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Abgasmessung: Kosten beim Rauchfangkehrer und Installateur
Wer darf eine Abgasmessung durchführen?
Die Abgasmessung darf nur von Firmen, die vom Magistrat der Gemeinde Wien zugelassen sind und eine entsprechende Prüfnummer vorweisen können, durchgeführt werden. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten in diesem Artikel.
Warum soll ich eine Abgasmessung vornehmen lassen?
Das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHeizKG 2015) schreibt eine regelmäßige Abgasmessung aller Feuerungsanlagen (Gasthermen, Öl- und Brennstoffheizungen) vor (§ 15g). Dies erfolgt vor allem aus Umweltschutzgründen, aber auch weil die zu hohe Kohlenmonoxid- und Stickstoffdioxid-Emissionen lebensgefährliche Vergiftungen verursachen können.
Wann und wie oft muss eine Abgasmessung durchgeführt werden?
Auch die Regelmäßigkeit der Abgasmessung ist im WFLKG festgeschrieben. Die Intervalle sind Abhängigkeit vom Leistung:
- Gasfeuerstätten bis 26 kW: alle 4 Jahre
- Gasfeuerstätten von 26 kW-50 kW sowie Festbrennstoff- und Ölheizungen 50 kW: alle 2 Jahre
- Gasfeuerstätten über 50 kW: jährlich
Kosten der Abgasmessung
Der Preis einer Abgasmessung (ohne Thermenservice) ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt maximal 62,20 Euro. Eine Recherche der Online-Plattform hukendu ergab allerdings, dass in Wien von einigen Anbietern Wucherpreise von bis zu 450 Euro verlangt werden. Das liegt vor allem daran, dass viele Installateure die Abgasmessung nur in Kombination mit der Thermenwartung anbieten.
Sollte der beauftrage Installateur für die Abgasmessung* mehr als den vorgeschriebenen Maximalpreis von 230,20 €* (exklusive € 34,20 Wegzeit und € 22,20 Prüfbefund) verrechnen, weisen Sie ihn auf die gesetzliche Entgeltverordung hin. (Laut letzter Verordnung 11/2023)
*Diese Preise gelten für eine einfache Überprüfung von Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 100 kW und Warmwasserbereitern mit einer Nennwärmeleistung ab 26kW, soweit diese mit standardisierten biogenen oder fossilen Brennstoffen betrieben werden gemäß §23 Abs.1 Z2 WHKG.
Abgasmessung Anbieter: Rauchfangkehrer & Installateursfirmen
Die Abgasmessung darf nur von Firmen, die vom Magistrat der Gemeinde Wien zugelassen sind und eine entsprechende Prüfnummer vorweisen können, durchgeführt werden. Dazu zählen Rauchfangkehrer sowie Installateursfirmen und Ziviltechniker mit entsprechender Qualifikation. Auch Firmen, die ihre Prüfungsberechtigung in anderen Bundesländern erhalten haben, sind befugt in Wien eine Abgasmessung durchzuführen.
Befugte Anbieter für die Abgasmessung
Rauchfangkehrer Leiner
Lascygasse 10/6-8, 1170 Wien
Telefon: +43 1 486 50 40
office(at)rauchfangkehrer-leiner.at
B-GAS - Installateur
Wagramer Str. 122, 1220 Wien
Telefon: +43 1 2028556
office(at)b-gas.at
Auf wien.gv.at finden Sie eine Liste sämtlicher in Wien zugelassenen Rauchfangkehrer, Installateursfirmen und Ziviltechniker für die Abgasmessung.
Gasthermen „Pickerl“: Grenzwerte für die Prüfplakette
Nach erfolgter Abgasmessung erhalten Sie einen Prüfbefund und bei positivem Ergebnis auch eine Prüfplakette. Diese wird am Gerät angebracht und ähnelt dem „Pickerl“ am Auto. Auch hier wird eingestanzt, wann die nächste Überprüfung fällig ist. Kontrolliert wird die Gültigkeit des Gasthermen "Pickerls" bei der jährlichen Hauptkehrung bzw. Hauptprüfung durch den Rauchfangkehrer.
Die Kriterien, nach denen die Abgasmessung erfolgt, sind Abgasverlust sowie Kohlenmonoxid- und Stickstoffdioxid-Emissionen.
Der Abgasverlust beschreibt die Wärmeenergie, die ungenutzt in Form der Abgase beim Heizen verloren geht. In Wien sind für Gasthermen (je nach Leistung) folgende Grenzwerte festgelegt:
Der Wert für den Abgasverlust wird nach folgender Formel berechnet:
(Abgastemperatur − Verbrennungsluftemperatur) × [A/(21 − Rest-O2 im trockenen Abgas in %) + B]
In der Tabelle finden Sie die Wiener Grenzwerte für Abgasverlust, Kohlenmonoxid-Emissionen und die höchstzulässigen Stickstoffdioxid-Emissionen für Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW:
Parameter | Feuerungsanlagen | Warmwasser- aufbereiter |
---|---|---|
Abgasverlust % | 10 | 14 |
CO (mg/m3) | 100 | 200 |
NOx Einzelöfen, Warmwasserbereiter über 15 kW (mg/m³) | 300 | 300 |
NOx alle übrigen über 15 kW (mg/m³) | 120 | 120 |
Die Grenzwerte für CO und NOx sind auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.
(Stand 12/2024- WHeizKG)
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Andrea
19. Juli 2021 - 09:52 Uhr
Und warum muss man für den Abgasprüfbericht, wenn ihn der Rauchfangkehrer macht (Kosten 2021: 51 Euro) , extra zahlen? Der führt ja sowieso keine anderen Arbeiten mehr aus als irgendwelche Messungen und verrechnet die Kosten für 4x "Kehrung" pro Jahr der HV und die es wiederum weiter den Mietern.
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Dejan
15. April 2021 - 19:03 Uhr
Reine Abzocke nur noch alles, jedes Jahr Wartung lass ich mir noch einreden aber zu einem vernünftigen Preis, dann aber nochmal Abgasmessung extra zahlen ist Abzocke und die Begründung von Unfällen zieht nicht, als ob jeden Tag ne Therme in die Luft fliegt oder wer daran stirbt. Wenn die Stadt Regierung es interessiert, dann sollens es kostenlos selbst machen im Rahmen der Hauptkehrung. Wohn und Erhaltungskosten sind schon überdies überteuert für Otto Normal. Senkt Politiker Gehälter dann bleibt auch mehr in der Kassa der Stadt. Die Regierung ist ärger als Raubrittertum. Dieses Gesetz gehört weg und Menschen entlastet.
Lidia
11. Oktober 2019 - 11:25 Uhr
Ich besitze eine 5 Jahre alte Außerwandtherme Marke Junkers. Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ich bis Jahresende außer eine Abgasmessung auch eine Ringspaltmessung durchführen muss? Wenn ja, mit welchen maximalen Kosten soll ich rechnen?
Theresa
28. Mai 2019 - 19:49 Uhr
Ich kann weder nachvollziehen, warum die betrügerische Firma Allgas Volkmann GmbH in diesem Artikel empfohlen wird, noch warum Sie vom Magistrat der Gemeinde Wien zugelassen ist:Nach telefonischer Vereinbarung von 47€ wurden für eine simple Abgasmessung 212€ in Rechung gestellt! Die Kunden werden ganz gezielt hinters Licht geführt.