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Unstimmigkeiten bei Gastronomiepläne im Schwarzenberggarten
Läuft der Schwarzenberggarten Gefahr, durch einen geplanten Schanigarten verschandelt zu werden? Wenn es nach den organisationen "Initiative Denkmalschutz (IDMS) und der Österreichischen Gesellschaft für historische Gärten (ÖGHG) geht, orten diese in den Plänen des Salm Bräus, das Belvedere Stöckl und den umliegenden Garten gastronomisch zu nützen, einen Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz.
Salm Bräu plant Brauereiprojekt in Schwarzenberggarten
Die Hintergründe: eigentlich befindet sich das Palais Schwarzenberg und die dazugehörige Parkanlage ("Schwarzenberggärten") im Besitz der Familie Schwarzenberg. Die Baurrechte für das Areal dass an den Belvederegarten grenzt hat jedoch der Gastronomiebetrieb Salm Bräu. Dieser plant nun, das seit 20 Jahre brachliegende Belvedere-Stöckl in ein Restaurant sowie eine Brauerei umzugestalten. Die Genehmigung für den Bau wurde bereits erteilt, kommenden Sommer soll das Restaurant eröffnet werden: An das Gebäude soll ein Zubau erfolgen, der rund 280 Gästen Platz bietet, außerdem soll ein Gastgarten zusätzliche 380 Plätze bereitstellen.
Protest von der IDMS und dem ÖGHG
Diese Pläne sind vor allem dem IDMS und dem ÖGHG ein Dorn im Auge. In einer Presseaussendundung orten sie einen Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz, da ein schwerer Eingriff in das Erscheinungsbild des Gartens des Palais Schwarzenberg erfolgen würde. Kritisiert wird vor allem, dass der Ausbau weite Teile des Areals in Anspruch nehmen würde. Dies sei nicht zu tolerieren, insbesondere da sich der Garten in einer Schutzzone befinden würde, nämlich dem Kerngebiet des UNESCO-Weltkulturerbes "Historisches Zentrum von Wien". Dazu kommt noch, dass es sich beim Schwarzenberggarten um ein Parkschutzgebiet handeln würde. Ob der Protest der beiden Organisatoren erfolgsversprechend ist, ist eher fraglich: denn obwohl der Garten des Palais Schwarzenberg zu den bedeutendsten historischen Arealen Wiens gehört, ist das Gelände selbst nicht unter Denkmalschutz.
Bundesdenkmalamt sieht keinen Regelverstoß
Grund dafür: Zwar wurde das Gebäude samt Gartenanlage bereits 1923 unter Denkmalschutz gestellt, allerdings wurde dieser Beschluss 1964 wieder revidiert. Das Argument: Die gestaltete Natur in einer Gartenanlage kann nicht als von Menschen erschaffene Materie gewertet werden und deshalb nicht unter Denkmalschutz gestellt werden. Zwar wurde mit einer Novellierung des Denkmalschutzgesetzes die Möglichkeit geschaffen, Areale und Parkanlagen unter Denkmalschutz zu stellen, allerdings wurden die Voraussetzungen hierfür vom Eigentümer noch immer nicht geschaffen.
Das Bundesdenkmalamt verweist, dass in diesem Fall kein Gesetzesbruch erfolgen würde, da die historischen baulichen Elemente, wie die Wege, die historischen Wegsysteme, die unterirdischen Wasserleitungen und die Strukturelemente der oberen Kaskade erhalten bleiben. "Bei den Freiflächen und dem Naturraum sind uns leider die Hände gebunden“, bedauert Prof. Dr. Barbara Neubauer, Präsidentin des Bundesdenkmalamtes.
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Res
19. November 2018 - 16:39 Uhr
Hm und was hat der Herr Fischer von Erlach mit der Gartengestaltung im Palais zu tun?
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Lucas von Hildebrandt und
07. Mai 2018 - 10:14 Uhr
Die um 1720 angelegten Terrassen des Gartens (Architekten: Lucas von Hildebrandt und Fischer von Erlach) sind SEHR WOHL von Menschen geschaffene Materie und stehen deshalb UNTER DENKMALSCHUTZ. Das Denkmalamt soll endlich VERANTWORTUNG übernehmen!