Wellness
Dieser Artikel befindet sich derzeit im Archiv
Coronavirus Quarantäne: Alle Infos im Überblick
Wie verläuft die Quarantäne?
Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder Kontakt zu Infizierten hatten, werden „abgesondert“. Allerdings kommt man nur bei schweren Symptomen in ein Krankenhaus.
Sind die Symptome milder, darf man die Quarantäne zu Hause verbringen. Personen in Quarantäne dürfen die Wohnung nicht verlassen und keine privaten Besuche empfangen.
Der zuständige Amtsarzt registriert dann die persönlichen Daten der infizierten Person und informiert diese über die Erkrankung und gibt Verhaltenshinweise. Es wird empfohlen, dass Personen in Quarantäne zwei Mal täglich Fieber messen sollten.
Die Versorgung erfolgt von Angehörigen oder Nachbarn. Ist das nicht möglich, so übernimmt das „Team Österreich“ die Betreuung. Diese Initiative vom Roten Kreuz und Hitradio Ö3 ist unter der Rufnummer 0800 600 600 erreichbar.
Bei Verschlechterung der Symptome sollte die Gesundheitshotline 1450 gewählt werden.
» Die rechtliche Grundlage für Quarantänevorschriften bietet das Epidemiegesetz.
Wie erfolgt die Behandlung in der Quarantäne?
Eine Quarantäne kann für kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen angeordnet werden. Die Einhaltung ist besonders wichtig, da nur so Infektionsketten rasch unterbrochen werden können und die Verbreitung von SARS-CoV-2 eingebremst wird. Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, müssen durch einen Bescheid des Amtsarztes (Gesundheitsbehörde) abgesondert werden. Eine selbst angetretene Quarantäne kann auch bei der Einreise nach Österreich verpflichtend sein.
Die Gesundheitsbehörde informiert die betroffenen Personen über das Krankheitsbild, Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken, wie sie sich selbst überwachen können und wie sie sich zu Hause verhalten sollen.
Bei Problemen mit der Aufrechterhaltung der Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten können Sie sich an das Team Österreich (Initiative von Rotem Kreuz und Hitradio Ö3) unter der Nummer 0800 600 600 (kostenlos, täglich 7 bis 19 Uhr) wenden.
Falls eine akute medizinische Betreuung notwendig ist, muss 1450 oder 144 verständigt werden.
Wann muss ich in Quarantäne?
Das hängt von der Risikogruppe ab. Bei Erkrankten und Kontaktpersonen der Kategorie I wird normalerweise eine sogenannte „Absonderung“ verordnet. Wird eine vollständige Absonderung verordnet, darf die betroffene Person den bestimmten Raum (also die Wohnung oder das Haus) nicht verlassen, auch nicht für Erledigungen. Die Absonderung für Personen der Kategorie I endet in der Regel, wenn 14 Tage nach dem Kontakt keine Symptome mehr aufgetreten sind.
Bei Kontaktpersonen der Kategorie II werden nur in Ausnahmefällen Verkehrsbeschränkungen veranlasst. Dazu gehören bspw. das Fahren mit öffentlichen Transportmitteln, der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen und Beschäftigungen, die einen häufigen Kontakt mit anderen Personen erfordern.
In der Regel erhalten Personen der Kategorie III Informationsmaterial zum Coronavirus und ihre persönlichen Daten werden registriert. Zusätzlich sollte man Sozialkontakte freiwillig stark reduzieren und sich selbst 14 Tage lang auf Symptome überwachen.
Kontaktperson der Kategorie I (Hoch-Risiko-Exposition)
- Leben mit einem Erkrankten im selben Haushalt
- Hatten ungeschützten Körperkontakt mit einem Erkrankten
- Saßen längere Zeit näher als zwei Meter neben einem Erkrankten oder im Flugzeug zwei Reihen vor oder hinter ihm
Kontaktperson der Kategorie II (Niedrig-Risiko-Exposition)
- Befanden sich längere Zeit mehr als zwei Meter entfernt von einem Erkrankten in einer geschlossenen Umgebung
- Hatten Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit einem Erkrankten
Kontaktpersonen der Kategorie III (Reiserückkehrer aus Risikogebieten)
- Bei Reiserückkehrern aus verschiedenen Ländern werden laufend neue Maßnahmen durch die Bundesregierung festgelegt. Hier finden Sie die aktuellen Bestimmungen auf der Seite des Sozialministeriums.
Wie lange bleibe ich in Quarantäne?
Eine häusliche Quarantäne dauert in der Regel mindestens so lange an, bis man zwei Mal negativ getestet wurde auf das Coronavirus. Zwischen den beiden Tests müssen mindestens 24 Stunden liegen. Erfolgt die Quarantäne in einem Krankenhaus, entscheiden die Ärzte über die Dauer.
Sind die Krankenhäuser ausreichend vorbereitet?
Laut Gesundheitsministerium sind die Krankenhäuser in allen Bundesländern ausreichend mit Schutzmasken und Schutzkleidung versorgt. Allerdings sind die Kapazitäten beschränkt. Die Auslastung der Betten liegt laut offiziellen Angaben bei rund 82 Prozent im Jahresdurchschnitt.
Das österreichische Gesundheitssystem inkl. Privatkliniken verfügt über 64.285 reguläre Betten. Laut Gesundheitsministerium sind ca. 2451 Betten zur Intensivüberwachung vorhanden.
Sollten die Coronavirus-Erkrankungen stark ansteigen, könnte es zu laut der Rechercheplattform Addendum zu Versorgungsschwierigkeiten kommen.
Aktuelle Maßnahmen bezüglich des Coronavirus finden sie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.
Empfohlene Beiträge
weitere interessante Beiträge
Hinterlassen Sie einen Kommentar!