Rechtshilfe
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Umkleidezeiten gelten als Arbeitszeit
Dienstkleidung im Krankenhaus ist Pflicht
Stellen Sie sich vor in einem Krankenhaus wie dem AKH zu arbeiten. Wer jemals dort war, kennt die Größe dieser Anlage. Das bedeutet auch als Arbeitnehmer enorme Wege zurücklegen zu müssen und dementsprechend Freizeit einzuplanen, um den Weg von den Garderoben zu den Dienststellen etc. zu bewerkstelligen, denn: Die Umkleide- und Wegezeiten zählten NICHT zur Arbeitszeit.
In Krankenhäusern haben Ärzte, Krankenschwestern, Pflegepersonal und andere Dienstnehmer jene Dienst- und Schutzkleidung zu tragen, welche die jeweilige Anstaltsordnung vorsieht. Außerhalb des Krankenhausareals ist es den Mitarbeitern in der Regel untersagt, diese Kleidung zu tragen. Sie muss also unmittelbar vor Arbeitsbeginn angezogen und danach wieder ausgezogen und in der Krankenanstalt zurückgelassen werden.
Das hat rechtliche und hygienische Gründe. Vor allem soll mit dieser Vorschrift vermieden werden, dass Krankenhauserreger nach Hause verschleppt werden. Deshalb darf die Kleidung auch nur in der Wäscherei des Krankenhauses gereinigt und desinfiziert werden.
Viele Mitarbeiter kamen zu mir, so die Personalvertreterin der ARGE Hilde Zodl:
Diese Mitarbeiter sprachen von einem Zeitaufwand von ca. 10 Stunden im Monat, das heißt 10 unbezahlte Stunden die notwendig sind um den Dienst vorschriftsmäßig zu tätigen.
OGH-Entscheid: Umkleidezeiten gelten als Arbeitszeit
Dieses Thema wurde dann von der ARGE aufgegriffen, stieß jedoch auf taube Ohren bei den anderen Fraktionen. Daraufhin reichte die Arge im Gewerkschafts- wie auch im Personalvertretungsausschuss des gesamten Krankenanstaltenverbundes einen Antrag ein, um den betroffenen Kolleginnen und Kollegen pauschal 10 Überstunden abzugelten.
Im Personalvertretungsausschuss war keine Fraktion, außer der ARGE, für diesen Antrag. Jedoch gibt es nun eine OGH-Entscheidung (Oberster Gerichtshof) und damit durchsetzbares Recht, dass Umkleidezeiten und damit verbundene innerbetriebliche Wegzeiten, in Krankenanstalten als Arbeitszeit bezahlt werden müssen.
Umkleide- und Wegzeiten ausbezahlt bekommen?
Wenn Sie Ihre gerechtfertigten Ansprüche geltend machen möchten, dokumentieren Sie die Zeiten die Sie für das Umkleiden benötigen. Ebenso die Wegzeiten von der Umkleidestelle oder der Wäscheausgabe- und Wäschetauschstelle bis zum dienstlichen Tätigkeitsbereich und umgekehrt.
Die VBO enthält ohnehin eine Bestimmung, wonach der Vertragsbedienstete zur ordnungsgemäßen Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen verpflichtet ist. Ein Freizeitausgleich ist nur bis zum Ende des sechsten auf die Leistung der Überstunden folgenden Monats zulässig. Daher haben Sie nach 6 Monaten Anspruch auf Auszahlung der Überstunden. (Eine Mahnklage sorgt dann für die Auszahlung).
Fazit: Die Umkleidezeiten und die Zurücklegung der damit verbundenen innerbetrieblichen Wegzeiten sind Arbeitszeiten. Das haben nun auch die Landeskliniken zu akzeptieren.
Wenn Sie Fragen haben, wenn Sie Unterstützung brauchen – ich bin für Sie da. Als Personalvertreterin der ARGE bin ich politisch unabhängig und es gibt keine Themen, welche mir zu heiß sind
so Hilde Zodl.
Sie brauchen Hilfe? Die ARGE-Personalvertreter sind für SIE da!
ARGE Arbeitnehmervertretung
Obere Augartenstr. 26-28/1.01
1020 Wien
Mail: office(at)arbeitsgemeinschaft.at
www.arbeitsgemeinschaft.at
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