Twin City Liner
ÖGK-Beschluss: Erhöhung von Krankengeld und Kostenzuschüssen für Versicherte 2023
Es gibt mehr Geld für die rund 7,4 Millionen Versicherten: Die Österreichische Gesundheitskasse, Österreichs größter Sozialversicherungsträger, erhöht mit kommendem Jahr das Krankengeld sowie die Kostenzuschüsse. Während das Krankengeld einmalig um 5,8 Prozent angehoben wird, geht die beschlossene Aufstockung der Kostenzuschüsse sogar über den üblichen Anpassungsfaktor hinaus, zusätzlich gibt es drei Prozent als Vorleistung.
Grund für die Anpassung ist die hohe Inflation, die auch vor dem Gesundheitssystem nicht haltmache. Ziel der Maßnahmen sei es, die Versicherten finanziell zu entlasten und zu unterstützen.
Die Kostenzuschüsse für diese Leistungen werden ab 1. Jänner 2023 angepasst:
- Ambulanz- und Pflegekosten (inklusive der medizinischen Hauskrankenpflege)
- Tumorbehandlungen
- FSME-Impfungen
- Reise- und Transportkosten
- Spezielle Fälle von Zahnbehandlungen, z.B. kleine kieferorthopädische Behelfe
Stipendium gegen Ärztemangel
Neben der Erhöhung des Krankengelds und der Kostenzuschüsse wurden von der ÖGK weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung von Versicherten beschlossen: Neu sollen ein österreichweiter Gesamtvertrag für Augenoptik sowie ein Digitalisierungsprogramm zur Modernisierung der Organisation kommen. Darüber hinaus umfasst der Beschluss der ÖGK auch ein neues Stipendium für künftige Kassenärzte.
Das Stipendium soll möglichst früh einen Anreiz für Studierende schaffen, den Beruf des Kassenarztes zu ergreifen, um dem Nachbesetzungsproblem bei Vertragsarztstellen entgegenzuwirken. Der ÖGK-Beschluss sieht vor, dass ab dem Sommersemester 2023 bis zu 50 Studenten der Humanmedizin an öffentlichen Universitäten für maximal 42 Monate finanziell unterstützt werden. Folgende Voraussetzungen gelten für die Gewährung des Stipendiums:
- Die angehenden Mediziner befinden sich mindestens im dritten Studienjahr und müssen einen günstigen Studienerfolg nachweisen.
- Die Stipendiaten verpflichten sich, binnen sechs Monaten nach dem Ausbildungsabschluss mindestens fünf Jahre lang als Kassenvertragsarzt in einer Bedarfsregion zu arbeiten beziehungsweise sich in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens fünf Mal für eine entsprechende ausgeschriebene Stelle zu bewerben.
► Sie benötigen finanzielle Unterstützung während der Ausbildung? Lesen Sie auch unseren Artikel zur Wohnbeihilfe!
weitere interessante Beiträge
Hinterlassen Sie einen Kommentar!