Abschleppdienst: Fahruntaugliches Auto sicher transportieren

Kaputtes Auto auf Straße mit sorgenvollem Mann der telefoniert
Keine Sorge! Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ihr Auto von der Straße zu holen.

Abschleppdienst für Wien, Nö und Bgld., Pannendienst für jede Auto Marke. Hier finden Sie Infos was man tun kann. Außerdem stellen wir Ihnen ein junges Unternehmen vor, dass Ihnen in dieser Angelegenheit einen günstigen und verlässlichen Rund-um-Service bietet.

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Auto Panne oder Unfall? Das ist zu tun

Ihr Fahrzeug steht, nichts geht mehr? In einer solchen Situation gilt es immer einen kühlen Kopf zu bewahren:

  1. Sofort Warnblinkanlage einschalten
  2. das Fahrzeug, wenn möglich noch von der Fahrbahn lenken (auf den Pannenstreifen)
  3. Sicherheitsweste anziehen
  4. Unfallstelle absichern und Warndreieck aufstellen, 200 - 400 Meter vom Fahrzeug entfernt
  5. Bei Verkehrsunfall mit Personenschaden zwingend die Polizei rufen unter der int. Rufnummer 122
  6. Pannenhilfe bzw. Abschleppdienst anrufen

KFZ Pannenhilfe + Abschleppdienst für Wien, Niederösterreich und Burgenland

Notrufnummern auf einen Blick:

► ARBÖ: 123

► ÖAMTC: 120

» ÖAMTC Pannenhilfe direkt online anfordern

Günstiger Abschleppdienst und schnelle Pannenhilfe

Wenn Sie eine Autopanne haben ist der erste Einsatz, das Fahrzeug wieder in Gang zu bringen. Ist das nicht möglich, wird das defekte Fahrzeug abgeschleppt und zwar wohin Sie möchten z.B zur Werkstatt Ihres Vertrauens, nach Hause, zur nächsten Ausfahrt, zu einem gesicherten Parkplatz. Ein weiterer Service ist die Mitfahrgelegenheit für zwei Personen.

Wie lange braucht der Abschleppdienst zu meinem Auto?

Je nach Standort etwa 30 - 45 Minuten

Bekommen ich eine Quittung?

Ja, diese bekommen Sie gleich vor Ort ausgestellt. Derzeit nur Barzahlung möglich. Heben Sie die Rechnung gut auf, im Falle eines Unfalls brauchen Sie die Quittung für die Versicherung.

Kann ich mit dem Abschleppdienst zum Zielort mitfahren?

Natürlich. Sollten mehrere Personen einen Transport brauchen, sagen sie vorab Bescheid.

Kann mich der Abschleppdienst nach Hause abschleppen?

Ja, geben Sie den gewünschten Zielort beim ersten Kontakt bekannt.

Wie lange dauert das Aufladen vom Auto?

In der Regel je nach Typ und Zustand des Wagens zwischen 10 - 25 Minuten.

Ist mein Fahrzeug versichert?

In Österreich ist es verpflichtend, das Fahrzeuge Dritter bei etwaiger Beschädigung durch den Einsatz versichert sind.

Kann ich auch einen Termin ausmachen für z.B. einen geplanten Autotransport?

Ja, die meisten Abschlepper sind flexibel. Das Unternehmen ist rund um die Uhr unterwegs und ist Partner für alle Arten von Autotransport im In- und Ausland und verfügt über einen entsprechenden Fuhrpark.

Wie viel kostet es ein Auto abschleppen zu lassen?

Die Abschleppkosten unterscheiden sich nach Art der Fahrzeuge und dem zu betreibenden Aufwand des Abschleppunternehmens.

Im Falle einer Panne oder eines Unfalls auf der Straße muss ein Abtransport veranlasst werden. Denn fahruntüchtige Fahrzeuge behindern andere Verkehrsteilnehmer und müssen umgehend entfernt werden.

Wie viel kostet es nun, ein Auto abschleppen zu lassen? Wenn Sie nicht Mitglied bei einem Automobilclub sind (in Österreich ÖAMTC, ARBÖ), belaufen sich die Abschleppkosten bei den Clubs auf ca. 245 € innerhalb Wiens. Bei privaten Unternehmen kostet das Abschleppen eines Autos etwa ab 70 € bis 50 km in Wien und Umgebung.

Wird das Fahrzeug aufgrund eines Parkvergehens von der MA 48 entfernt, verrechnet die Stadt Wien 264 € + Zuschläge. Das gilt für alle Arten von KFZ.

Ist privat Abschleppen mit Seil oder Stange günstiger?

Wer sich die Kosten für den Abschleppdienst sparen möchte, kann das Fahrzeug auch privat mittels Abschleppseil oder Stange abschleppen. Dies ist jedoch eine riskante Angelegenheit und sollte nur von Personen durchgeführt werden, die das nötige Fahr-Know-How haben. Zusätzlich muss folgendes gewährleistet sein:

  • Die Lenkvorrichtung des Fahrzeuges darf nicht beschädigt sein - das KFZ muss lenkbar sein
  • Die Bremsanlage funktioniert
  • Alle vier Reifen sind in Takt und verfügen über ausreichend Luft
  • Der abzuschleppende PKW kann von einer Person gelenkt werden

Außerdem:

  • Die Verbindung zwischen den Fahrzeugen darf nicht länger als 8 Meter sein und muss in der Mitte ausreichend (durch eine Fahne oder ähnliches) gekennzeichnet werden
  • Der PKW darf nur bis zur nächsten Tankstelle oder Ausfahrt abgeschleppt werden

Sollte eine der Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, ist das private Abschleppen des Fahrzeuges nicht zulässig. Außerdem bedarf es für diese Art des Abschleppens viel Fahrgefühl beider Fahrzeuglenker. Das Risiko, durch ruckartiges abfahren und bremsen birgt einiges an Risiko für andere Straßenverkehrsteilnehmer und für beide PKW. Es kann mehr Schaden verursachen, als man sich damit Geld sparen könnte. 

Beauftragen Sie daher besser einen professionellen Abschleppdienst. So ist ein sicherer Transport Ihres fahruntauglichen PKW gegeben.

Auto abschleppen nach einem Unfall mit Personenschaden

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden gehen Sie genau so vor, wie oben beschrieben, nur sind Sie verpflichtet, die Polizei zu rufen.

Es reicht ein Anruf unter der internationalen Notrufnummer 122

Nach der Unfall-Aufnahme und Freigabe durch die Polizei, müssen Sie das Unfallfahrzeug von der Unfallstelle entfernen und abtransportieren lassen.

Sämtliche Unfallkosten, damit auch die Kosten für den Abschleppdienst, werden in der Regel von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Übrigens: Wird die Polizei verständigt, obwohl kein Personenschaden vorliegt, hat jene Person, welche die Anforderung durchführt, eine so genannte "Blaulichtsteuer" zu bezahlen.

» Mehr zum rechtlichen Verhalten bei einem Verkehrsunfall

Bei einem Verkehrsunfall in einem anderen Bundesland, helfen auch dort ansässige Dienstleister wie z. B.: Abschleppdienst für Salzburg, Abschleppdienst in Oberösterreich oder der Abschleppdienst in der Steiermark.

Kann ich ein fremdes KFZ abschleppen lassen?

Neben liegengebliebenen Fahrzeugen, können fremde KFZ ebenfalls abgeschleppt werden, sollten diese verkehrsbeeinträchtigend geparkt, keine Kennzeichentafeln aufweisen oder in einer Abschleppzone abgestellt sein.

Eine Verkehrsbeeinträchtigung, die ein Abschleppen gesetzlich zulässt, ist gegeben wenn:

  • In zweiter Spur geparkt wurde
  • Eine Behinderung von Schienenfahrzeugen oder Linienbussen vorliegt
  • Eine Behinderung einer Zufahrt zu einer Garage- oder einer Grundstückseinfahrt vorliegt
  • Das KFZ in einem Halte- und Parkverbot steht

Achtung: Das Entfernen lassen von Fahrzeugen ist auch dann schon zulässig, wenn eine konkrete Verkehrsbeeinträchtigung "nur befürchtet" wird.

Befindet sich ein Falschparker an einer unrechtmäßigen Parkstelle, kann auch von Privatpersonen der Abschleppdienst verständigt und das falsch abgestellte KFZ entfernt werden lassen. Doch: Hier ist Vorsicht geboten!

Nicht immer ist es rechtens ein fremdes Fahrzeug abgeschleppen zu lassen. Im schlimmsten Fall muss der Veranlasser später die Kosten übernehmen. Denn, wird ein Fahrzeug ohne Einverständnis des Berechtigten, beziehungsweise ohne Auftrag einer Behörde von einem Standort entfernt, begeht derjenige, der das Abschleppen veranlasst, eine Besitzstörung. Möchte man eine Besitzstörung vermeiden und kein Risiko eingehen, sollte man vorab unbedingt die Polizei verständigen. Wenn Sie sich im Recht sehen, können Sie jedes beliebige Abschleppunternehmen für den Abtransport beauftragen.

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