Zentrales Gesundheitsamt: Bezirksgesundheitsämter zusammengelegt

Das Bild zeigt eine Ärztin, die ein Stethoskop hält.
© Unsplash | Mobile Gesundheitsdienste ab Ende 2023.

Die bestehenden Bezirksgesundheitsämter Wiens wurden zu einem amtsärztlichen Kompetenzzentrum zusammengelegt. Dieser Artikel dient zur Information (alle Angaben ohne Gewähr).

Erstellt von: | aktualisiert am 22. August 2024
Anzeige

Die Digitalisierung hält – vorangetrieben durch die Pandemie – auch Einzug in den Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15), der nun reorganisiert wird. Neben der Zusammenführung der derzeit acht Bezirksgesundheitsämter zu einem amtsärztlichen Kompetenzzentrum sind weitere Neuerungen geplant. 

Neues Zentrales Gesundheitsamt

Die bestehenden acht Wiener Bezirksgesundheitsämter werden bis zum 4. Quartal 2023 auf einen gemeinsamen Standort zusammengelegt. Das neue Zentrale Gesundheitsamt wird in der Erdbergstraße 135 im 3. Bezirk angesiedelt sein, wo sich bis dato das Bezirksgesundheitsamt Landstraße befindet. Diese Gesundheitsämter werden fusioniert:

  • Bezirksgesundheitsamt 3 (1030, Erdbergstraße 135)
  • Bezirksgesundheitsamt 4 (1040, Favoritenstraße 18)
  • Bezirksgesundheitsamt 9 (1090, Wilhelm-Exner-Gasse 5)
  • Bezirksgesundheitsamt 10 (1100, Laxenburger Straße 43–45)
  • Bezirksgesundheitsamt 13 (1130, Hietzinger Kai 1–3)
  • Bezirksgesundheitsamt 15 (1150, Gasgasse 8–10)
  • Bezirksgesundheitsamt 21 (1210, Franz-Jonas-Platz 3/2)
  • Bezirksgesundheitsamt 22 (1220, Siebeckstraße 7/3)
Anzeige

Mobile Gesundheitsdienstleistungen und weitere Vorteile

Welche Vorteile bringt die Zusammenlegung der einzelnen Gesundheitsämter in Wien? 

  • Das neue Zentrale Gesundheitsamt soll einerseits die fortschreitende Digitalisierung von Dienstleistungen und andererseits den Ausbau mobiler Vor-Ort-Angebote in allen Wiener Gemeindebezirken ermöglichen. An zusätzlichen Standorten sollen darüber hinaus andere mobile Dienstleistungen angeboten werden, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen. Ziel ist die Verbesserung der lokalen Gesundheitsversorgung, da dank der mobilen Teams auch Randgruppen erreicht werden können, die den Weg ins Gesundheitsamt nicht mehr bewältigen.
  • Weiters sollen Anliegen, bei denen ein persönlicher Kontakt nicht zwingend nötig ist, etwa ein Antrag auf vorzeitigen Mutterschutz, effizient und digital an einem zentralen Standort erledigt werden. 
  • Gleichzeitig ermöglicht die Fusionierung der Kompetenzen und die Bündelung der Personalressourcen eine gleichmäßige Aufteilung der Aufgaben auf alle Amtsärzte. Das lässt nicht nur eine gewisse Spezialisierung zu, sondern soll auch eine raschere Abwicklung gewährleisten. Leistungen können in einem zentralen Gesundheitsamt flexibler und zielgerichteter angeboten werden.
Anzeige

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamtes

Im Gesundheitsamt haben Sie einen direkten Zugang zu den Leistungen des Gesundheitsdienstes. Diese umfassen Folgendes:

  • Bearbeitung von anzeigepflichtigen Krankheiten (z.B. bakterielle und virale Lebensmittelerkrankungen, Hepatitis, Masern) nach dem Epidemiegesetz
  • Hygieneangelegenheiten: z.B. Ãœberprüfungen von Badeanlagen nach dem Bäderhygienegesetz oder Hygienekontrollen etwa in Fitnessstudios
  • Angelegenheiten des Anrainer-Schutzes bei gewerbe- und baubehördlichen Bewilligungsverfahren und Veranstaltungsverfahren
  • Ãœberprüfung von Anrainer-Beschwerden z.B. bei Lärm, Geruch oder Licht
  • Suchtgift-Angelegenheiten: Kontrolle der Behandlung von Substitutionspatienten
  • Vorzeitige Arbeitsfreistellung wegen Mutterschutz 
  • Permanenzdienst des Gesundheitsdienstes
  • Sachverständigen-Tätigkeit für das Verwaltungsgericht und im Bereich des Strahlenschutzes
  • Entlausungskontrolle

Umweltmedizinischer Schwerpunkt

Durch die Bündelung von Personal und Kompetenzen in einem zentralen Gesundheitsamt kann ein umweltmedizinischer Schwerpunkt in der amtsärztlichen Arbeit ausgebaut werden. Die Umweltmedizin im Rahmen gesundheitsbehördlicher Tätigkeiten umfasst das Ermittlung und die Prävention von umweltbedingten Gesundheitsrisiken durch Lärm, Geruch, Licht, Vibrationen, Feinstaub, Radioaktivität und mehr. Beispiele hierfür sind etwa Lärmbelästigungen durch Großveranstaltungen, Staub durch einen benachbarten metallerzeugenden Betrieb oder Geruchsbelästigung nach einem Kanalgebrechen. 

Anzeige

Diese Geschichte teilen!


Hinterlassen Sie einen Kommentar!

Franz

07. Oktober 2023 - 08:12 Uhr

so schlecht wie dieses Jahr waren Impfungen für Influenca und Covid noch nie organisiert

Alle Kommentare anzeigen

Straub Claudia

09. September 2023 - 22:26 Uhr

Grüß Gott Ging vor 2 Wochen im DZ bei der U-Bahn im ersten Stock zur Fussplege, in laufe der Zeit musste ich feststellen das alles andere ist ausser hyghane es ist alles Massiv verdreckt und manche untersielien werden von der vorgehenden Kundschaft einfach wieder verwendet. Bekam es sehr mit der Angst da ich Diabetes hab. Bin der Meinung das dort wirklich einmal eine Kontrolle gut wär bevor sich eine Kundschaft eine Infektion holt.Mit Freundlichen Grüßen Straub Claudia

weitere interessante Beiträge