Auto
§57a Autoüberprüfung
Die §57 a Überprüfung, im Volksmund auch Pickerl genannt, darf im Servicekatalog einer professionellen Auto-Werkstätte nicht fehlen. Die hervorragend ausgebildeten Techniker und das dichte Filialnetz in Kombination mit unschlagbar günstigen Preisen machen uns zur ersten Wahl.
KFZ-Überprüfung ist ein Job für Profis
Unsere Mitarbeiter sind unser Kapital, wir legen großen Wert auf Know-how und bestens geschultes Personal. Unsere Mitarbeiter sind bestens geschult, dies haben wir auch schon im Fernsehen bewiesen (siehe Video auf unserer Homepage www.fastbox.at): Der Fernsehsender ATV testete mehrere Fachwerkstätten. Fastbox ging bei diesem Test als klarer Sieger hervor. Das zeigt, dass wir in Sachen KFZ-Überprüfung den Vergleich nicht scheuen müssen - weder preislich noch fachlich.
57 a Überprüfung – Wie oft muss sie gemacht werden?
Während bei neuen Fahrzeugen, also Erstanmeldungen seit einigen Jahren die erste Pickerl-Überprüfung erst nach drei Jahren vorgeschrieben ist, gilt für alle älteren Fahrzeuge nach wie vor: Einmal im Jahr muss man zur 57a Überprüfung, um weiter beruhigt auf Österreichs Straßen unterwegs sein zu dürfen.
Für Erstanmeldungen ist die Regelung im Detail wie folgt: Erste KFZ-Überprüfung nach drei Jahren, die zweite nach fünf Jahren, und ab dann gilt wie für alle anderen Fahrzeuge ein vorgeschriebenes Intervall von einmal jährlich.
Mängelkatalog – Was enthält er?
Herzstück der 57 a Überprüfung ist ein Mängelkatalog, mit dessen Hilfe eine genaue Bestandsaufnahme des überprüften Fahrzeuges in punkto Verkehrs- und Betriebssicherheit vorgenommen wird.
Überprüft wird anhand dieses Mängelkatalogs etwa die Ausrüstung (sind Pannendreieck und aktuelle Auto-Apotheke vorhanden?) sowie Beleuchtungs-, Blink- und Warnanlagen. Ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Begutachtung ist die Überprüfung von Fahrgestell und Karosserie auf Korrosions- und Unfallschäden. Ebenfalls ein wichtiger Punkt ist natürlich, ob Bremsen sowie Reifen und Räder noch den Ansprüchen an die Verkehrssicherheit genügen, und ob der Motor noch den umweltrechtlichen Anforderungen gerecht wird.
Weißes oder grünes Pickerl?
Ob Sie nach erfolgreicher KFZ-Überprüfung eine weiße oder grüne Begutachtungsplakette („Pickerl“) bekommen, hängt von Art und Type Ihres Fahrzeuges ab.
Das weiße Pickerl kommt bei PKW und Klein-LKW mit Benzinmotor oder abgasarmem Dieselmotor zum Einsatz, aber auch bei Elektrofahrzeugen. Fahrzeuge, die die höheren Abgasnormen noch nicht erfüllen, erhalten eine grüne Begutachtungsplakette. Fastbox bietet die 57a Überprüfung übrigens für alle PKW- und Klein-LKW-Marken bis 2,8 Tonnen Gesamtgewicht an.
Empfohlene Beiträge
weitere interessante Beiträge
Hinterlassen Sie einen Kommentar!