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Stopp für Kleingarten-Verkauf
Der entsprechende Beschluss soll am 8. Februar gefasst und bei der kommenden Gemeinderatssitzung am 25. Februar 2021 beschlossen werden.
Der Verkaufsstopp solle die Nutzung der Kleingärten auch für kommende Generationen garantieren sowie Spekulationen aufgrund steigender Bodenpreise frühzeitig verhindern.
„Mit dem Verbleib der Grundstücke im städtischen Eigentum können wir verhindern, dass Kleingärten zu Luxusimmobilien werden, die sich kein normaler Mensch mehr leisten kann“, betont Gemeinderat Georg Prack (Grüne).
Ausnahmen bis Ende 2021
Derzeit besitzt die Stadt Wien 13.805 Kleingärten mit einer Gesamtgröße von etwa 5,4 Millionen Quadratmetern. 5.363 wurden seit 1993 bereits verkauft. Die bisherige Regelung sah vor, dass die Kleingärten an Generalpächter verpachtet wurden, der diese dann unterverpachtet. Die Unterpächter waren bisher dazu befähigt, die Gärten auch zu kaufen.
Die Wartelisten werden laut den Vereinen immer länger, die Pacht der begehrten Flächen und Häuser werden jedoch meistens innerhalb der Familien weitergegeben. Nur wenn Familienmitglieder verzichteten, kamen auch andere zum Zug.
2021 soll der Verkaufsstopp auch für eine gerechtere Verteilung sorgen. Ausnahmen, etwa wenn nachweislich bis 31. Jänner Vorbereitungen für den Kauf getroffen wurden, sollen jedoch noch bis Ende des Jahres gelten. Ausgenommen sind außerdem Kleingartenanlagen, wo bereits mehr als 80 Prozent der Gärten verkauft wurden.
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