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Neue E-Card ab 2020 mit Foto
Erst vor wenigen Monaten sorgte ein Fall aus Tirol für Schlagzeilen: Eine 84-Jährige lieh sich die E-Card ihrer Tochter aus, um eine Operation und die darauffolgenden Reha-Maßnahmen finanzieren zu können. Mit derartigen Betrugsfällen soll künftig Schluss sein. Denn die E-Card erhält ab 2020 Fotos der Inhaber.
Bereits 2017 wurde diese Neuerung vom Nationalrat beschlossen. Zwar seien Betrugsfälle eher selten, 2017 zählte man insgesamt zehn, dennoch sollen auch diese künftig verhindert werden.
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Schwarz-Weiß Fotos kommen aus Registern
14 Jahre nach der Einführung der E-Card erlebt sie jetzt also eine Umgestaltung. Das Foto soll in schwarz-weiß aufgedruckt werden und so groß sein wie jene Bilder auf dem Personalausweis. Durch eine spezielle Lasergravur werden die Fotos so angebracht, dass sie weder verfälscht noch abgelöst werden können. Aufwand für den Nutzer bedeutet die Änderung aber nicht.
Denn die Fotos werden aus den heimischen Registern entnommen – verwendet werden etwa Fotos vom Reisepass oder Führerschein. So sind etwa 80 Prozent der E-Card-Besitzer abgedeckt. Der Rest soll künftig per Verordnung zur Einbringung eines Fotos aufgefordert werden. Wer dies nicht macht, dem wird ab 2020 keine neue E-Card mehr ausgestellt. Von der Fotopflicht befreit sind allerdings Kinder unter 14 Jahren. Grund dafür ist die mögliche rasche äußerliche Veränderung bei ihnen.
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Wem sein Passfoto oder Führerscheinfoto nicht gefällt, hat übrigens leider keine andere Wahl. Welches Bild verwendet wird, ist gesetzlich vorgegeben, Alternativen können nicht eingeschickt werden.
Auslieferung bis 2023
Auch neu bei den künftigen E-Cards sind UV- und Infrarot-Farben, die bestimmte Schriftzüge wie das Logo der Sozialversicherung erst unter UV-Licht sichtbar machen. Neue Schutzmuster und ein spezielles Druckverfahren sollen mögliche Kopien verhindern.
Die vollständige Auslieferung der neuen E-Cards soll übrigens bis Ende 2023 abgeschlossen werden.
Alle weiteren Infos auf der Webseite der E-Card
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