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Fristlose Kündigung: Was können Arbeitnehmer tun?

Richterhammer, dahinter Mann der ein Blatt Papier unterschreibt
© 123rf.com | Recht haben heißt nicht immer auch sicher Recht bekommen.

Oftmals werden Arbeitnehmer mit einer „ungerechtfertigten“ fristlosen Entlassung konfrontiert und werden in dieser Situation allein gelassen. Die Mitarbeiter von ARGE setzen sich für Gerechtigkeit ein und sind, im Streitfall, für Sie da.

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Fristlose Kündigung wegen Beleidigung

Das jüngste Beispiel: In einer Dienststelle der Gemeinde Wien hat eine Mitarbeiterin eine beleidigende Äußerung über ihren Vorgesetzten getätigt und wurde daraufhin fristlos entlassen. Diese Mitarbeiterin holte sich Unterstützung bei der ARGE. Es war ein langer und sehr schwieriger Weg, mit einem großen Rückschlag:

In 1. Instanz verlor die ARGE gegen den Arbeitgeber. Die ARGE steht jedoch für Einsatz, Mut und Beständigkeit und ging sofort in die 2. Instanz um der Mitarbeiterin zu ihrem Recht zu verhelfen.

Positiver Entscheid vor Gericht

Mit der ARGE kam es zum positiven Entscheid. Das heißt: Die Entlassung wurde aufgehoben und die Mitarbeiterin bekommt für die Zeit von der Entlassung bis zur Wiedereinstellung das volle Gehalt ausbezahlt (wir sprechen hier von Jahren) und tritt ab sofort ihren Dienst wieder an. Diese Mitarbeiterin, aus Datenschutzgründen kann ihr Name nicht genannt werden, war zum Zeitpunkt der Entlassung bereits über 50 Jahre alt und hatte somit absolut keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt.

Resümee der Personalvertreterin Hilde Zodl:

Die Wiener Gemeindebediensteten und alle Arbeitnehmer brauchen die ARGE. Nur wir agieren politisch unabhängig und sind keinen Parteien, Institutionen und Vorgesetzten verpflichtet.

ArbeitnehmerInnen brauchen mehr den je eine gute Arbeitnehmer-Vertretung!

2019 wird wieder gewählt: Personalvertretungswahlen - Gewerkschaftswahlen - AK-Wahlen

ARGE Arbeitnehmervertretung
Obere Augartenstr. 26-28/1.01
1020 Wien
Mail: office(at)arbeitsgemeinschaft.at
www.arbeitsgemeinschaft.at
 

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