Soziales & Bürokratie
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Schanigärten dürfen auch diesen Winter geöffnet bleiben
Wiens Sommerschanigärten dürfen diesen Winter geöffnet bleiben. Das gaben Stadt und Wirtschaftskammer am Sonntag bekannt. Alle Gastronomen, die diesen Sommer einen Schanigarten aufgestellt haben, dürfen diesen bis 28. Februar 2023 weiternutzen - sofern sie einen Antrag dafür stellen. Außerdem ersparen sich die Betriebe Kosten für Abbau, Wiederaufbau und Lagerung des Schanigartens.
Schanigarten muss beantragt werden
Anträge für einen Schanigarten können per Mail an das für den Betrieb zuständige MBA oder online gestellt werden. Die Möglichkeit der Schanigarten-Verlängerung gilt nur für diesen Winter.
Zuständige Stellen:
- Für Schanigärten im 1. und 3. bis 8. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 1., 8. Bezirk
- Für Schanigärten im 12. bis 17. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk
- Für Schanigärten im 2., 10., 11. und 23. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk
- Für Schanigärten im 9. und 18. bis 22. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk
*Alle Angaben ohne Gewähr - die offizielle Stelle für diese Angelegenheit ist die Stadtverwaltung Stadt Wien.
Der Betrieb eines Schanigartens ist auch im Winter nicht kostenlos. Die Abgabenhöhe ist gleich hoch wie im Sommer und beläuft sich je nach Lage auf 20,70 Euro, 10,40 Euro oder 2,10 Euro pro Quadratmeter und Monat. Heizstrahler kosten pro 4 Kilowatt (kW) Nennanschlussleistung 58,90 Euro pro Jahr.
Auch Heizschwammerl werden genehmigt
Damit die Gäste der Schanigarten nicht frieren ist es erlaubt, elektrisch betriebene Heizstrahler aufzustellen. Diese sorgen trotz karger Witterung für die passende Temperatur im Außenbereich.
Die Heizstrahler müssen von den Gastronomen jedoch gesondert beantragt werden.
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