Soziales & Bürokratie
So funktioniert der Punkteführerschein und das Vormerksystem
Wie lange gelten Führerscheine?
Führerscheine, die nach dem 18. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung dient der Identitätsfeststellung, denn das Foto am Führerschein muss dem Führerscheinbesitzer eindeutig zugeordnet werden können.
Hinweis: Bei der Verlängerung der Frist finden keinerlei ärztliche Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.
Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 18. Jänner 2033 gültig.
Papierführerscheine können auf Scheckkartenführerscheine umgestellt werden – eine Verpflichtung dazu besteht bis dato nicht. Eine Beibehaltung des Papierführerscheins hat keine negative Konsequenzen für den Führerscheininhaber.
Das Vormerksystem – oder: Was ist der Punktführerschein?
Das Vormerksystem in Österreich ist ein Instrument zur Verkehrssicherheit, das speziell darauf abzielt, risikobehaftetes Verhalten von Fahrzeuglenkern zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, bevor es zu schwerwiegenden Unfällen kommt. Hier ist ein Überblick über das System:
Es gibt insgesamt 14 Delikte, die als Vormerkdelikte eingestuft sind. Diese Delikte gelten als risikobehaftet und können zu einer Vormerkung im Führerscheinregister führen. Das Vormerksystem gilt für alle Lenkerinnen und Lenker in Österreich, unabhängig davon, ob sie in Österreich oder im Ausland wohnen.
Folgende Delikte zählen als Vormerkdelikte:
- Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille.
- Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis weniger als 0,5 Promille bei Lenkerinnen/Lenkern der Klasse C und D.
- Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung einer Fußgängerin/eines Fußgängers.
- Nichtbeachtung des Zeichens "Halt", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden.
- Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer.
- Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen (das Befahren des Pannenstreifens ist zulässig, wenn die Bildung einer Rettungsgasse dies erfordert).
- Befahren der Rettungsgasse mit einem mehrspurigen Kfz oder, wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden, auch mit einem einspurigen Kfz.
- Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen.
- Übertretungen der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln.
- Übertretungen des vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen, insbesondere:
- Ein Übersetzen der Eisenbahnkreuzung zu versuchen, wenn nach der Lage des Straßenverkehrs ein Anhalten auf der Eisenbahnkreuzung erforderlich werden könnte.
- Geschlossene Schranken zu übersteigen, zu umfahren oder zu umgehen oder sich sonst unbefugt in den abgesperrten Raum zu begeben.
- Ãœberfahren von Eisenbahnkreuzungen trotz Vorhandensein optischer oder akustischer Warnsignale oder bei ganz oder teilweise geschlossenem Schranken.
- Lenken eines Kfz, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt.
- Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung.
- Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand, wenn der Abstand zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden beträgt.
Ausführliche Informationen zum Thema
» Alkohol am Steuer allgemein
» sowie zu den Rechtsfolgen je nach Grad einer Alkoholisierung
Verfahren bei einem Vormerkdelikt
Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts erfolgt eine Vormerkung im Führerscheinregister. Diese Vormerkung bleibt für zwei Jahre bestehen. Zeigt die betroffene Person während dieser zwei Jahre ein Wohlverhalten, wird die Vormerkung nach Ablauf dieser Frist nicht weiter berücksichtigt. Sollte innerhalb dieser zwei Jahre ein weiteres Vormerkdelikt begangen werden, verlängert sich die Beobachtungszeit für das erste Delikt auf drei Jahre.
Wird innerhalb von zwei Jahren ein weiteres Vormerkdelikt begangen, ordnet die Behörde eine besondere Maßnahme an. Diese Maßnahme kann verschiedene Formen annehmen, wie etwa Nachschulungen, Perfektionsfahrten, Fahrsicherheitstraining oder Vorträge über spezifische Verkehrsthemen. Die betroffene Person muss die Kosten für diese Maßnahmen selbst tragen. Wenn die betroffene Person der Anordnung nicht nachkommt, wird ihr Führerschein entzogen, bis die Maßnahme abgeschlossen ist.
Bei einem dritten Vormerkdelikt innerhalb des Beobachtungszeitraums (der je nach Delikt bis zu drei Jahre betragen kann) wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen. Für ausländische Lenkerinnen und Lenker wird stattdessen ein Fahrverbot in Österreich verhängt.
Zusätzliche Aspekte
Sollte ein Delikt begangen werden, das zu einem Führerscheinentzug führt, während bereits Vormerkungen im Register eingetragen sind, verlängert sich die Dauer des Entzugs für jede Vormerkung um zwei Wochen.
Unabhängig von den Maßnahmen des Vormerksystems muss in jedem Fall eine Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) bezahlt werden.
Das Vormerksystem dient dazu, das Verhalten von Risikolenkerinnen und Risikolenker zu überwachen und frühzeitig einzugreifen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfälle zu verhindern.
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silvia treitner
25. Juni 2012 - 22:20 Uhr
s.g.damen und herrenich brauche dringend meine dokumente nach deutschland ,wo ich im nov heirate.also heirats-gebursturkunde von mir. ich habe schon etliche mails geschickt aber ohne erfolg.kann das so schwer sein mir diese urkunden zu schicken. ich benötige sie.dringend.bitte um rückruf wenns möglich ist dankemit freundlichen grüssensilvia treitner00431520420925644