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Partikelfilter für Offroad-Geräte

unbeschwerte Natur

Informationen über die Pflicht, Partikelfilter für Offroad-Geräte einzusetzen.

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"Jährliche Reduktion um 23 Tonnen Feinstaub"

Ab morgen, 1. September 2006, gilt in Wien Partikelpflicht für Baumaschinen über 37 kW. "Es ist dies eine der vielen Maßnahmen der Stadt Wien im Kampf gegen den Feinstaub, die Maßnahme wird rund 23 Tonnen Feinstaub pro Jahr reduzieren", erläutert Umweltstadträtin Ulli Sima. Das Reduktionspotential auf Baustellen ist enorm, rund 29 % der hausgemachten Feinstaubbelastung stammt aus Bauwirtschaft, Industrie und Gewerbe, die sogenannten Offroad-Geräte verursachen 10 %. "Diese Geräte brauchen kein 'Pickerl', sondern werden einmal zugelassen und unterliegen in der Folge keiner Abgaswerte-Überprüfung wie etwa PKWs", erläutert Sima. Der Bund fördert die Nachrüstung mit Partikelfiltern bei Offroad-Geräten bis zu 50 %. Die Stadt Wien hat im Vorfeld mit der Wirtschaftskammer die Bauunternehmen informiert. "Wir hoffen auf eine gute Kooperation mit der Wirtschaft, denn es geht darum, die Feinstaubbelastung in der Stadt zu reduzieren und dazu muss jeder einen Beitrag leisten", so Sima. In der Schweiz gibt es bereits jahrelange gute Erfahrungen mit der Partikelfilterpflicht bei Baumaschinen.

Einsparung von 300 Mio Gesundheitskosten

Facharzt Hans-Peter Hutter vom Institut für Umwelthygiene, Medizinische Universität Wien und den "Ärzten für eine gesunde Umwelt" hat die gesundheitlichen Auswirkungen der Partikelfilterpflicht für Baumaschinen in Wien analysiert: "Aus ärztlicher Sicht ist die Einführung von Partikelfiltern dringend notwendig - als ein Teil des Maßnahmenpakets, da mittels Partikelfiltern etwa die kanzerogene Potenz der Dieselabgase um 90 % deutlich vermindert wird", so Hutter. Die Maßnahme bedeutet für die nächsten 20 Jahre eine Vermeidung von 335 vorzeitigen Todesfällen, davon 1 bis 2 Todesfälle im Alter unter einem Jahr. "Weiters können pro Jahr 43 Aufnahmen von Kindern unter 15 Jahre in Krankenhäuser wegen Atemwegserkrankungen vermieden werden, die nur die Spitze des Eisberges kindlichen Leidens mit Asthmaattacken und Bronchitis darstellen.", so Hutter.

Die Gesundheitskosten werden von der Anzahl der vorzeitigen Todesfälle geprägt. Basierend auf den Formeln und Risikoschätzern der trinationalen WHO-Studie (1999) errechnen sich Gesundheitskosten von über 300 Millionen Euro, die über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Partikelpflicht von Baumaschinen in Wien vermieden werden können.

Bundes-Gesetz verursacht Ausnahmen von der Verordnung

In anderen Bundesländern wie Niederösterreich, Burgenland und der Steiermark wird es ebenfalls eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen geben, in Tirol gibt es diese bereits seit Oktober 2005. In Wien sind von der Verordnung Maschinen, Geräte und sonstige mobile technische Einrichtungen betroffen, die mit Dieselmotor betrieben werden und mehr als 37 kW haben. Es sind dies beispielsweise Stromaggregate, mobile Abfallbehandlungsanlagen, Kompressoren, Kräne und Rasenmäher. Ab 2008 gilt die Partikelfilterpflicht auf für Geräte zwischen 18 und 37 kW. Im Bundes-IG-L (Immissionsschutzgesetz-Luft) gibt es etliche Ausnahmen für die Partikelfilterpflicht. "Die Stadt Wien hat alle gesetzlichen Spielräume genutzt, um möglichst viele Geräte zu erfassen. Wir fordern von Umweltminister Pröll eine umgehende Änderung des Gesetztes und eine Streichung der Ausnahmen, denn wenn wir den Feinstaub wirkungsvoll bekämpfen wollen, müssen alle Offroad-Geräte von der Partikelfilterpflicht erfasst werden", betont Sima. Die Stadt Wien hat bereits 2 umfassende Maßnahmenpakete zur Reduzierung von Feinstaub beschlossen. "Jede Verursachergruppe muss ihren Beitrag leisten, denn das Problem Feinstaub kann nur gemeinsam und auf allen Ebenen gelöst werden", so Sima abschließend.

>> Hintergrundinfos finden Sie hier

Text: Rathauskorrespondenz
Bild: 
www.pixelquelle.de

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