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Flughafen Wien startet mit Gesichtserkennung
Derzeit werden die ersten 25 E-Gates am Flughafen Wien Schwechat an drei Standorten aufgestellt, sowohl bei Einreise, als auch Ausreise. Ab Dezember werden hier nicht nur die Pässe der Passagiere, sondern auch deren Gesichter per Kamera gescannt und so eine automatisierte Grenzkontrolle durchgeführt.
"Jetzt werden die ersten Systeme installiert und getestet - in Einzelfällen kann das auch mit Passagieren passieren. Noch können Passagiere aber nicht zwischen E-Gates und herkömmlichen Grenzkontrollen wählen, das wird dann ab Anfang Dezember möglich", so Peter Kleemann, Pressesprecher Flughafen Wien Schwechat.
Hintergrund für die Einführung der E-Gates war eine Änderung im Schengener Grenzkodex. Diese Änderung sieht vor, dass ab nun, nicht nur Daten von Bürgern aus Ländern außerhalb der EU, sondern auch EU-Bürger bei der Einreise in die EU lückenlos mit dem Schengener Informationssystem abgeglichen werden müssen.
Gesichtsscan am E-Gate
Unter der Leitung des AIT Austrian Institute of Technology wurde im nationalen Sicherheitsforschungsprojekt „Future Border Control“ ein sicheres, effizientes und zugleich benutzerfreundliches automatisiertes Grenzkontrollsystem für die Einreise am Flughafen Wien entwickelt. Bei der neuenForm der Sicherheitskontrolle wird zuerst der Pass, beziehungsweise das Passfoto gescannt. Das E-Gate liest das Foto ein, während gleichzeitig eine Kamera das Gesicht des Passagieres vermisst. Mittels einer Software werden die Aufnahmen abgeglichen und im Schengen-Informations-System geprüft, ob nach der betreffenden Person gefahndet wird. Im Zweifels- oder Fahndsungsfall können Polizisten eingreifen, die im E-Gate-Bereich stationiert sind.
Insgesamt will der Flughafen 50 E-Gates aufstellen, Kostenpunkt laut Wien Schwechat: fünf Millionen Euro. Ob es nun durch die E-Gates zu kürzeren Wartezeiten kommen wird, ist fraglich. Denn die herkömmlichen Grenzkontrollen wird es weiterhin geben und die Nutzung der E-Gates soll freiwillig erfolgen. Wer sich also mit einer automatisierten Kontrolle nicht anfreuden kann, der kann weiterhin einen der von Mitarbeitern besetzten Schalter benutzen.
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