Rechtliche Bestimmungen beim Betrieb von Photovoltaikanlagen

PV-Anlage wird auf Dach verschraubt, rechts Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter Mandl
© Montage: zstockphotos / 123RF Stock Photo & Privat | Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter Mandl gibt Auskunft über bauliche Bestimmungen zu PV-Anlagen.

Förderabwicklungen, Denkmalbestimmungen oder Genehmigungspflichten: Bei Planung und Betrieb von Photovoltaikanlagen muss nicht nur der Stromlieferant und das Bauamt Ihrer Region benachrichtigt werden. Rechtsexperte Dipl.-Ing. Dr. Peter Mandl, Ziviltechniker für Telematik und Gerichtssachverständiger informiert im Interview, welche Rechtsbereiche berührt werden. Und wie Sie sich die Planung einer Photovoltaikanlage erleichtern.

Erstellt von:
Anzeige

Welche Rechtsbereiche betreffen mich, wenn ich Betreiber einer Photovoltaikanlage bin? Wie wirkt sich das aus?
Je nach Größe der Photovoltaikanlage besteht eine Anzeigepflicht bei der Baubehörde, bzw. können auch Genehmigungspflichten bestehen. Dient die Photovoltaikanlage z.B. ausschließlich der Versorgung eines Gewerbebetriebes, so ist das Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung anzuwenden. Bei denkmalgeschützten Bauwerken sollte in jedem Fall mit dem Bundesdenkmalamt Kontakt aufgenommen werden.

Das klingt nach sehr umfangreichen Recherchen.
Ja, deswegen ist es ist in jedem Fall anzuraten, die Anlage von einem Experten planen zu lassen. Und sich im Zuge der Planung zur genauen Abklärung und Vermeidung allfälliger zukünftiger Probleme mit den entsprechenden Behörden in Verbindung zu setzen. Das gilt auch für eine reibungslose Förderabwicklung. Wichtig ist auch, den Planer rechtzeitig auf relevante Gegebenheiten (Gebäudebesonderheiten, Denkmalschutz, etc.) hinzuweisen.

Anzeige

Rechtliche Sicherheit: Lassen Sie Ihre Anlage durch einen Experten planen

Sie erwähnten die Förderabwicklung. Dabei beziehen Sie sich auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG?
Ja, das ist ähnlich komplex. Förderungen für Photovoltaikanlagen und Einspeisetarife sind in Österreich im wesentlichen durch das Ökostromgesetz, die Ökostromverordnung und die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016 bzw. durch Landesgesetze geregelt. Förderungen für Photovoltaikanlagen werden unter anderem durch die Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG), aber auch die Länder in Form von Landesförderungen vergeben. Nicht unerwähnt darf auch die KLIEN Förderschiene bleiben.

Und was verstehe ich unter allfälligen Risiken?
Darunter sind typische Versicherungsfälle zu verstehen: Im Hinblick auf allfällige Risiken, also z.B. Schäden des Daches durch Brand oder Hagelschäden, ist es sinnvoll, sich entsprechend beraten zu lassen und geeignete Versicherungen für den Betriebsausfall abzuschließen.

Photovoltaikanlagen und Recht: Konkrete Beispiele

Was muss ich in Hinsicht rechtlicher Angaben für den Stromliefervertrag beachten? 
Der Stromliefervertrag muss als Hauptvertragsbestandteile die zu produzierende Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) und den Preis für die Abnahme beinhalten.

Was muss ich beachten, wenn ich eine gebrauchte Solaranlage kaufe? 
Es sollte der Gesamtzustand der Anlage von einem entsprechenden Fachmann geprüft werden. Insbesondere der Zustand der elektrischen Komponenten, also Module, Wechselrichter und Verkabelung. Aber auch der mechanische Zustand, z.B. Befestigungen, Halterungen, etc. Es wird auch zu prüfen sein, welche Strommengen die Anlage historisch geliefert hat. Weiters sollten die regelmäßige Wartung und die Produktgarantien der einzelnen Komponenten nachgewiesen werden, also der Module, Wechselrichter und Befestigung.

Was ist, wenn die Anlage zu wenig Strom liefert? 
In diesem Fall sollten die einzelnen Module auf entsprechende Leistungsfähigkeit und auf allfällige Mängel geprüft werden. Im Lauf der Zeit nimmt die Leistungsfähigkeit der Module aber auch durch Alterung ab. Ursachen für eine derartige Situation können im Regelfall nicht pauschal angegeben werden. Es bedarf der genauen Analyse durch einen Experten im Einzelfall.

Angenommen, die Prognose für den Ertrag der Photovoltaikanlage wäre falsch - wann haftet der Solarteur? 
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern wird auf den zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Vertag abzustellen sein. Prinzipiell sollte aber eine individuelle Berechnung der Erwartungsprognose der Photovoltaikanlage vorliegen, die mit den tatsächlich vorliegenden Werten in der Realität überprüft werden kann, wie z.B. ein Einstrahlungsgutachten. Basierend auf diesen Vergleichsergebnissen ist dann zur Konfliktbereinigung eine einvernehmliche oder auch streitige Lösung vor Gericht denkbar. In einem derartigen Fall sollten aber entsprechend technisch, als auch rechtlich versierte Experten beigezogen werden.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Dach an einen Betreiber einer Photovoltaikanlage vermiete? 
Wenn eine Photovoltaikanlage auf einem Dach montiert wird, wird diese in der Regel mit Schrauben befestigt. Es ist vom Errichter bzw. Betreiber darauf zu achten, dass das Dach im Zuge der Montage entsprechend dicht bleibt, alle Komponenten entsprechend befestigt sind und auch die elektrotechnischen Vorschriften (Brandgefahr) eingehalten werden.

Dipl.-Ing. Dr. Peter Mandl ist Ziviltechniker für Telematik (Informationstechnologien, Elektrotechnik und Nachrichtentechnik) und Gerichtssachverständiger in Graz. Sie erreichen Ihn über Tel. (0316) 771179, office(at)mandl.orgwww.mandl.org.

Anzeige

Diese Geschichte teilen!


Hinterlassen Sie einen Kommentar!

weitere interessante Beiträge