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Ab 1. November gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz

Großer Seminartisch mit Bürosesseln vor Glasfront.
© Pixabay | Auch im Büro gilt ab 1. November die 3G-Regel.

Jetzt ist es fix: Getestet, geimpft und genesen gilt ab 1. November 2021 auch für den Arbeitsplatz, wenn der physische Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Bis 14. November gibt es eine Übergangsfrist. Danach drohen Strafen für Arbeitgeber und -nehmer.

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Das sieht die 3. Corona-Maßnahmenverordnung vor:

Wer im Zuge seiner Arbeit mit Kunden oder Kollegen in Kontakt gerät, muss ab 1. November einen 3G-Nachweis vorzeigen. Ausgenommen sind etwa LKW-Fahrer, die alleine in ihren Fahrzeugen sitzen.

Gleichzeitig fällt für alle Arbeitnehmer mit 3G-Nachweis die Maskenpflicht. Eine Übergangsfrist bis inkl. 14. November erlaubt es Arbeitnehmern ohne 3G-Nachweis mit FFP2-Maske zu arbeiten.

Für die 3G gilt:

  • Geimpft: bis max. 360 Tage ab der Zweitimpfung
  • Genesen: bis 180 Tage nach durchlaufener Infektion
  • Getestet: Antigentest: max. 24 Stunden
                   PCR-Test: max. 72 Stunden
  • Sonderfall Wien: Es gelten nur PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind.

Die neue gesetzliche Grundlage aus dem Gesundheitsministerium wurde bereits vom Nationalrat beschlossen und dürfte auch vom Bundesrat abgesegnet werden. Die SPÖ drohte zunächst das Gesetzesvorhaben im Bundesrat zu blockieren, konnte aber in Verhandlungen umgestimmt werden.

Betriebliche Covid-Testungen bleiben gratis

Eine Bedingung für die Zustimmung der SPÖ war das Weiterbestehen der Gratistests. Die Finanzierung der betrieblichen Testungen ist nun vorerst bis Ende März 2022 gesichert und somit wird die Verordnung für die kommenden Tage erwartet. Die Bundesregierung erhofft sich von der Maßnahme einen weiteren Impfanreiz.

Aktuelle Infos zu weiteren Coronamaßnahmen gibt's hier.

Was passiert bei Nichteinhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz?

Verantwortlich für die Einhaltung der 3G-Regel sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Die Kontrolle obliegt allerdings dem Arbeitgeber. Diese Kontrollen können auch nur stichprobenartig erfolgen. Wer künftig ohne "grünen Pass" in der Arbeit erscheint, muss mit Konsequenzen rechnen.

Die Strafen bei Nichteinhaltung belaufen sich laut dem Covid-Maßnahmengesetz für Arbeitnehmer auf bis zu 500€, für Arbeitgeber auf bis zu 3.600€.

Arbeitnehmer, die sich weder impfen noch testen lassen wollen, können ab dem 15. November ohne Entgeltfortzahlung nach Hause geschickt werden. Unklar ist, wie mit 3G-Verweigerern umgegangen wird, wenn Homeoffice möglich ist. Eine Kündigung ist als letzte Konsequenz möglich, eine fristlose Kündigung sei jedoch nicht gerechtfertigt.

Übrigens: Hier finden Sie Impfstraßen und Testmöglichkeiten in Wien!

Wie funktioniert 3G am Arbeitsplatz in anderen Ländern?

Italien führte am 15. Oktober die 3G-Regel ein. Im Anschluss an die Einführung der Maßnahme ließen sich mehr Menschen impfen, als in den Wochen davor. Es kam aber auch zu landesweiten Protesten, da die Coronatests für all jene, die nicht geimpft oder genesen sind, kostenpflichtig sind.

Auch in Slowenien gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Hier reicht allerdings ein Antigen-Selbsttest und die Beschäftigten müssen sich nur einmal pro Woche testen. Die Testkosten übernehmen die Arbeitgeber. Die Maßnahmen führten auch bei der slowenischen Bevölkerung zu einer Erhöhung der Impfbereitschaft.

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