Öffentl. Verkehrsmittel
Dieser Artikel befindet sich derzeit im Archiv
Essen verboten! Ab Jänner für alle U-Bahnen
Wiener stimmen für generelles Essverbot
Nicht nur stark riechende Speisen, wie Döner, Leberkäsesemmel oder Asia-Nudeln gehören künftig zu den ungewünschten Gästen in der U-Bahn, sondern Speisen aller Art dürfen ab 15. Jänner 2019 nicht mehr verzehrt werden. Dieses Verbot gilt übrigens nicht nur für die U-Bahnlinie U6 sondern für alle U-Bahn-Garnituren der Wiener Linien.
Essen verboten gilt für Speisen aller Art:
Ab September 2018 - Essensverbot in U-6
Ab 15. Jänner 2019 - Essverbot in allen Wiener U-Bahnlinien
Der Beschluss, das Verbot auszubauen und auszuweiten geht übrigens auf eine Umfrage zurück, bei der die Wiener über ein Essverbot online abstimmen konnten. Das Ergebnis war eindeutig: von 51.216 Teilnehmern sprachen sich 55,5 % der Fahrgäste (28.431 Personen) für das generelle Verbot aus und auch in den Kommentaren gab es positives Feedback zu den Plänen der Wiener Linien.
Mit dem Verbot möchte man nicht nur Gestank, sondern auch der Verschmutzung, die mit dem Verzehr von Speisen einhergeht Einhalt gebieten. So sind Gebäck oder Eis zwar weitestgehend geruchsneutral, Hinterlassenschaften wie Bröseln oder Flecken sind damit dennoch nicht ausgeschlossen.
Übrigens finden sich derartige Essverbote in öffentlichen Verkehrsmitteln bereits in anderen Städten, wie Berlin, Basel oder Singapur.
Strafen bei Verstoß
Mit welchen Sanktionen müssen Fahrgäste rechnen, die gegen die Regelung verstoßen? Ob Strafen kommen und wie diese genau aussehen, ist noch unklar. Zunächst bleibt eine Missachtung des Verbotes jedoch ohne Konsequenzen. Die zuständige Stadträtin, Ulrike Sima meint dazu, dass man zunächst beobachten will, ob sich die Fahrgäste an das Verbot halten. Sollte die Regelung von Erfolg gekrönt sein und der Großteil der Passagiere auf den Konsum von Speisen verzichten, so wird es auch weiterhin keine Bestrafungen geben.
Ausnahmen vom Speiseverbot
Viele Wiener haben sich an der Diskussion beteiligt, welche Speisen verboten werden sollten, für welche es Ausnahmen geben sollte, bis letztendlich das allgemeine Aus für alle Linien entschieden wurde. Ausnahmen soll es dennoch geben.
Weiterhin erlaubt ist:
- der Konsum von nichtalkoholischen Getränken
- das Füttern von Babys und Kleinkindern
Ob das Verbot auch auf Busse und Straßenbahnen der Wiener Linien ausgeweitet wird, ist indes noch unklar. Auch dies hänge davon ab, wie sich das Speiseverbot in den U-Bahnen bewährt, so Umweltstadträtin Ulrike Sima.
Hinterlassen Sie einen Kommentar!
weitere interessante Beiträge
Redaktion
30. April 2019 - 15:36 Uhr
S.g. Frau Scheer,der Hauptgrund für das Essverbot in den Öffis war die allgemeine Geruchsbelästigung. Wenn Sie also aus gesundheitlichen Gründe nicht unbedingt ein warmes Leberkässemmerl oder Kebap genau dann, wenn Sie mit einem der Öffis fahren, essen müssen, dann sollte es argumentativ kein Problem sein, wenn Sie Kekse oder ein Gebäck während der Fahrt essen. Wenn möglich, "Bitte nicht bröseln" ;-) Dies ist allerdings kein rechtlich beglaubigtes Statement, sondern unsere persönliche Meinung auf Ihre Fragestellung. Mit besten Grüßen aus der Redaktion
Alle Kommentare anzeigen
Mina
29. April 2019 - 22:00 Uhr
Wie sieht das bei behinderten bzw. kranken Personen aus? Diabetiker ÜSSEN bisweilen etwas zu sich nehmen, da der Insulinhaushalt nicht im Gleichgewicht ist. Das gleiche gilt für andere chronische Krankheiten. Bisweilen ist eine Nahungsaufnahme unumgänglich, auch z.B. bei Medikamenteneinnahme. Ich habe Wien bisher immer als behindertenfreundliche Stadt gesehen (und als Beispiel gepriesen). Ist damit jetzt Schluß?