Inkasso oder Anwalt: Wenn der Kunde nicht zahlt

Mann hält Mahnung in Händen
© 123rf.com | Trotz Mahnung: Kunde zahlt nicht?

Der Kunde zahlt nicht? Zahlungsaufforderungen und Mahnungen wurden ignoriert? Dann holen Sie sich Hilfe. Ein Inkassobüro übernimmt die Eintreibung des Geldbetrages für Sie komplett.

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Das Angebot eines Inkassobüros richtet sich grundsätzlich an Gewerbetreibende, es gibt jedoch auch Inkassounternehmen, die Forderungen von Privatpersonen in Auftrag nehmen. Sowohl Gewerbetreibende, als auch private Personen, brauchen für die Beauftragung eines Inkassos gut dokumentierte und handfeste Forderungen.

Was ist ein Inkasso Büro?

Inkassounternehmen unterstützen andere Unternehmen dabei, offene Forderungen (ausständige Zahlungen) bei deren Schuldnern einzutreiben. In der Regel werden Inkassounternehmen als Kapital- oder Personengesellschaften geführt und benötigen eine Gewerbeberechtigung. Die Geschäftsführer des Unternehmens müssen darüber hinaus einen Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Inkassoinstitute vorweisen können.

Die zentrale Aufgabe eines Inkassounternehmens besteht darin, Schuldner (Personen die Unternehmen oder Privatpersonen Geld schulden) dazu aufzufordern die offenen Beträge zu begleichen. Sie führen dabei die komplette Korrespondenz mit den Schuldnern und schließen bei Zahlungsunfähigkeit auch Ratenvereinbarungen ab. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Inkassounternehmen und dessen Auftraggebern ist damit eine privatrechtliche, vertragliche Beziehung.

Mit der Beauftragung eines Inkassobüros, übergeben Sie die Eintreibung des ausstehenden Geldbetrages und alle damit anfälligen Schritte dem Inkassounternehmen. Bis zur Begleichung der Rechnung, muss sich der Auftraggeber (auch Gläubiger genannt), neben der Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen (Verträge mit dem Schuldner, Beweis dass die nicht bezahlte Leistung auch erbracht wurde etc.), um nichts kümmern.

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Kunde zahlt nicht: Wann Inkasso beauftragen

Grundsätzlich gilt: Erst wenn ein Kunde tatsächlich in Zahlungsverzug gerät, kann ein Inkassobüro beauftragt werden. Rein rechtlich muss der Schuldner vom Unternehmen nicht vorerst gemahnt werden, es reicht bereits die offene Rechnung.

Bedenken Sie jedoch vor der Beauftragung eines Inkassounternehmens, dass die Bezahlung einer Rechnung vergessen oder übersehen werden kann. Um den Kunden künftig nicht zu verlieren, ist es also ratsam zuvor eine Zahlungserinnerung und einen endgültigen Mahnbescheid (eventuell mit Hinweis auf die Beauftragung eines Inkassounternehmens) zu versenden.

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Tipp: Führen Sie bei Zahlungsaufforderungen ein Fälligkeitsdatum („bis spätestens 1. November) und keinen Zeitraum (innerhalb von 14 Tagen) an.

Tätigkeit eines Inkassounternehmens

Sollten Sie oder Ihr Unternehmen eine Leistung erbracht haben, egal ob in Form von Warenlieferung, Dienstleistungen oder dergleichen, der Kunde diese Leistung aber nicht vergütet hat, können Sie sich an ein Inkassounternehmen wenden. Ein Inkassobüro ist vom Gesetzgeber ermächtigt, Mahnungen zu schreiben, notwendige Daten von Schuldnern zu erforschen, diese anzurufen und so zur Zahlung aufzufordern aber auch, sie zu besuchen und zu klagen.

Vorgehensweise: Außergerichtliche und gerichtliche Betreibung

Die Vorgehensweise eines Inkassobüros ist in außergerichtliche und gerichtliche Betreibungen zu unterteilen. Sobald die Vorfälle an das Inkassounternehmen übergen wurden, folgt die erste außergerichtliche Mahnung. Im zweiten Schritt folgen drei bis fünf Schreiben, je nach Bedarf handelt es sich bei diesen um:

  • Ratenvereinbarungen
  • Ratenurgenzen
  • E-Mail-Mahnungen
  • Klagsandrohungen
  • Ausforschungsmahnungen (sollte die Adresse nicht bekannt/ inkorrekt sein)

Das Inkassobüro ist darüber hinaus berechtigt eine Meldeabfrage (Abfrage im ZMR) zu veranlassen, eine Bonitätsprüfung des Schuldners, sowie eine Klagsprüfung (Prüfung der Sinnhaftigkeit einer Klage) durchzuführen.

Fällt die Klagsprüfung positiv aus, die Sinnhaftigkeit für eine Klage ist also gegeben, übergibt das Inkassounternehmen die Forderung an einen Anwalt.

Gerichtliche Betreibung

Ein Inkassobüro ist darüber hinaus zu folgenden gerichtlichen Schritten ermächtigt:

  • Zustellung der Mahnklage: Der Schuldner wird vom Gericht aufgefordert den ausstehenden Betrag zu begleichen. Hier ist eine Einspruchsfrist von zehn Wochen abzuwarten.
  • Einleitung der Exekution: Ist einmal jährlich möglich, auch hier ist eine Einspruchsfrist von vier Wochen zu berücksichtigen.
  • Vollzug: Der Gerichtsvollzieher geht zur zahlungspflichtigen Person und prüft, ob pfändbare Gegenstände vorhanden sind.
  • Abfrage beim Hauptverband: Eventueller Arbeitgeber des Schuldners wird ausgeforscht, wodurch die Lohn- bzw. Gehaltspfändung erfolgen kann.
  • Weitere Vollzüge: Es erfolgt eine laufende Prüfung der finanziellen Situation des Schuldners, um zu prüfen, ob sich diese verbessert.
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Inkassokosten: Was kostet die Beauftragung eines Inkassobüros?

Die Beauftragung eines Inkassounternehmens ist grundsätzlich nicht kostenlos. Den Aufschlag des Inkassobüros bezeichnet man umgangssprachlich als „Inkassokosten“, gesetzlich gesehen spricht man eigentlich von „Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen“.  Inkassokosten sind im Grunde genommen nichts anderes als ein Werklohn, den das Inkassobüro für seine Tätigkeit verrechnet. Die gesetzliche Regelung in der VO BGBl 141/1996 idgF unterscheidet hierbei zwischen Schuldner- und Auftraggebergebühr.

Die Schuldnergebühr muss direkt vom Schuldner an das Inkassobüro gezahlt werden. Die Auftraggebergebühr wird zwar dem Unternehmen (dem Auftraggeber) verrechnet, kann jedoch anstandslos als Schadenersatz vom Schuldner zurückgefordert werden. Verrechnet werden:

  • Verschickte Mahnungen
  • Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners
  • Prüfung der Bonität des Schuldners
  • Abschließung von Ratenvereinbarungen
  • Telefonate etc.

Wie hoch darf die Gebühr sein?

Die Höhe der Inkassokosten bemisst sich nach dem getätigten Aufwand (siehe Auflistung oben) und ist in Höchstsätzen, in einer eigenen Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, geregelt. Darüber hinaus hängt die Höhe der Forderung ebenfalls stark von der Höhe der Grundforderung ab.

Allgemeine Bearbeitungskosten bei Forderungen  
bis 73 Euro bis 20,35 Euro
über 73 Euro bis 364 Euro bis zu 22%
über 364 Euro bis 727 Euro bis zu 17%
über 727 Euro bis zu 8%
Erste Mahnung bei Forderungen  
bis 19 Euro bis zu 4,36 Euro
über 19 Euro bis 73 Euro bis zu 7,27 Euro
über 73 Euro bis 364 Euro bis zu 14,53 Euro
über 364 Euro bis 727 Euro bis zu 24,71 Euro
über 727 Euro bis zu 50,87 Euro
Zweite Mahnung bei Forderungen  
bis 19 Euro bis zu 5,09 Euro
über 19 Euro bis 73 Euro bis zu 9,45 Euro
über 73 Euro bis 364 Euro bis zu 17,44 Euro
über 364 Euro bis 727 Euro bis zu 27,62 Euro
über 727 Euro bis zu 58,14 Euro

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Doch Achtung: Hier wird es kompliziert. Das Bundesgesetzblatt zeigt nur die ursprünglichen Beträge des Jahres 1996, die in der Tabelle angeführten Beträge werden von Inkassounternehmen jährlich an den jeweils letzten Jahresdurchschnittswert angepasst. Für das Jahr 2019 lag dieser beispielsweise bei 196,7 und hatte damit eine Abweichung von 56,6 Prozent vom, für die Berechnung heranzuziehenden, Jahresdurchschnitt für 1994 der bei 125,6 Punkten lag, dahingehend liegt die Höhe der erlaubten Forderung nicht bei 58,14 € sondern bei 91,05 €.

Inkasso oder Anwalt

Der Kunde reagiert weder auf Zahlungsaufforderungen noch auf den Mahnbescheid? Rechtlich gesehen können Sie spätestens jetzt ein Inkassobüro oder einen Anwalt einschalten. Denn: Nach geltend gemachter Ansprüche und dennoch erfolgloser Mahnung ist ein gerichtliches Mahnverfahren der nächstmögliche Schritt. Dieses Verfahren könnten Sie natürlich auch alleine durchführen, es ist aber ratsam sich dabei von Experten unterstützen zu lassen.

Der Vorteil darin ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt zu beauftragen liegt erstens bei der Durchschlagkraft. Ein Schreiben eines Unternehmens wird von Schuldnern meist weniger ernst genommen, als ein Schreiben von Inkasso oder Anwalt. Darüber hinaus übernehmen sowohl Inkasso als auch Anwalt den für ein solches Verfahren nötigen Zeitaufwand. Außerdem können Sie alle angefallenen Kosten vom Kunden via Inkasso oder Anwalt zurückverlangen.

Leistungen Inkasso

Ein Inkassounternehmen übernimmt die Eintreibung der Forderung zur Gänze, Sie müssen sich nach Übergabe um nichts mehr kümmern. Im Falle einer Zahlung, erhalten Sie den schuldigen Betrag direkt vom Inkassobüro. Sollte der Schuldner jedoch nicht zahlen, ist das Inkassounternehmen, wie ein Anwalt, dazu berechtigt ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Heißt, der Schuldner wird geklagt.

Jedoch: Das Inkassobüro darf das gerichtliche Mahnverfahren nur einleiten, die Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht ist den Mitarbeitern durch § 79 ZPO der Zivilprozessordnung untersagt. Grundsätzlich haben Inkassounternehmen jedoch enge Beziehungen zu Anwälten und binden diese im Falle einer Klage in das Verfahren ein.

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Forderungskauf durch Inkasso

Eine weitere Möglichkeit ist, dem Inkassounternehmen den Kauf Ihrer Forderung anzubieten. Kauft das Inkassobüro die Ausstände, erhalten Sie einen Teil des geschuldeten Betrags sofort vom Inkassobüro selbst. Bei Forderungskauf übernimmt das Inkassounternehmen also die Schulden, hier erhält der Auftraggeber (Gläubiger) jedoch nur einen Teilbetrag, muss aber nicht auf das Geld warten.

Leistungen Anwalt

Der Gang zum Anwalt ist unerlässlich sollte der Schuldner trotz Mahnungen und Aufforderungen die Zahlung verweigern und es zu einer Klage kommen. Nur ein Anwalt kann Ihre Interessen vor Gericht vertreten.

Rechtliche Schritte eines Anwalts um Ihren Zahlungsanspruch durchzusetzen:

  • Mahnverfahren: Ein Anwalt verfasst, wie ein Inkassounternehmen, rechtssichere Mahnungen.
  • Klageeinreichung: Zahlt der Schuldner nicht, wird auch ein Anwalt Klage für Sie einreichen.
  • Vor Gericht: Nur ein Anwalt kann Ihre Interessen direkt vor Gericht vertreten.

Inkasso Büro beauftragen

Mit freundlicher Unterstützung von Inkasso Haydn

Wir setzen uns mit viel Know-how, Erfahrung und Kompetenz für Ihre offenen Forderungen ein!

Inkasso Haydn GesmbH & CO KG
Enzmüllnerweg 10, 4040 Linz
Tel.: +43 732 25 06 210

Moosmahdstraße 6/1, 6850 Dornbirn
Tel.: +43 5572 217 73

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Mahnschreiben erhalten: Was nun?

Sollten Sie ein Mahnschreiben von einem Inkassounternehmen erhalten, versuchen Sie die Rechnung ehestmöglich zu begleichen. Warten kann Ihnen hier unnötig teuer kommen. Sollten Sie den ausstehenden Betrag nicht sofort begleichen können, handeln Sie eine angemessene Ratenzahlung mit dem Inkassobüro aus - das ist grundsätzlich immer möglich.

» Ständig mit Rechnungen im Verzug? Wenden Sie sich an einen guten Steuerberater

Sind Sie der Meinung die Forderung ist ungerechtfertigt, nehmen Sie Kontakt mit dem Inkassobüro auf. Wenn Sie belegen können (Schriftverkehr, Beweis über Nichterhalt der Ware/Dienstleistung etc.), dass die Zahlungsaufforderung ungerechtfertigt ist, wird das Inkassounternehmen dies prüfen. Oder schalten Sie einen Anwalt ein.

Aufpassen müssen Schuldner, aber auch potentielle Auftraggeber, wenn sie Inkassomahnungen von „Inkassobüros“ aus dem Ausland erhalten, z.B. aus Malta. Bevor Sie einer solchen Zahlungsaufforderung nachgehen, prüfen Sie ob das mahnende Inkassounternehmen tatsächlich existiert.

Unzulässige Gebühren: Für welche Inkassokosten müssen Schuldner nicht zahlen?

Inkassobüros treiben für den Gläubiger den ausständigen Hauptbetrag und die Zinsen in gesetzlicher Höhe ein (siehe Tabellen oben). Daneben verrechnen sie, wie bereits erwähnt, Schuldner- und Auftraggebergebühr, also ihre Kosten für das Einschreiten. So wie auch der Gläubiger, darf ein Inkassounternehmen ihre eigenen Kosten aber nur verrechnen, wenn ihre Aktivitäten zur Eintreibung notwendig und zweckentsprechend erfolgt sind. Die verrechneten Kosten müssen außerdem in einem angemessenen Verhältnis zur einzutreibenden Forderung stehen.

Weiterführende Informationen:

» Gewerbeberechtigung für Inkassounternehmen

» Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Inkassoinstitute

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