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Bubatz bleibt in Österreich illegal: VfGH lehnt Antrag ab
Antrag aussichtslos: VfGH lehnt Behandlung ab
Ende 2020 wird der heute 26-jährige Paul Burger von zwei zivilen Polizeibeamten mit einem Joint in flagranti erwischt. Das darauf folgende Verfahren wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz wird zwar aufgrund der Geringfügigkeit eingestellt, Burger bleibt jedoch polizeilich vorgemerkt und scheint damit auch bei jedweder künftigen Amtshandlung im Polizeicomputer auf.
Der Niederösterreicher hatte sich bereits im Vorfeld für die Legalisierung des Eigenbedarfes von Cannabis eingesetzt. "Ich will selbst entscheiden, ob ich auf meinem Balkon Cannabis rauchen kann oder nicht. Das fällt in meine Privatsphäre und geht den Staat nichts an."
Burger bringt einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof ein – und scheitert. In der kurz gehaltenen Begründung seiner Entscheidung bringt das Höchstgericht vor, dass die Legalisierungsdebatte nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle: Die Regulierung des Konsums von Suchtmitteln unterliege dem "rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers" und sei damit keine rechtliche Frage, sondern eine politische Entscheidung. Das Vorbringen sei demnach von vornherein aussichtslos gewesen und eine weitere Behandlung des Antrags einstimmig abgelehnt worden.
Entscheidung ist des Verfassungsgerichtshofs nicht würdig
Helmut Graupner, der Burger als Anwalt im Verfahren vertrat, zeigt sich auf Twitter empört über die knappe Begründung des VfGH: "Diese (einstimmige!) Entscheidung ist des Verfassungsgerichtshofs nicht würdig." Bei strafrechtlicher Verfolgung habe man zumindest das Recht auf eine ordentliche Begründung. Es sei "respektlos gegenüber den Betroffenen, sie derart abzukanzeln und ihnen eine auch nur ansatzweise Auseinandersetzung mit ihren Argumenten zu verweigern".
Strafmaß bei Suchtmittelkonsum kann stark variieren
Im Österreichischen Suchtmittelgesetz ist der Besitz von Cannabis unterschiedlich geregelt, das Strafmaß richtet sich nach der Höhe des THC-Reingehalts. Dieser darf 20 Gramm nicht überschreiten. In der Praxis kommt es bei einer sogenannten Geringfügigkeit des Vergehens kaum noch zu strafrechtlichen Verfolgungen. Stattdessen wird die Bezirksverwaltungsbehörde verständigt, es erfolgt unter Umständen eine Eintragung ins Suchtmittelregister. Bei wiederholten Vergehen können suchttherapeutische Maßnahmen eingeleitet werden.
» Weiterlesen: Hanf-Legalisierung in Österreich
Während in Deutschland noch bis Ende des Jahres zu einer Legalisierung der Substanz in Form der kontrollierten Abgabe durch lizenzierte Geschäfte kommen könnte, bleibt hierzulande auch der Eigengebrauch in der Praxis zwar häufig straffrei, jedoch weiterhin illegal.
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