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Gesundheit
Führerscheine, die nach dem 18. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung dient der Identitätsfeststellung, denn das Foto am Führerschein muss dem Führerscheinbesitzer eindeutig zugeordnet werden können.
Hinweis: Bei der Verlängerung der Frist finden keinerlei ärztliche Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.
Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 18. Jänner 2033 gültig.
Papierführerscheine können auf Scheckkartenführerscheine umgestellt werden – eine Verpflichtung dazu besteht bis dato nicht. Eine Beibehaltung des Papierführerscheins hat keine negative Konsequenzen für den Führerscheininhaber.
2005 trat österreichweit das neue Vormerksystem in Kraft, mit dem Maßnahmen gegen Risikolenker gesetzt wurden. Wer eines der folgenden 13 Vormerkdelikte begeht, bekommt seither einen Punkt – daher wird das Vormerksystem auch als Punkteführerschein bezeichnet:
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silvia treitner
25. Juni 2012 - 22:20 Uhr
s.g.damen und herrenich brauche dringend meine dokumente nach deutschland ,wo ich im nov heirate.also heirats-gebursturkunde von mir. ich habe schon etliche mails geschickt aber ohne erfolg.kann das so schwer sein mir diese urkunden zu schicken. ich benötige sie.dringend.bitte um rückruf wenns möglich ist dankemit freundlichen grüssensilvia treitner00431520420925644