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In Österreich wird die Sterbehilfe erlaubt
Der österreichische Verfassungsgerichtshof kippte vor einigen Monaten die Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid. Dieses Urteil ist als bahnbrechend und als historisch zu bewerten, auch wenn es zahlreiche Diskussionen nach sich zieht.
Gegner wie die katholische Kirche, oder auch Vertreter der ÖVP sprechen sich gegen Tötung auf Verlangen aus.
80% der Österreicher für Sterbehilfe
Nun gibt es eine repräsentative Umfrage, mit dem Ergebnis, die Mehrheit der Österreicher spricht sich für Sterbehilfe aus. Die Österr. Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) hat über das Meinungsforschungsinstitut INTEGRAL 1000 ÖsterreicherInnen (16-69 Jahre, 2 Wellen), über ihre Einstellung zur Sterbehilfe befragt.
Die Ergebnisse hätten nicht deutlicher in Richtung Selbstbestimmungsrecht am Lebensende gehen können: 80% finden die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gut, wonach das Verbot der „Hilfe bei der Selbsttötung“ gegen das Selbstbestimmungsrecht verstößt und damit verfassungswidrig ist.
Womit ab 1.1.2022 Sterbehilfe in Österreich grundsätzlich erlaubt ist. - Eine klare Zustimmung, die über das ganze Bundesgebiet in allen Bildungs-, Einkommensschichten und Altersgruppen annähernd gleich hoch ist. (Quelle: APA)
Nur 9 Prozent der Österreicher halten an dem Verbot der Sterbehilfe, einem Gesetz aus dem Jahr 1934, fest. Jeder zweite Befragte kann sich vorstellen, Sterbehilfe selbst in Anspruch zu nehmen.
Die Politik ist am Zug
Nun geht es darum, wie die Politik diesem Wunsch entsprechen kann. Dazu die Verfassungsministerin Karoline Edtstadler von der ÖVP:
„Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass niemand den Wert seines Lebens infrage stellen muss. Daher wird geprüft, welche gesetzlichen Schutzmaßnahmen notwendig sind.“
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes
Tötung auf Verlangen bleibt zwar weiterhin strafbar, es sei jedoch verfassungswidrig, jede Art zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten.
Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens, als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben.
Die Regelung tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.
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