Soziales & Bürokratie
Mutter-Kind-Pass wird zum digitalen Eltern-Kind-Pass
Neu: Der digitale Eltern-Kind-Pass
Der bisher als gelbes Büchlein in Papierform bekannte Mutter-Kind-Pass wird modernisiert: Neben der neuen Umbenennung in "Eltern-Kind-Pass" soll er digitalisiert und in den kommenden Jahren Schritt für Schritt durch zusätzliche Leistungen erweitert werden. Neu hinzukommen werden:
- psychosoziale Beratung am Anfang der Schwangerschaft
- zweite optionale Hebammenberatung
- zusätzliches Hörscreening für Neugeborene
- Möglichkeit eines weiteren Ultraschalls
- ergänzende Laboruntersuchungen entsprechend der fachlichen Empfehlungen
- Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Schwangere, Stillende oder junge Eltern
- beim ersten Kind: Elternberatung u.a. zu Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung, Aufteilung der Elternteilzeit etc., durchgeführt von den Familienberatungsstellen
Ziel der Reform ist es, werdende Eltern über partnerschaftliche Aufteilung zu informieren und die Väterbeteiligung zu erhöhen. Die Vorteile der Digitalisierung des Eltern-Kind-Passes liegen auf der einen Seite darin, dass die Dokumentation und Weitergabe der Untersuchungsergebnisse durch die behandelnden Ärzte erleichtert wird, auf der anderen Seite ist man bei Verlust des Passes besser abgesichert.
Die Umsetzung des Eltern-Kind-Passes läuft mit der Digitalisierung ab kommendem Jahr an und soll bis Mitte 2026 vollständig abgeschlossen sein.
Wissenswertes zum Mutter-Kind-Pass in Österreich
Der Mutter-Kind-Pass soll werdende Eltern während und nach der Schwangerschaft unterstützen und einen sicheren Verlauf bis zur Geburt bestmöglich gewährleisten. Jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich erhält vom betreuenden Arzt einen Mutter-Kind-Pass. Dieser Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr.
Durch die ärztlichen Untersuchungen, die im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Programms vorgesehen sind, sollen mögliche Krankheiten früh erkannt und behandelt sowie die Entwicklung des Kindes kontrolliert werden. Die Durchführung der vorgesehenen Untersuchungen in den vorgeschriebenen Zeiträumen ist die Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in der vollen Höhe.
Hinweis: Die Untersuchungen sind nur bei Inanspruchnahme von Vertragsärzten der Krankenversicherungsträger kostenlos.
Überblick über die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen
Während der Schwangerschaft:
Vor der Geburt sind insgesamt fünf gynäkologische Untersuchungen vorgesehen. Im Zuge dieser werden
- zwei Laboruntersuchungen, u.a. mit HIV-Test und Zuckerbelastungstest,
- drei Ultraschalluntersuchungen zur Kontrolle der Kindesentwicklung und zur Feststellung von Mehrlingsschwangerschaften und
- eine interne Untersuchung durchgeführt.
- Optional kann eine Hebammenberatung zu Schwangerschaftsverlauf, Geburt, Wochenbett, Stillen und weiteren Themen in Anspruch genommen werden.
Hinweis: Die Ultraschalluntersuchungen werden empfohlen, sind aber keine Voraussetzung für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.
Diese Untersuchungen sind Pflicht
Für das Kind:
Nach der Geburt sind zehn Untersuchungen des Kindes vorgesehen, darunter
- eine orthopädische Untersuchung,
- eine Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung,
- zwei Augenuntersuchungen und
- zwei Ultraschalluntersuchungen der Hüfte.
Zusätzlich zu den zehn Pflichuntersuchungen können bis zum fünften Lebensjahr des Kindes weitere kostenlose Vorsorgemaßnahmen in Anspruch genommen werden.
- Eine detaillierte Übersicht über die vorgesehenen Untersuchungen gibt es unter www.oesterreich.gv.at
- Hebammen, die Beratungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes durchführen, finden Sie unter www.hebammen.at
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