedoch von der SPÖ und den Grünen ein Initiativantrag eingereicht, der das Gesetz vorziehen sollte, um sie noch vor Monatsende im Gemeinderat zu beschließen. Ausschlaggebend dafür dürfte die Befürchtung gewesen sein, dass die verbleibende Zeit bis zum Eintreten der neuen Regelung noch genützt werden könnte, um vermehrt Abbruchanträge für Gründerzeithäuser einzubringen. Ob dies der Fall ist, wurde noch nicht bekannt gegeben, dennoch ist klar, dass mit dem Vorgreifen eine präventative Maßnahme gesetzt wurde.
Antrag auf Abbruch
Die Maßnahme soll dadurch erfolgen, dass die Formulierungen im Paragraph 60 konkretisiert und damit verschärft wird. Dabei kommt vor allem der MA 19 eine wesentliche Rolle zu. Jener Paragraph regelt, welche Bewilligung von welcher Behörde benötigt wird, um den Abbruch eines Gebäudes durchführen zu können. Künftig müssen Bauherren, welche eine bestimmte Schutzzone, oder ein Gebäude das vor dem 1.1.1945 errichtet wurde abreißen wollen, mindestens vier Wochen vor dem geplanten Abbruch schriftlich bei der Baubehörde MA 37 einen Antrag stellen. Außerdem müssen die Bauherren vorher noch eine Bestätigung von der MA 19 einholen, in der sichergestellt wird,
"dass an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht".
Was ist eine Schutzzone?
Interessant ist der Begriff der "Schutzzone", der im Paragraph 9 erwähnt wird. Denn damit sind jene Gebäudeformationen gemeint, die zusammen ein Ensemble bilden, das aus künstlerischen, historischen oder kulturellen Gründen relevant ist und zu welchem auch Gebäude gehören könnten, die zwar als Einzelobjekte nicht in die Kategorie der schützenswerten Gebäude fallen, aber als Teil der Schutzzone nicht einfach entnommen werden dürfen.
Was das Stellplatzregulativ anbelangt, so zeigt sich die neue Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal gesprächsbereit. Denn auch hier ist laut neuer Bauordnung ein neuerlicher Eingriff geplant. Denn von Seiten der Oppostion und Bauträgern wird eine Liberalisierung bei der Verpflichtung zur Schaffung weiterer PKW-Stellplätze gefordert.
Weiterführende Links:
wien.gv - Schutzzone am Plan ansehen
Aktion 21 - Bürgerinitiative: Abbruch Döblinger Hauptstraße 40
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